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Grenzgänger Deutschland Frankreich / Doppelbesteuerungsabkommen DE - FR

Dr.Oet
Autor ★
3 Beiträge

Hallo Liebe Community,

 

Angenommen ich wäre Grenzgänger im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens Deutschland-Frankreich, arbeitend in DE, mit ständiger Wohnstätte in FR.

 

Könnte ich in diesem Fall mein Depot mit Verrechungskonto hier weiterführen?

Weiß jemand wie man seine Kapitalerträge im Rahmen des Granzgänger Status am sinnvollsten versteuert?

 

Über eine Antwort würde ich mich freuen!

 

Grüße!

7 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen!

 

Die Bankverbindung inkl. Depot kannst du problemlos weiterführen.

 

Von der Steuer jedoch habe ich keine Ahnung....

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

Wäre wohl eine Frage für @SMT_Service wie das hinterlegt wird, allerdings ist es meines Wissens so, dass bei comdirect gar keine Versteuerung* mehr stattfindet, sobald du deinen ständigen Wohnsitz im Ausland angibst. Du bist damit dann als "Steuerausländer" geschlüsselt und entsprechend erfolgt keine Besteuerung mehr, das heißt sämtliche Versteuerung würde dann beim Finanzamt erfolgen. Je nachdem wie aktiv du tradest wäre dann eine Erträgnisaufstellung ratsam um einen summierten Überblick zu bekommen, da in der JStB keine* Steuerbeträge mehr ausgewiesen werden.

 

 

* Ausnahme sind deutsche Kapitalerträge, also Dividenden deutscher Gesellschaften oder deutsche Zinserträge, da diese weiterhin als Quellensteuer versteuert werden.

SMT_Jessica
ehemaliger Mitarbeiter
1.179 Beiträge

Hallo @Dr.Oet und herzlich willkommen in unserer Community!

 

Wie @Crazyalex schon geschrieben hat, kann eine bereits vorhandene Kontoverbindung weitergeführt werden.

 

Ist der Wohnsitz außerhalb Deutschlands, also wie in deinem Fall in Frankreich, würdest du bei uns als sogenannter Gebietsfremder beschränkt steuerpflichtig geführt werden.

 

Viele Grüße 

Jessica

Dr.Oet
Autor ★
3 Beiträge

Vielen Dank für die Antworten!

 

@SMT_Jessica: Wo liegt der Unterschied zu Gebietsfremder beschränkt steuerpflichtig geführt zu werden und dem "Steuerausländer"?

 

In einem Ratgeber für Grenzgänger DE-FR heißt es :

".....mit Kapitalerträgen beschränkt steuerfplichtig, sodass mit dem inländischen, deutschen Steuerabzug an der Quelle die Einkommensteuer abgegolten ist"

 

 

leider findet man kaum Informationen zu den spezifischen Regelungen, sowie entsprechnede Abkommen der Länder DE und FR zum Thema Steuern.

 

Dake und Grüße!

 

 

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Dr.Oet  schrieb:

 

 

leider findet man kaum Informationen zu den spezifischen Regelungen, sowie entsprechnede Abkommen der Länder DE und FR zum Thema Steuern.

 

 


Hä????

 

Der erste google-Treffer führt mich sofort zu

 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Themen/Steuern/Internationales_Steuerrecht/Staatenbezo...

 

wo man ALLE relevanten Informationen hat.

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

Tarulia
Mentor ★
1.112 Beiträge

@Dr.Oet  schrieb:

Wo liegt der Unterschied zu Gebietsfremder beschränkt steuerpflichtig geführt zu werden und dem "Steuerausländer"?

 

In einem Ratgeber für Grenzgänger DE-FR heißt es :

".....mit Kapitalerträgen beschränkt steuerfplichtig, sodass mit dem inländischen, deutschen Steuerabzug an der Quelle die Einkommensteuer abgegolten ist"


Das ist dasselbe. Zumindest meinte ich mit Steuerausländer genau das was Jessica beschreibt. Gebietsfremd = nicht in Deutschland ansässig, beschränkt steuerpflichtig = du zahlst keine Steuer auf Veräußerungen, aber deutsche Kapitalerträge sind weiterhin steuerpflichtig. Die "Quelle" im steuerlichen Sinne ist der jeweilige Staat wo der betreffende Emittent seinen steuerlichen Sitz hat. Die "letzte auszahlende Stelle" ist verpflichtet den Steuerabzug an der Quelle vorzunehmen, in dem Fall also die Bank, welche für deutsche Kapitalerträge die deutsche Kapitalertragsteuer abführt. Aus Sicht eines Steuerausländers ist das dann eine ausländische Quellensteuer.

 

Das ist prinzipiell nicht anders als wenn du als in Deutschland steuerpflichtiger eine Dividende aus Frankreich erhältst. Dort wird ja auch Quellensteuer abgeführt. Und genauso ist es eben auch andersrum.

Dr.Oet
Autor ★
3 Beiträge

vielen Dank für die Antworten!

 

 

@dg2210dass der google Suchalgorithmus dazu irgendetwas ausgibt ist mir schon klar - aber wie erwähnt leider kaum Informationionen zu den spezifischen Regelungen, im Rahmen der Grenzgängerregelung bezüglich Versteuerung von Kapitalerträgen und Kursgewinnen. Diesbezüglich enthält der gepostete link also KEINE relevanten Informationen.