am 01.02.2023 09:22
Hallo zusammen,
kann mir jemand sagen, warum ich den Global X NASDAQ Covered Call UCITS ETF (A2QR39) über die Comdirect nicht handeln kann? Der ETF wurde im November 2022 in Anlehnung an den länger bestehenden QYLD auch in Europa verfügbar gemacht.
Kommt die Handelbarkeit noch oder müsste ich zunächst bei der CD einmal anfragen, damit sie den ETF für uns Private freischalten?
Viele Grüße
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
01.02.2023 09:37 - bearbeitet 01.02.2023 09:38
Erste Hürde: "Basisinformationsblatt nicht verfügbar". Ohne das geht nichts.
Habe jetzt nicht näher geforscht, ob sonst noch etwas dagegen spräche (nicht alle ETFs dürfen in Deutschland vertrieben werden z. B.)
Aber da es auch deutsche Handelsplätze dafür gibt, sollte in Prinzip auf den ersten Blick nichts dagegen sprechen.
Fragen wir mal @SMTcomdirect: sonstige Einwände, außer fehlendem BIB?
am 01.02.2023 10:18
Hallo @ssi2020,
die Orderaufgabe sollte funktionieren. Lediglich die Anzeige im Informer ist derzeit nicht korrekt. Dies lassen wir korrigieren.
Viele Grüße
Mario
am 01.02.2023 11:51
Hallo Mario.
Vielen Dank für die Info. Die Order ist soeben durchgegangen!
Viele Grüße
am 14.02.2023 13:40
@ehemaliger Nutzer
Ich habe nun auch eine erste Ausschüttung am 09.02 erhalten. Allerdings sieht es mir danach aus, dass ich keine Teilfreistellung erhalten habe. Wenn ich es richtig verstanden habe, dann sollte hier doch aber eigentlich eine Teilfreistellung von 30% berücksichtigt werden können, da es sich um einen Aktienfonds mit >51% Aktien handelt. Oder ist die unterliegende Strategie (Covered Calls) dafür ausschlaggebend, da es sich bei den Ausschüttungen ja um Prämieneinnahmen handelt und nicht um ausgeschüttete Dividenden?
Viele Grüße
am 14.02.2023 14:05
Das ist jetzt nur Spekulation, aber: Die Informationen im Informer sind ja doch recht knapp bemessen. Ich kann mir auch vorstellen, dass die Daten bzgl. Teilfreistellungssätzen (noch?) nicht eingeliefert wurden. In dem Fall wird der "worst case" angenommen, also erstmal die volle Steuer abgeführt. Die Fondsgesellschaft kann aber (teils auch Jahre später, keine Ahnung wie da die Fristen sind) die Teilfreistellungssätze nachliefern und dann gibt es eine Neuabrechnung.
am 14.02.2023 16:09
Hallo @ssi2020,
ich kann an dieser Stelle nur bestätigen, dass der Fonds laut unserem Datenlieferanten keine Teilfreistellung hat. Zu den Hintergründen können wir keine Angaben machen. Bitte erfrage dies ggf. direkt beim Emittenten.
Beste Grüße
Jan-Ove
am 14.02.2023 17:28
Aus dem Nachtragsprospekt - Supplement-Global-X-Nasdaq-100-Covered-Call-UCITS-ETF-2023.pdf zum Etf von Global X vom 1.Februar 2023 (Google Übersetzer):
Deutsches Investmentsteuergesetz
Das ICAV strebt an, den Status eines „Aktienfonds“ für den Fonds gemäß Abschnitt 2 Abs. 1 beizubehalten. §§ 6 und 7 InvStG 2018.
Anleger sollten ihre eigenen professionellen Berater zu den Auswirkungen der Beibehaltung des Status „Aktienfonds“ des Fonds gemäß dem deutschen Investmentsteuergesetz 2018 konsultieren.
Zum Datum dieses Fondsnachtrags werden mindestens 51 % des Fondsvermögens kontinuierlich in Aktienanlagen im Sinne von Abschnitt 2. Abs. angelegt. § 8 InvStG
Und hier das gleiche nochmals als Übersetzung aus dem Verkaufsprospekt:
Deutsches Investmentsteuergesetz
Das ICAV strebt an, den Status eines „Aktienfonds“ für den Fonds gemäß Abschnitt 2 Abs. 1 beizubehalten. §§ 6 und 7 InvStG 2018.
Anleger sollten ihre eigenen professionellen Berater zu den Auswirkungen der Beibehaltung des Status „Aktienfonds“ des Fonds gemäß dem deutschen Investmentsteuergesetz 2018 konsultieren.
Zum Datum dieses Fondsnachtrags werden mindestens 51 % des Fondsvermögens kontinuierlich in Aktienanlagen im Sinne von Abschnitt 2. Abs. angelegt. § 8 InvStG 2018.In beiden Angaben wird lediglich das Bestreben betont, mindestens 51% in Aktien anzulegen, jedoch keineswegs sich dazu verpflichtet.
Womöglich scheint die Schwelle von 50% mindestens einmal unterschritten, somit nicht mehr als Aktienfonds im Sinne des dt. Steuerrechts zu fungieren und den Status der Teilfreistellung verloren zu haben.
gruss ae
14.02.2023 17:42 - bearbeitet 14.02.2023 17:59
@ae schrieb:In beiden Angaben wird lediglich das Bestreben betont, mindestens 51% in Aktien anzulegen, jedoch keineswegs sich dazu verpflichtet.
Womöglich scheint die Schwelle von 50% mindestens einmal unterschritten, somit nicht mehr als Aktienfonds im Sinne des dt. Steuerrechts zu fungieren und den Status der Teilfreistellung verloren zu haben.
Der Status bzw. Satz der Teilfreistellung ist aber fließend. Nur weil die Schwelle zum Aktienfonds zeitweise unterschritten wird heißt es nicht, dass die Teilfreistellung dauerhaft verloren ist. Selbst wenn die Schwelle mal unterschritten wurde, würde der Fonds in die nächste Stufe als Mischfonds fallen, wo immer noch 15% Teilfreistellung angerechnet werden (es sei denn natürlich der Aktienanteil wäre unter 25% gefallen, aber das wäre schon eine heftige Änderung von einem Tag auf den anderen). Es wird jeder Zeitraum mit unterschiedlichem Teilfreistellungssatz separat betrachtet.
Prinzipiell erfolgt das genauso wie die Einführung der Teilfreistellung 2018: Es erfolgt zu jedem Datum an dem sich der Teilfreistellungssatz ändert (bzw. geändert hat bei einer rückwirkenden Meldung) ein fiktiver Verkauf mit Bildung eines neuen Merkpostens und neuer Anschaffungsdaten.
am 14.02.2023 17:56
@Tarulia : da kann dann wahrscheinlich nur die Fondsgesellschaft Auskunft geben wieso die Teilfreistellung futsch ist. Oder die entsprechenden Maßnahmen ergreifen das Gegenteil zu beweisen
gruss ae