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GSK kurs wird nicht angezeigt

Stebe
Autor ★
8 Beiträge

Ich habe GSK Aktien in meinem Depot.
Seit dem Spin off von Haleon wird in meinem Depot nicht mehr der aktuelle Kurs und Realtimekurse von GSK angezeigt. Hat noch jemand dies auch so? Wie bekomme das repariert?

Danke für einen Hinweis….

82 ANTWORTEN

ChrisR
Autor ★★
31 Beiträge

@SMT_Jan-Ove 

 

Danke. Hier war der entscheidende Hinweis dabei:

 

Unbenannt.PNG

 

Ein Vorschlag um Euch selbst Arbeit zu ersparen. Evtl. wäre es sinnvoll, wenn solche Hinweise nicht klitzeklein irgendwo am unteren Seitenrand angedruckt würden. Ich hatte den Steuerbetrag zur Comdirect überwiesen. Das aber natürlich erst nach der Mitteilung. Was dann wohl zu spät war.

 

@SMT_Jan-Ove Was bedeutet das nun bzgl. des weiteren Vorgehens? Erfolgt eine erneute Steuermitteilung an mich mit anschließender Belastung oder wird mit der Betrag in Steuererklärung 2022 seitens des Finanzamts belastet? 

 

Sei mir bitte nicht böse, aber ein Anruf bei der Hotline erzeugt bei mir mittlerweile so viel Unwohlsein wie eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt. Ich möchte beides lieber vermeiden, es sei denn es gibt keinen anderen Weg....

 

Vielen Dank vorab für Deine Hilfe.

Lambo93
Autor ★★
16 Beiträge

"Sei mir bitte nicht böse, aber ein Anruf bei der Hotline erzeugt bei mir mittlerweile so viel Unwohlsein wie eine Wurzelbehandlung beim Zahnarzt. Ich möchte beides lieber vermeiden, es sei denn es gibt keinen anderen Weg...."

sehr schön geschrieben!!!!!! 

zwiebelstein
Experte
113 Beiträge

@SMT_Jan-Ove 

ChrisR ist nicht alleine mit seiner Frage. Den gleichen Vorgang bzw. Vorgehensweise konnte ich auch bei meinen Buchungen und Meldungen feststellen.

 

Es wäre doch schön und korrekt, wenn nun auch bei der letzten Buchung (Abbuchung der nun geringeren Steuerverrechnung) ein Hinweis erfolgt wäre, weshalb nun abgebucht wurde, warum es ein anderer Betrag ist und was mit dem Hinweis auf der Stornobuchung "keine Belastung..... Meldung an das Finanzamt...." nun korrekt ist.  Übrigens ist ohne gescheiter Buchungstext bei der Abbuchung eine Zuordnung Glücksfall. Und nicht jeder liest alle Beiträge im Forum. Es gibt noch andere Beschäftigungen.

 

Wurde die Meldung an das FA nun auch storniert? Bekomme ich als Kunde eine Mitteilung darüber? Wie soll ich bei einem späteren Verkauf noch die Abrechnung nachvollziehen, wenn comdirect hier nicht alle Infos (und nicht nur ab und an) gibt?

 

Danke für die Antwort(en). 

Gruß

zwiebelstein

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @chrisR und @zwiebelstein

 

danke für das Feedback. Steuerbelastungen aus unbaren Kapitalmaßnahmen werden nur belastet, wenn das erforderliche Guthaben bzw. eine ausreichende Kreditlinie zur Verfügung steht. Ansonsten wird die Steuerbelastung storniert und es erfolgt eine Meldung an das Finanzamt wegen Nichtbelastung der Steuer. In dem Fall wird dann im nächsten Jahr euer Finanzamt auf euch zukommen und die Steuerschuld einfordern. Es besteht also kein Grund zur Sorge.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

zwiebelstein

Hallo @SMT_Jan-Ove 

 

leider bist Du nur auf einen kleinen Teil meiner Frage eingegangen. Daher nochmals:

Erst kam eine Abbuchung, dann ein Storno dieser Abbuchung mit dem Hinweis der Meldung an das FA. Und später nochmals eine Abbuchung, nun mit dem kleineren Betrag. Aber eben keinerlei Hinweis, ob nun die ursprüngliche Meldung an das FA (wie bei der Stornobuchung klitzeklein vermerkt) wieder korrigiert wurden

Falls das nicht der Fall sein sollte, würde da FA ja, so wie du um 15:21 geschrieben hast, mir den Betrag nochmals belasten.?!?! 

 

Was hat das mit "Es besteht also kein Grund zur Sorge" zu tun? Ich mache mir schon (nun möglicherweise berechtigte) Sorgen um meine Finanzen. Vor allem darum nicht doppelt zur Kasse gebeten zu werden. Sprich: Die tatsächlich erfolgte Abbuchung durch comdirect (von der ja das FA nichts weiß) und der vorhergehende Meldung (laut Stornobuchung) von comdirect ans FA. Zumal das FA sich auch fragen würde, wenn es sich um nicht identische Beträge handelt und der Buchungstext nicht gerade erhellend erscheint, wie das zusammenhängt. 

 

Ein wenig hätte ich mich jetzt doch auf mehr aussagefähige (und korrekte) Infos gefreut.  Wie löst das nun die comdirect zeitnah? 

 

Gruß

zwiebelstein

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @zwiebelstein

 

wenn du zum Zeitpunkt der Neuabrechnung ausreichend Deckung zur Begleichung der Steuerlast auf dem Konto hattest, wird die Steuer regulär belastet. Da der KESt-Widerspruch aus der ersten Abrechnung damit hinfällig ist, erfolgt(e) auch keine Meldung an das Finanzamt.

