am 24.01.2025 09:52
Ich habe den bei comdirect unsauber/falsch laufenden Prozess bereits direkt adressiert. Bei uns sind vom 20-23.01.25 bereits insgesamt 7x die Vorabbesteuerungen von ETFs und Fonds gebucht/valutiert worden vor den in die Postbox eingestellten Schreiben. Ich habe den Appell einer Kollegin Comdirect-Service genau verfolgt und habe täglich mehrfach in die Postbox gesehen. Ich habe sogar intuitiv vorsorglich 350 € als Reserve in das Verrechnungskonto gestellt. Ab 20/21.01.25 wurden dennoch in 7 Fällen die Vorab-Pauschal Besteuerungen jeweils 1 Tag verbucht/valutiert bevor entsprechende Schreiben nachts gegen 03:00 Uhr in der Postbox per E-Mail kommuniziert wurden. Das kostet Ärger und Zeit und 1 Meldung an das FA mit der Konsequenz eine ungeplant/unwissentlichen Wert für die EKST 2025 im Hinterkopf behalten zu müssen. Dieser Prozess muss für die Praxis im Januar 2026 massiv verbessert werden. Den Prozess gab es übrigens auch schon 2024. Daher verstehe ich diese Defizite in der aktuellen Comdirect Prozedur nicht.
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 24.01.2025 11:43
Vielleicht nur eine Kleinigkeit, aber nicht immer geht einem Storno ein Fehler voraus.
Beim Verkauf von Anteilen am Jahresanfang, vor Berechnung der Vorabpauschale, ist das systematisch durchzuführen und die korrekte Vorgehensweise.
Note to myself: In Zukunft Verkäufe in diesem Zeitraum nur bei starken Gründen. Macht die Nachvollziehbarkeit einfacher.
am 24.01.2025 11:55
@kanngies schrieb:... Ich könnte natürlich am 02.01.25 pauschal einen Sicherheitsbetrag von 2.000 € auf das V-Konto einstellen. Das entspricht aber weder meinem Verständnis Geldhandling, noch macht das Sinn. ...
Es ist aber völlig egal ob dies deinem Verständnis entspricht oder nicht.
Dies ist nunmal so vorgeschrieben.
"Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen."
Quelle oder auch HIER nachzulesen
Und der 1. Werktag war der 02.01.25 und du bist somit in der Pflicht ab diesem Tag den Steuerbetrag auf die Vorabpauschale bereitzuhalten.
Gruß Morgenmond
am 24.01.2025 12:11
Für die Vorabpauschale gilt das bestimmt. Aber wie sieht es mit der Steuer darauf aus?
Mich würde es wundern, wenn die Comdirect mir diese zinsfrei stundet.
Valuta bei den bisher erhaltenen Abrechnungen ist z.b. der 16.1 oder der 20.1.. Und das ist auch der Buchungstag.
Die Abrechnung war dann jeweils am Folgetag in der Postbox.
24.01.2025 12:15 - bearbeitet 24.01.2025 12:35
24.01.2025 12:15 - bearbeitet 24.01.2025 12:35
@RiAHD schrieb:Mich würde es wundern, wenn die Comdirect mir diese zinsfrei stundet.
Doch, das tut sie. Wie schon oben geschrieben, bei anderen Banken ist Valuta 02.01. (was deren gutes Recht ist) und die zugehörige Buchung und Abrechnung kommt trotzdem erst Wochen später.
(Nachtrag und Relativierung meiner Aussage nach dem Beitrag von @Fix1 weiter unten:
Auch wenn sie das Geld nicht "auslegt", so verzichtet die Comdirect zumindest darauf, pauschal schon am 2.1. zu valutieren.)
am 24.01.2025 12:17
@Morgenmond schrieb:Es ist aber völlig egal ob dies deinem Verständnis entspricht oder nicht.
Dies ist nunmal so vorgeschrieben.
"Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen."
Quelle oder auch HIER nachzulesen
Und der 1. Werktag war der 02.01.25 und du bist somit in der Pflicht ab diesem Tag den Steuerbetrag auf die Vorabpauschale bereitzuhalten.
Das ist natürlich richtig.
Allerdings kritisiere ich hier die Anwendung durch die Comdirect.
