Hilfe
abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Ibm spin off

EDB
Autor ★
4 Beiträge

Am 4. November macht die IBM einen spin off. Hat schon jemand in Erfahrung bringen können wie der Deal steuerlich aussieht?

23 ANTWORTEN

digitus
Legende
8.359 Beiträge

@EDB: mag an der Uhrzeit liegen aber ich habe keine Ahnung, worauf du hinaus willst:

 


@EDB  schrieb:

Am 4. November macht die IBM einen spin off. Hat schon jemand in Erfahrung bringen können wie der Deal steuerlich aussieht?


Steuerlich für wen? Welcher Deal?

 

Gute Nacht 🌕,

Andreas

Weinlese
Mentor ★
1.385 Beiträge

@digitus  schrieb:

Steuerlich für wen? Welcher Deal?


Es geht um das Spin-Off Kyndryl, das IBM als eigenes Unternehmen an die Börse bringen will. Wie solche Spin-Offs steuerlich behandelt werden können, dazu hatte @nmh bereits einen ausführlichen Beitrag geschrieben. Welche der genannten Möglichkeiten hier genutzt werden wird, kann ich leider nicht sagen.

 

Viele Grüße

Weinlese

MrMunki
Experte ★
246 Beiträge

Habe bisher erst einen Spin-off mitgemacht: Letztes Jahr um Weihnachten hat Constellation Software mir Topicus.com Aktien ins Depot legen lassen. Ein schönes Geschenk, leider taugt es nichts: Die Spin-Off Aktien wurden dorthin geliefert, wo meine Mutteraktien gelagert wurden -> auf dt. Handelsplatz gekauft, d.h. inländische (vermutlich Giro-Sammel-)Verwahrung. Nun sind die Spin-Off Aktien nach fast einem Jahr immer noch nicht hierzulande handelbar, d.h. verkaufen könnte man sie nur, wenn man vorher die Verwahrstelle (kostenpflichtig & mit >30 EUR auch recht teuer) ändern lässt. Glücklicherweise steigen die Topicus.com Aktien, d.h. durch Abwarten schmälert sich der Schmerz irgendwann die Gebühren auf den Tisch zu legen - und vllt entscheidet sich der Spin-off ja doch noch irgendwann ein Listing auf dt. Handelsplätzen anzustreben.

 

Bei Constellation war die Kursdifferenz zw. Tag vor Abspaltung und ein-zwei-drei Tagen nach Abspaltung etwas mehr als der damalige Wert der Spin-off Aktien. Verkauf + Rückkauf hätte sich zu dem Zeitpunkt (im Nachhinein beurteilt) also durchaus gelohnt. Betrachte ich den Wert der Spin-off Aktien heute, hätte ich selbst bei Verwahrstelländerung + Auslandsverkaufsorder mehr in der Hand: Aussitzen hat sich in diesem Fall (wiederum im Nachhinein betrachtet) also mehr gelohnt.

 

Wie mans auch macht, macht mans falsch. Falls du dich für Verkauf/Rückkauf entscheiden solltest ggf. beachten, das nicht-realisierte Gewinne im Verkaufsfall steuerpflichtig werden und damit die Wiederanlagesumme möglicherweise kleiner ist (du also ggf. nicht gleiche Stkzahl zurückkaufen kannst) -> in dem Fall würd ich auf das Spiel verzichten und das ungewollte Geschenk einfach mitnehmen.

 

Grüße

MrMunki

Challenger
Experte ★
189 Beiträge

Guten Morgen @SMTcomdirect ,

 

bitte, werden die heute gekauften IBM -Aktien auch beim Spin-Off berücksichtigt sein?

 

Danke und viele Grüße,

Challenger

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Hallo @Challenger,

 

Ex-Tag ist der 04.11.2021

 

Viele Grüße

Mario

Gonzo71
Autor ★★★
70 Beiträge

Hallo,

 

die Nachricht in meinem Postfach endet mit "...Angebot".

Ich verstehe da so, dass ich da etwas annehmen kann (die Papiere, Bruchstücke in Bar) oder ablehnen (alles in Bar).

 

So weit richtig?

 

Auf der Webseite unter Oder - Kapitalmaßnahmen lautet es "Keine Maßnahmen zurzeit" - hier hätte ich jetzt erwartet, meine Entscheidung einstellen zu können.

 

Abgesehen vom "Soll oder nicht Soll" und "Gut oder Schlecht" oder "Steuern oder nicht Steuern" stelle ich die viel einfachere Frage "Kann ich entscheiden? Wie und wo?"

 

Viele Grüße

Ralf

 

RickySpanish
Autor ★★
10 Beiträge

Hallo

 

Keine Ahnung ob das schon jemand gepostet hat,aber ich füge es mal hinzu.

 

Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen "Spin-Off" kein steuerpflichtiger Kapitalertrag

Mit Urteil vom 01.07.2021 – VIII R 9/19 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die Aktienzuteilung im Rahmen eines US-amerikanischen „Spin-Off“ an private Kleinanleger nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führt. § 20 Abs. 4a Satz 7 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ist auch auf ausländische Vorgänge anwendbar, die bei einer rechtsvergleichenden Betrachtung der Abspaltung nach deutschem Recht entsprechen.

Der Kläger hielt Aktien der Hewlett-Packard Company (HPC), einer Kapitalgesellschaft nach dem Recht des US-Bundesstaats Delaware. Nachdem die HPC in Hewlett-Packard Inc. (HPI) umbenannt und das Unternehmenskundengeschäft der HPI auf ihre Tochtergesellschaft Hewlett-Packard Enterprise Company (HPE) übertragen worden war, erhielten die Aktionäre im Rahmen eines sog. "Spin-Off" Aktien der HPE. Diese buchte die Bank des Klägers in dessen Depot ein. Der Kläger war nunmehr im selben Verhältnis an beiden Gesellschaften beteiligt. Das Finanzamt (FA) behandelte die Aktienzuteilung beim Kläger als steuerpflichtigen Kapitalertrag. Das Finanzgericht gab der hiergegen gerichteten Klage statt.

Der BFH bestätigte die Entscheidung des FG und wies die Revision des FA zurück. Eine steuerneutrale Zuteilung von Aktien nach § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG sei auch bei einem US-amerikanischen "Spin-Off" möglich. Voraussetzung sei, dass die "wesentlichen Strukturmerkmale" einer Abspaltung i.S. des § 123 Abs. 2 des Umwandlungsgesetzes erfüllt seien. Die Kapitalverkehrsfreiheit gebiete eine Erstreckung des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG auf ausländische Vorgänge. Rechtsfolge der Anwendung des § 20 Abs. 4a Satz 7 EStG sei, dass die Einbuchung der aufgrund des „Spin-Off“ erhaltenen Aktien im Depot des Klägers nicht zu einem steuerpflichtigen Kapitalertrag führe. Erst im Zeitpunkt einer späteren Veräußerung der Aktien der HPE bzw. HPI seien etwaige Veräußerungsgewinne zu versteuern

 

MfG

RickySpanish
Autor ★★
10 Beiträge

Hallo

 

Weiss jemand hier,ab wann die neuen Aktien von Kyndryl ins Depot eingebucht werden,bis jetzt noch keine Bekommen?

 

MfG

900103
Autor ★★
16 Beiträge

Ich würde auch gerne wissen wann die neuen Aktien im Depot eingebuchtet werden.