 

Beste Grüße

Jan-Ove

zwiebelstein

Vielen Dank @SMT_Jan-Ove 

meine Fragen sind nun alle beantwortet und der Sachverhalt gut ge- und erklärt.

Das hat mich gefreut!

 

Gruß

zwiebelstein

SpinOffFreak
Autor ★★
34 Beiträge

Zur Info aus einem anderem Forum:

Inzwischen wurden die Anschaffungskosten (3,6402 €) bei mir im Depot eingebucht. Bei einigen anderen, die so wie ich NULL als Einstandswert im Depot haben, ist bestimmt auch ein Einstandswert vorhanden, der aber noch nicht eingepflegt wurde. Ansonsten werden die neu eingebuchten Aktien als Sachdividende angesehen, mit dem Hinweis gemäß §32dAbs4EStg eine Klärung mit dem Finanzamt vorzunehmen:


"Bei der Entflechtung der HALEON PLC, die aus der GSK PLC (WKN 940561) resultiert, handelt es sich um eine steuerpflichtige Entflechtung. Dies bedeutet, dass die neu eingebuchten Aktien einen Ertrag (Sachdividende) nach § 20 Abs. 1 Satz 1 darstellen. Dieser Ertrag ist wie bei einer Dividende in bar zum Zeitpunkt des Zuflusses zu versteuern.

Für die Einbuchung wurde ein Bewertungskurs in Höhe von GBP 3,0835 je Aktie zur Berechnung des Kapitalertrags veröffentlicht. Dieser Kurs stellt gleichzeitig die Anschaffungskosten je Aktie dar.

Bei einer ausländischen Entflechtung (Drittstaat) ist zu entscheiden, ob es sich um eine steuerneutrale Abspaltung i.S. des § 20 Abs.4a S.7 handelt. Im Fall der GSK PLC sind die Kriterien zur Anwendung des § 20 Abs. 4a S.7 in Verbindung mit Rz.115 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 nicht zweifelsfrei erfüllt. Das Vorliegen einer Abspaltung im Sinne des § 123 Abs.2 UmwG kann daher nicht bestätigt werden.

Da die Bedingungen der Rz.115 nicht als zweifelsfrei erfüllt angesehen werden können, ist gemäß Rz. 113 des BMF-Schreibens vom 18.01.2016 von einer steuerpflichtigen Sachausschüttung auszugehen, die zu Einkünften nach §20 Abs.1 Satz 1 führt.

Aufgrund dieser Klassifizierung muss die Entflechtung als laufender Ertrag angesehen werden. Da laufende Erträge bei Zufluss dem Steuerabzug zu unterwerfen sind, ist es auch nicht relevant, ob sich die Entflechtung auf steuerliche Altbestände (Anschaffung vor dem 01.01.2009) oder Neubestände bezieht.

Aufgrund der beschriebenen Rechtslage sind die Banken als auszahlende Stellen verpflichtet den Steuerabzug unter Berücksichtigung der im Bundessteuerblatt veröffentlichten BMF-Schreiben vorzunehmen, § 44 Abs. 1 S. 3 EStG.

Sofern Ihr Kunde mit der steuerrechtlichen Einschätzung der Maßnahme und der Abführung der Steuer nicht einverstanden ist, müssen Sie Ihn auf die Veranlagung gegenüber Ihrem Finanzamt verweisen. Gemäß § 32d Abs. 4 EStG können Sie dort einen Antrag zur Klärung stellen, ob die neuen Anteile steuerfrei zu behandeln sind."

ChrisR
Autor ★★
31 Beiträge

@SMT_Jan-Ove 

 

Vielen Dank für Deine Auskünfte. Das hilft auch mir weiter.

 

Gruß

SpinOffFreak
Autor ★★
34 Beiträge
ING so: Jeder ausländische Spin-off ist anders und die Besteuerung wird dabei immer im Einzelfall neu geprüft und bewertet.

Passt das alles so?!?

Stand ING 29.07.2022

Der Einbuchungskurs von 3,6495 Euro pro Haleon-Aktie wurde uns so von der Firma mitgeteilt und diesen haben wir so übernommen.

Am 18.07.2022 hat GlaxoSmithKline aus den GSK PLC Registered Shares, ISIN GB0009252882, einen Spin-off in die Haleon PLC Reg.Shares, ISIN GB00BMX86B70, durchgeführt. Diesen haben wir als steuerpflichtigen Spin-off gebucht, weil uns das so gemeldet wurde. Die neuen Haleon-Aktien gelten als neu angeschafft und stellen dabei eine steuerpflichtige Sachdividende dar. Vergleichbar ist das mit einer Dividendenzahlung, nur haben Sie anstatt einer Gutschrift aufs Konto eben Wertpapiere ins Depot bekommen. Weil aber dabei nur Wertpapiere bewegt werden - und kein Geld für die Steuern fließt - müssen wir die Steuerzahlung von Ihrem Guthaben abbuchen. Wenn Sie sich den steuerpflichtigen Ertrag auf der Abrechnung dazu anschauen: Das ist nun gleichzeitig der Einstandskurs der neuen Aktien, von dem aus in Zukunft Gewinn und Verlust berechnet werden kann.
Wir haben uns wegen der steuerlichen Bewertung zur genannten Maßnahme mit unserem dafür verantwortlichen Dienstleister in Verbindung gesetzt. Dieser prüft die Daten zur Maßnahme, die von der Gesellschaft dazu veröffentlicht wurden. Im Anschluss daran erfolgt die nach den gesetzlichen Grundlagen und vorliegenden Regelungen des Bundesministeriums der Finanzen abgestimmte Empfehlung.