Es muss doch nicht sein daß man den Kunden im Regen stehen lässt und gleich das FA aufhetzt. 😞
Ich hatte gestern so einen Fall bei Consors.
Abrechnung der VAP für einen ETF.
Oder besser gesagt keine Abrechnung. 😞
Der Betrag wurde mitgeteilt und stimmt exakt, wurde aber nicht gebucht.
Weil das Konto am 02.01. nicht ausreichend gedeckt war.
Eigentlich hatte ich erwartet daß das wie im Vorjahr mit dem Freibetrag verrechnet würde.
Nun hatte ich aber vor drei Tagen mit einem Verkauf den Freibetrag ausgenutzt.
Das gab nun diesen unerwarteten und falschen Effekt.
Aber:
Consors gibt mir eine Frist von 20 Tagen das Geld bereit zu stellen und wird dann erneut versuchen die Steuer einzuziehen.
Für den Fall daß dies erneut nicht gelingt wurde die Meldung an das FA angedroht.
Ich finde das ist eine sinnvolle und kundenfreundliche Lösung.
am 24.01.2025 12:20
@RiAHD schrieb:Für die Vorabpauschale gilt das bestimmt. Aber wie sieht es mit der Steuer darauf aus?
Mich würde es wundern, wenn die Comdirect mir diese zinsfrei stundet.
Valuta bei den bisher erhaltenen Abrechnungen ist z.b. der 16.1 oder der 20.1.. Und das ist auch der Buchungstag.
Die Abrechnung war dann jeweils am Folgetag in der Postbox.
Die Valutierung der Steuer auf die Vorabpauschale ist ja je nach Bank unterschiedlich.
Manche z.B. buchen erst am Monatsende ab aber mit Valuta 02.01.
Und letztendlich ist es ja völlig egal wann und wie die Bank bucht.
Fakt ist dass das benötigte Geld ab dem 1. Werktag des neuen Jahres auf dem Abbuchungskonto zur Verfügung
stehen muss. Damit haben sich jegliche Diskussionen erübrigt.
Gruß Morgenmond
24.01.2025 12:28 - bearbeitet 24.01.2025 12:41
24.01.2025 12:28 - bearbeitet 24.01.2025 12:41
@RiAHD schrieb:Für die Vorabpauschale gilt das bestimmt. Aber wie sieht es mit der Steuer darauf aus?
Mich würde es wundern, wenn die Comdirect mir diese zinsfrei stundet.
Habe gerade mal ein wenig Gesetzeslektüre betrieben. Das Ergebnis sieht folgendermaßen aus:
§ 18 (3) InvStG: 1Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres als zugeflossen.
§ 44 (1) EStG: [...] 2Die Kapitalertragsteuer entsteht in dem Zeitpunkt, in dem die Kapitalerträge dem Gläubiger zufließen. [...] 5Die innerhalb eines Kalendermonats einbehaltene Steuer ist jeweils bis zum zehnten des folgenden Monats an das Finanzamt abzuführen.
Wenn es für die Vorabpauschale keine weiteren Sonderregelungen im EStG gibt (was ich nicht glaube und es sollte mich sehr wundern), gelten die allgemeinen Regeln auch für die Steuer auf die Vorabpauschale und dann muss die Codi "unsere" Kohle bis zum 10.02.25 an das Finanzam zahlen. Hört sich erst einmal komisch an, dass sie dafür so viel Zeit hat. Aber die Regel gilt ja auch, wenn ich am 02.01.25 beispielsweise eine Dividende bekomme oder Wertpapiere mit Gewinn veräußere. Dann kann die Codi auch einen Monat mit "meiner" Kohle arbeiten bzw mit der des Staates.
am 24.01.2025 12:52
Ich weiß, dass Du ja der Steuerexperte bis und Du diesbezüglich sicherlich um ein vielfaches mehr weißt als ich - von daher würde ich den Teufel tun Dir da zu widersprechen...
...aber ich kann Dich immerhin bestätigen: Das hatte ich auch schon mal recherchiert.
Und damals hatte ich auch in die Community gepostet: https://community.comdirect.de/t5/wertpapiere-anlage/vorabpauschale/m-p/296682/highlight/true#M17948... (wenn auch nur das Ergebnis).
