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Freistellungsauftrag bei Zusammenveranlagung

PoliniMaster
Experte ★
174 Beiträge

Moin zusammen,

 

ich habe zwei Depots (keine Gemeinschaftsdepots). Ein Depot für Einzelaktien und ein Depot für meinen ETF (Vanguard All-World A1JX52). Für meine Frau (und unsere Kinder) habe ich ebenfalls jeweils ein Depot für ETF-Sparen eingerichtet (MSCI World).

 

Nun zu meiner Frage:

Bei meinem Aktiendepot habe ich durch Verkäufe (überraschend) innerhalb von ca. 2 Wochen bereits den eingerichteten Freistellungsauftrag von 801€ erstmalig komplett ausgeschöpft. Kann ich nun für mein zweites ETF Depot den Freistellungsauftrag "von meiner Frau" (zumindest anteilig) in Anspruch nehmen? Wir geben eine Steuererklärung ab (Zusammenveranlagung).

 

Vielen Dank und herzliche Grüße!

5 ANTWORTEN

digitus
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9.094 Beiträge

Wenn Ihr zusammen veranlagt, müsstet Ihr auch einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und könnt dann den höheren Freibetrag von € 1602 ausnutzen (für alle Freistellungsaufträge, die ihr erteilt).

 

Grüße,

Andreas

PoliniMaster
Experte ★
174 Beiträge

Die 1602€ für Ehepaare sind mir bekannt. Aber wie verhält es sich mit meinen beiden Depots, welche allein auf meinem Namen laufen. Ist hier bei 801€ Schluss? Muss ich die zweiten 801€ zwingend im Namen meiner Frau ausschöpfen, also sprich über ihr Depot?

 

Oder kann ich die vollen 1602€ auch bei meinen zwei Depots ausschöpfen (gemeinsame Steuererklärung vorausgesetzt)?

digitus
Legende
9.094 Beiträge

Es gibt bei Zusammenveranlagung nur einen Freistellungauftrag über 1602 Euro.

Und der gilt für alle Konten/Depots der gemeinsam Veranlagenden.

 

Grüße,

Andreas

digitus
Legende
9.094 Beiträge

Der Passus im comdirect-Freistellungsauftrag lautet:

 

Der Höchstbetrag von 1.602 Euro gilt nur bei Ehegatten/Lebenspartnern, die einen gemeinsamen Freistellungsauftrag erteilen und bei denen die Voraussetzungen einer Zusammen-veranlagung im Sinne des §26 Abs. 1 Satz 1 EStG vorliegen. Der gemeinsame Freistellungsauftrag ist z.B. nach Auflösung der Ehe/der Lebenspartnerschaft oder bei dauerndem Getrenntleben zu ändern. Erteilen Ehegatten/Lebenspartner einen gemeinsamen Freistellungsauftrag, führt dies am Jahresende zu einer Verrechnung der Verluste des einen Ehegatten/Lebenspartners mit den Gewinnen und Erträgen des anderen Ehegatten/Lebenspartners.

 

Grüße,

Andreas

digitus
Legende
9.094 Beiträge

Ergänzung/Korrektur:

Ehepaare können auch getrennte Freistellunganträge einreichen, das macht die Sache mit ggf. Verlustverrechnung aber schwieriger.

 

Siehe auch hier.

 

Grüße,

Andreas