Kein Abzug der Kapitalertragssteuer trotz aufgebrauchtem Freistellungsauftrag
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17.04.2023 18:09 - bearbeitet 17.04.2023 18:10
Hallo!
Erst mal danke die Postings und sorry für das etwas spätere Antworten.
Wollte da jetzt kein Wortgefecht unter den Teilnehmern auslösen. 😁
Folgendes:
Es liegt kein zu verrechnender Verlustvortrag vor. Auch sind es keine Dividenden der Telekom-Aktien.
Ich führe mehrer Depots mit unterschiedlichen Ansätzen. Realisierte Gewinne sind zumeist aus Dividenden von ETFs, europäischen und US-Aktien. Aktienverkäufe nur sehr wenige. ETF-Verkäufe keine.
Allerding trade ich hin und wieder Hebelprodukte. Und die daraus anfallen Gewinne aus den genannten haben den eingereichten Freibetrag schon längst überschritten. Bisher war es so, dass dann die abzuführende Kapitalertragssteuer sofort vom realisierten Gewinn abgezogen wurde.
Da dies aber aktuell nicht der Fall ist, wollte ich wissen, an was das liegen könnte.
Allerdings hat das "Steuerjahr23" erst begonnen und ist ja noch genügend Zeit. Ich werde das in nächster Zeit beobachten und mich dann gegegenenfalls an comdirect wenden, wenn ich der Auffassung bin, dass hier noch Klärungsbedarf besteht.
Vielen Dank nochmals an die community! 😉
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am 17.04.2023 18:20
Warum sagst du nicht um welches Produkt und welchen Ertrag es geht.
Und zeigst vielleicht die Abrechnung, die Steuermitteilung und die betreffende Zeile aus der Steuerübersicht.
Dann kann man das sicherlich sofort aufklären.
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am 23.05.2023 09:15
Hallo zusammen,
bei mir auch immer noch nicht Kapitalertragssteuer trotz aufgebrauchten Freistellungsauftrag abgezogen.
Heute die volle Dividende von Fresenius SE (WKN 578560) erhalten, 100%, obwohl die Freibetrag schon vor mehrere Wochen aufgebraucht ist.
Aber mit anrechenbarer Quellensteuer wurde sehr langsam aufgebraucht. Besitze viele US-Aktien, 2 deutsche Aktien und 2 UK-Aktien. Verstehe irgendwie nicht. Vielleicht muss ich ja irgendwann die Steuern nachzahlen.
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am 23.05.2023 09:27
Kannst ja gerne mal die Abrechnung (Steuermitteilung) posten inklusive der Tabelle auf der zweiten Seite, ansonsten wäre das hier nur Rätselraten.
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am 23.05.2023 10:14
@BHPat schrieb:Aber mit anrechenbarer Quellensteuer wurde sehr langsam aufgebraucht. Besitze viele US-Aktien, 2 deutsche Aktien und 2 UK-Aktien. Verstehe irgendwie nicht. Vielleicht muss ich ja irgendwann die Steuern nachzahlen.
Was meinst Du mit "sehr langsam" aufgebraucht?
Nur zur Klarstellung: Jeder Euro anrechenbarer Quellensteuer hat den Wert von vier Euro Freibetrag. Um also beispielsweise eine Fresenius-Dividende von 100 € ohne Abzug ausgezahlt zu bekommen, reicht bei ausgeschöpftem Freibetrag eine anrechenbare Quellensteuer von 25 €.
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am 23.05.2023 12:52
Also, vor ein paar Tagen habe ich die Dividende von CAT erhalten. Natürlich ist der Freibetrag schon längst aufgebraucht.
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (Vor Ermittlung): -18,20 €
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (Nach Ermittlung): -16,53 €
Aber erste Seite zeigt sich angerechnete ausländische Quellensteuer 4,16 € an.
Bei AbbVie:
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (Vor Ermittlung): -39,60 €
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (Nach Ermittlung): -35,13 €
Aber erste Seite zeigt sich angerechnete ausländische Quellensteuer 11,19 € an.
Die Differenz zwischen Vor Ermittlung und Nach Ermittlung stimmte nicht überein.
Normalerweise müsste die "anrechenbare ausländische Quellensteuer" schon längst auf Null Euro, dann fängt mit "deutsche Steuern" an.
Deswegen meine ich mit "sehr langsam".
Bis jetzt habe ich noch keine Steuermitteilung von Fresenius erhalten.
Wenn was ist, poste ich hier dann. Okay.
