am 31.07.2022 10:45
Info aus einem anderen Forum zum Thema GSK.SpinOff und Haleon Steuer: Die Depot-Bank auf den § 20 Absatz 4a EStG und § 123 Absatz 2 UmwG verweisen, sowie auf die daneben im neuveröffentlichten BMF-Schreiben zu "Einzelfragen zur Abgeltungsteuer" vom 19.05.2022, wo das BMF eigene detaillierte Vorgaben macht, insbesondere unter Rn. 115.
Meines Erachtens wurden diese alle erfühlt.
"Erhält ein Anteilseigner Anteile an einer Körperschaft aufgrund einer Abspaltung im Sinne des § 123 Absatz 2 UmwG oder aufgrund eines vergleichbaren ausländischen Vorgangs, findet § 20 Absatz 4a Satz 7 EStG Anwendung. Ein vergleichbarer ausländischer Vorgang liegt vor, wenn die Strukturmerkmale einer Abspaltung nach Rn. 01.36 des BMF-Schreibens vom 11. November 2011 (BStBl I S.1314) mit der Maßgabe erfüllt werden, dass die Erfüllung des Merkmals „kraft Gesetzes“ nicht erforderlich ist, wenn die Vermögensübertragung auf die übernehmende Gesellschaft einerseits und die Übertragung der Anteile an der übernehmenden Gesellschaft andererseits in zeitlichem und sachlichen Zusammenhang erfolgen (BFH-Urteile vom 1. Juli 2021 – VIII R 9/19 und VIII R 15/20, BStBl II 2022 S. XXX).
Die Rn. 100 ff. gelten entsprechend. Abgesehen von den Fällen einer Abspaltung zur Aufnahme ist bei ausländischen Vorgängen für die Anwendung des §20 Absatz 4a Satz 7 EStG bereits dann von einer Abspaltung auszugehen, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
– Die ISIN der ursprünglichen Gattung (= Rumpfunternehmen) bleibt erhalten.
– Die ISIN der neu eingebuchten Gattung wurde neu vergeben und es handelt sich nicht um eine bereits börsennotierte Gesellschaft.
– Auf Grundlage der Emittenteninformationen liegen die Strukturmerkmale einer Abspaltung im Sinne des Satzes 2 vor.
– Es ist ein Aufteilungsverhältnis angegeben.
– Es wird keine Quellensteuer einbehalten.
– Aus den Emittenteninformationen ergeben sich keine Hinweise auf eine Gewinnverteilung.
– Der übertragende ausländische und der übernehmende in- oder ausländische Rechtsträger müssen einem vergleichbaren umwandlungsfähigen Rechtsträger inländischen Rechts entsprechen. Der Rechtstypenvergleich ausgewählter ausländischer Rechtsformen erfolgt entsprechend Tabellen 1 und 2 zum BMF-Schreiben vom 24. Dezember 1999 (BStBl I S. 1076).
– Es wurde keine Barzuzahlung durch den Anteilseigner geleistet"
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/…
Gewinne wurden nicht ausgeschüttet, also auch nicht verteilt, und die GSK Share Consolidation (mit neuer ISIN-Nummer) erfolgte erst nach Vollzug des Demergers. Ich vermute, dass der erwähnte Dienstleister (WM) noch die alte Verfahrensweise anwandte.
am 02.08.2022 19:40
Alles wird gut !!!
Danke an Soranos aus einem anderen Forum. Der hat mich auf die Idee von der E-Mail gebracht...
Hier die Antwort auf meine Anfrage bei der WM Gruppe vom 02.08.2022:
Sehr geehrter Herr XXXXX,
vielen Dank für Ihren Hinweis. Wir haben den Sachverhalt einer erneuten Prüfung unterzogen mit dem Ergebnis, dass wir die [b]Maßnahme neu steuerneutral klassifizieren werden[/b].
Bitte beachten Sie, dass wir grundsätzlich keinen allgemeinen Auskunfts- und/oder Recherchedienst für Anfragen zu Wertpapieren betreiben und sich unser Dienstleistungsservice ausschließlich an gewerbliche Abnehmer im Banken- und Finanzdienstleistungsbereich richtet. Wir antworten daher auf Ihre Anfrage ausnahmsweise aufgrund der erfolgten Datenanpassung.
Mit freundlichen Grüßen
WM Gruppe
Service Desk
Xxxxxxx. xx
XXXXX xxxxx
Telefon: XXXXX
E-Mail: XXXXXX
am 03.08.2022 09:24
Hallo @SpinOffFreak,
dass du eine Antwort von WM-Daten erhalten hast, ist tatsächlich relativ erstaunlich.
Wir können bestätigen, dass die entsprechenden Daten im Hintergrund bereits angepasst wurden. Wir stehen mit unseren Fachabteilungen in Kontakt und können auch gerne bestätigen, dass aus diesem Grund eine weitere Korrektur erfolgen muss.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 03.08.2022 09:26
Heißt das, dass wir die Steuer erstattet bekommen ?
am 03.08.2022 10:46
Deine Aktivität in der Sache finde ich gut. Ich habe deshalb heute meine Beschwerde bei der Bank nochmals wiederholt und die Adresse des richtigen Ansprechpartner gefordert. Der Ombudsmann kann in der Sache nichts ausrichten.
Noch mal vielen Dank.
Ich bleibe am Ball.
Die Nachricht von @SMT_Jan-Ove hört sich erfreulich an.
am 03.08.2022 10:52
Ich würde sagen, dass zu Unrecht erhobene Steuer rückerstattet wird oder werden muss.
Bei der Entflechtung ist absolut kein geldwerter Kapitalertrag entstanden, wie es bei einer Dividendenzahlung der Fall ist.
Aus GSK alt 100% ist nun GSK neu 80% und Haleon 20% geworden.
am 03.08.2022 10:58
aber ob comdirect das auch so sieht ?:((((
am 04.08.2022 07:34
Der Dienstleister der ING-DiBa ist die WM Gruppe 😉
am 04.08.2022 07:51
PS: Hat jemand zufällig Zugang zum Depot 2030 - Hotstock Report von der Florian Söllner von DER AKTIONÄR?
Darin soll wohl ein Bericht zu GSK stehen.
Ihr könnt mir gerne auch eine private Nachricht dazu schreiben.
Gruß Bernd
am 04.08.2022 18:53
Bei mir wurde die Besteuerung storniert . So ganz habe die Erklärung des Kundendiensts nicht verstanden.
Morgen weiß ich wohl m
Der Unsinn mit der Besteuerung ist korrigiert. Damit kann ich leben. Ansonsten ......😠