Gruß Crazyalex
am 24.01.2025 12:59
@Silver_Wolf schrieb:
@Morgenmond schrieb:Es ist aber völlig egal ob dies deinem Verständnis entspricht oder nicht.
Dies ist nunmal so vorgeschrieben.
"Die Vorabpauschale gilt am ersten Werktag des Folgejahres als zugeflossen."
Quelle oder auch HIER nachzulesen
Und der 1. Werktag war der 02.01.25 und du bist somit in der Pflicht ab diesem Tag den Steuerbetrag auf die Vorabpauschale bereitzuhalten.
Das ist natürlich richtig.
Allerdings kritisiere ich hier die Anwendung durch die Comdirect.
Es muss doch nicht sein daß man den Kunden im Regen stehen lässt und gleich das FA aufhetzt. 😞
Ich hatte gestern so einen Fall bei Consors.
Abrechnung der VAP für einen ETF.
Oder besser gesagt keine Abrechnung. 😞
Der Betrag wurde mitgeteilt und stimmt exakt, wurde aber nicht gebucht.
Weil das Konto am 02.01. nicht ausreichend gedeckt war.
Eigentlich hatte ich erwartet daß das wie im Vorjahr mit dem Freibetrag verrechnet würde.
Nun hatte ich aber vor drei Tagen mit einem Verkauf den Freibetrag ausgenutzt.
Das gab nun diesen unerwarteten und falschen Effekt.
Aber:
Consors gibt mir eine Frist von 20 Tagen das Geld bereit zu stellen und wird dann erneut versuchen die Steuer einzuziehen.
Für den Fall daß dies erneut nicht gelingt wurde die Meldung an das FA angedroht.
Ich finde das ist eine sinnvolle und kundenfreundliche Lösung.
… den Ärger verstehe ich natürlich, aber das kannst du doch nicht der Bank anlasten, vielleicht dem Finanzamt, weil die ja drängeln und die Steuer so schnell wie möglich haben wollen. Aber eigentlich musst du dir doch eingestehen, dass du selber auch ein wenig mit verantwortlich bist. Du weißt doch bereits am letzten Tag des Vorjahres (oder du könntest es zumindest wissen) wieviel Vorabpauschale du im Januar des aktuellen Jahres zu versteuern hast. Da musst du dann eben dafür sorgen, dass dein Konto entsprechend gedeckt ist. Stell dir mal vor, das FA würde die Steuer selber von deinem Konto einziehen wollen. Die drohen gleich beim ersten Fehlversuch mit Staatsanwalt und das mit einer Wortwahl, die dich erstarren lassen (hab' ich selber mal erlebt).
Übrigens vor 2018 (bevor es die Vorabpauschale gab) war das alles noch viel komplizierten. Da musste man selber jedes Jahr gegenüber dem Finanzamt den Thesaurierungsbetrag bei allen Fonds mit ausländischer ISIN in der Steuererklärung angeben. Wenn man das nicht getan hat (und das haben viele nicht getan), war man per Definition ein Steuerhinterzieher. Beim Verkauf musste man dann nachweisen, dass man diese Steuern ordnungsgemäß abgeführt hat, um nicht doppelt besteuert zu werden. Heute ist das alles viel einfacher, da erledigt alles die Bank.
am 24.01.2025 13:01
De Consors tickt offensichtlich hier kundenfreundlich/vorbildlich. Das erwarte ich ja gar nicht von comdirect. Mir reichen die 2 Aussagen von MA comdirect Kundenservice :
1. Sehen Sie jeden Tag in ihr Postfach - dann kann nichts schief laufen ! Habe ich gemacht: Und danach lief es 7 x voll daneben.
2. Entschuldigung eines comdirect MA für diesen unmöglichen Prozess.
Warum wird das hier noch weiter verteidigt, wenn selbst beim Kundenservice FIRST Problem Fehler eingestanden werden ??
Hinzu kommt die Praxis: Natürlich habe ich alles im Vorfeld berechnet, habe einen Sparerfreibetrag 2 T€ auch mit genutzt, allerdings nicht komplett, weil ich auch WP mit Gewinn verkauft habe. Entschuldigung bitte liebe VAP.