23.05.2023 13:01 - bearbeitet 23.05.2023 13:07
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23.05.2023 13:01 - bearbeitet 23.05.2023 13:07
@BHPat schrieb:Die Differenz zwischen Vor Ermittlung und Nach Ermittlung stimmte nicht überein.
Dann ist es aber genau das was @GetBetter beschreibt.
Bei "angerechnete ausländische Quellensteuer" wird abgebildet wieviel KESt du durch die Anrechnung der Quellensteuer weniger bezahlt hast. Da aber die anrechenbare Quellensteuer mehr KESt wert ist als der Betrag der dort steht, decken sich die Beträge auch nicht und deshalb ist sie auch nicht aufgebraucht.
edit: Wobei ich das bei den Beträgen auch nicht ganz verstehe. Wenn 18,20 - 16,53 = 1,67 Euro QueSt angerechnet wurden dann wären das eigentlich 6,68 Euro KESt, oder andersrum gerechnet bei 4,16 Euro ersparter KESt müssten es nur 1,04 Euro Differenz in der Tabelle sein. Vielleicht hab ich da auch grade irgendwo nen Denkfehler 🤔
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am 23.05.2023 13:19
Woher weißt Du, dass jeder Euro anrechenbarer Quellensteuer den Wert von vier Euro Freibetrag hat?
Das ist mir ja neu.
Von Dir berechnete 6,68 Euro KESt passt irgendwie in der Tabelle nicht. Auch 1,04 Euro Differenz ist nicht in der Tabelle zu finden.
Wie hast Du mit 1,04 Euro gerechnet?
Steuerbemessungsgrundlage ist 16,63 €
Zu Ihren Gunsten nach Steuern ist 14,13 €
Differenz ist dann 2,50 € (16,63 € - 14,13 €)
23.05.2023 13:23 - bearbeitet 23.05.2023 13:26
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23.05.2023 13:23 - bearbeitet 23.05.2023 13:26
@BHPat schrieb:Woher weißt Du, dass jeder Euro anrechenbarer Quellensteuer den Wert von vier Euro Freibetrag hat?
Das ist mir ja neu.
Weil die QueSt auf die KESt angerechnet wird und nicht auf die Steuerbemessungsgrundlage. Da die KESt üblicherweise 25% ist (bzw. 24,51% bei 8% KiSt oder 24,45% bei 9% KiSt), ist jeder Euro QueSt daher 4 Euro Steuerbemessungsgrundlage wert.
@BHPat schrieb:Von Dir berechnete 6,68 Euro KESt passt irgendwie in der Tabelle nicht.
Das war ja genau mein Punkt. Beide Zahlen ergeben sich aus obiger Gegebenheit.
1,67 (Vorher/Nachher-Differenz) * 4 = 6,68
4,16 (angerechnet) / 4 = 1,04
edit:
@BHPat schrieb:Steuerbemessungsgrundlage ist 16,63 €
Zu Ihren Gunsten nach Steuern ist 14,13 €
Differenz ist dann 2,50 € (16,63 € - 14,13 €)
Das heißt es wurden doch dann auch Steuern abgeführt?
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am 23.05.2023 13:34
@BHPat schrieb:Also, vor ein paar Tagen habe ich die Dividende von CAT erhalten. Natürlich ist der Freibetrag schon längst aufgebraucht.
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (Vor Ermittlung): -18,20 €
Anrechenbare ausländische Quellensteuer (Nach Ermittlung): -16,53 €
Aber erste Seite zeigt sich angerechnete ausländische Quellensteuer 4,16 € an.
Das ist alles einfach nachvollziehbar:
Im Grunde besteht der ganze Ablauf aus zwei Einzelschritten:
- Vorher hattest Du 18,20 € anrechenbare QSt im Topf. Da der Freibetrag ausgeschöpft war wurde die QSt verwendet. Die 4,16 € entsprechen also einer Brutto-Gutschrift von rd. 16,64 € (4,16€ x 4). Damit ist Dein Topf von 18,20 € auf 14,04 € geschrumpft.
- Durch die neue Dividende von rd. 16,64 € wird aber wieder eine QSt von rd. 2,50 € (15% der 16,64 €) gutgeschrieben. Damit wächst der Topf von den gerade noch vorhandenen 14,04 € wieder auf 16,54 € an. Abgesehen von einem minimalen Rundungsfehler steht es auch genau so auf Deiner Abrechnung.
Vermutlich hast Du die unmittelbar folgende Gutschrift der Neu-QSt übersehen gehabt. 😉

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