am 11.12.2021 14:02
Ich habe 80 Aktien der Deutschen Telekom, die ich 2000 zu 60 Euro pro Aktie gekauft habe. Ich überlege, sie zu verkaufen, da ich mit Biontech-Aktien, die ich verkauft habe, einen Gewinn gemacht habe. Kann ich den Gewinn der Biontech-Aktien mit dem Verlust der Telekom-Aktien ausgleichen, wenn ich sie verkaufe?
am 11.12.2021 14:24
Hallo und herzlich willkommen!
Ich bin zwar nicht der Steuerexperte hier aber meines Erachtens ist es wie folgt: Da Deine Telekom-Papiere Altbestand von vor 2009 sind ist hier keine Abgeltungssteuer fällig. Folglich werden aber auch die Verluste nicht anerkannt.
Biontech ist ja von nach 2009 und fällt somit unter die neuere Kategorie...
Wenn ich völligen Müll geschrieben habe möge man mich bitte korrigieren!
Gruß Crazyalex
11.12.2021 16:42 - bearbeitet 11.12.2021 16:42
11.12.2021 16:42 - bearbeitet 11.12.2021 16:42
@Crazyalexhat vollkommen Recht, damals gab es die Abgeltungssteuer noch nicht in dieser Form, daher eine Verrechnung mit Wertpapieren auch nicht möglich.
Allerdings sollte eine Verrechnung mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften möglich sein, bin mir aber grad nicht ganz sicher.
am 11.12.2021 17:52
@Crazyalex, @as-1984 vielen Dank! wollte gerade meine Telekom Aktien verkaufen, aber LiveTrading funktioniert im Moment nicht (n.v. wird immer angezeigt)
am 11.12.2021 18:12
„Gerade“ würde ich auch nicht verkaufen, die „normalen“ Börsen sind geschlossen und du bekommst **piep**ty Kurse… Montag ab 9 Uhr würde ich verkaufen…
am 11.12.2021 18:16
@Crazyalex und @as-1984 haben beide Recht:
Für Aktien, die vor 2009 gekauft wurden, gaben es noch eine Spekulationsfrist von einem Jahr. Wer erst nach einer Haltedauer von mehr als einem Jahr verkauft hat konnte den Gewinn steuerfrei kassieren.
Umgekehrt waren allerdings auch Verluste Privatsache, d.h. nicht steuerlich anrechenbar.
Wurde vor Ablauf eines Jahres verkauft (was hier offensichtlich nicht zutrifft), so war der Gewinn steuerpflichtig und der Verlust abrechenbar. Mit Gewinnen aus Wertpapiergeschäften ging dies aber nur bis 2014. Seither ist eine Verrechnung nur noch mit privaten Veräußerungsgeschäften möglich, z.B. Kunst oder Antiquitäten.
Mit Aktien, die nach 2009 gekauft wurden ist Dein Plan aber umsetzbar.