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Ein Alptraum: Schweizer Quellensteuer online zurückfordern

nmh
Legende
9.962 Beiträge

Liebe Eidgenossen,

 

für alle Dividenden aus Schweizer Aktien, die ab dem Jahr 2020 gezahlt wurden, muss man die Quellensteuerrückzahlung online beantragen, und zwar über die Website:

 

https://eportal.admin.ch/start 

 

Für Zahlungen bis 2019 geht es ja recht einfach auf Papier, siehe hier und hier.

 

Doch das neue Portal ist ein echter Alptraum** Nachtrag: So schlimmt ist es auch wieder nicht, siehe unten **

 

  • Für die Registrierung benötigt man eine "Zwei-Faktor-Autorisierung". Das geht entweder über eine "Authentificator-App" (leider wird nicht verraten, welche App das sein mag), oder per SMS (bitte die deutsche Nummer mit +49... eingeben; leider kommt aber die SMS nie beim ersten Versuch. Wenn man zwei- oder dreimal auf "neuen Code anfordern" klickt, kommt manchmal eine SMS, oft auch nicht). ** Nachtrag: Naja, spätestens beim dritten Klickt kommt die SMS dann schon **
  • Bei den Personendaten muss man eigentlich sein Land ("Deutschland") eingeben, leider lässt sich diese Zeile aber nicht ausfüllen. ** Nachtrag: Ist auch nicht nötig, denn man hat ja vorher/anderswo schon als Wohnsitz "Deutschland" angegeben **
  • Die Tax-Vouchers muss man online (als PDF) einreichen. Also ist es erforderlich, die Belege, die comdirect auf Papier liefert, zu scannen. ** Nachtrag: Mit einem modernen Scanner geht das ganz schnell. Außerdem kann man Vouchers von anderen Kunden nutzen. Siehe meinen Beitrag weiter unten vom 1.02.2021. **
  • Offenbar arbeitet das System mit Cookies. Pro Computer kann man nur einen Zugang anlegen. Das führt zum nächsten, schwierigsten Problem: ** Nachtrag: Nein, stimmt nicht, man muss nur den Webbrowser schließen und neu öffnen, und dann eine andere E-Mail-Adresse für die Anmeldung nutzen  **
  • Mir ist es bisher nicht gelungen, den Antrag für eine andere Person als Vertreter zu stellen. Eine Vertretungsfunktion ist zwar vorgesehen, aber die ist völlig unmöglich in der Bedienung. ** Nachtrag: Vertreterfunktion braucht man nicht, siehe oben, einfach Browser zu und neu starten und dann eine andere E-Mail-Adresse nutzen **

Wirklich zum Verzweifeln. Hat von Euch schon jemand Erfahrungen mit dem tollen neuen Tool aus Bern gemacht?

 

Ein positiver Punkt allerdings: Das System kennt die Dividendenzahlungen. Wenn man die "Valooorennumm'r" oder die ISIN eingibt, ist der Betrag pro Aktie schon richtig ausgefüllt.

 

*** Nachtrag *** Sooo schlimm ist es also gar nicht. Siehe auch weiter unten, meinen Beitrag vom 1.02.2021.

 

Viele Grüße aus einem schneematschigen München

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.
47 ANTWORTEN

ThS
Autor
5 Beiträge

Gute Frage, das würde mich auch interessieren

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Akazien  schrieb:

 Reicht es bei der Einreichung des Online Antrages auf Quellensteuer-Rückerstattung aus, für jede einzelne Dividende die Dividendenabrechnung der Bank beizufügen - im pdf-Format, ungeschwärzt?

Oder muss für jedes einzelne Jahr ein Tax-Voucher (und/oder zusätzlich zu den Dividendenabrechnungen) beigefügt werden, also für drei zurückliegende Jahre drei Tax-Voucher? Meine Bank, wo die Schweizer Wertpapiere liegen, stellt pro Kalenderjahr einen Tax-Voucher aus und verlangt dafür eine Gebühr (also für drei Voucher dreimal Gebühren).

Ich habe die Eidgenössische Steuerverwaltung mehrmals angeschrieben, diese will oder darf aber nicht antworten.

 


Was erwartest du denn ?

 

Wenn in den Erläuterungen steht, dass alle aufgeführten Dokumente beiliegen müssen und Tax- Voucher ausdrücklich mit aufgelistet sind…. soll die schweizer Steuerbehörde dir schreiben, dass eben doch nicht alle Dokumente erfoderlich sind ?

 

Hast du schon mal was von Cum-Ex- Geschäften gehört und dir überlegt, weshalb die Schweizer die aufgelisteten Belege haben möchten ?

 

Die Dividendenabrechnung einer deutschen Bank bestätigt lediglich, dass bei dir 35% abgezogen wurden.

Mit den Tax- Voucher bestätigt die Bank, dass die Abzüge an die schweizer Steuerbehörden weitergeleitet wurden.

 

 

 

 

 

Akazien
Autor ★★
36 Beiträge

@ehemaliger Nutzer: Ich bitte um Entschuldigung, dass nicht jeder so unfassbar schlau ist wie Sie. Oder so viel Zeit hat, sich durch elend lange Schweizer Benutzeranleitungen durchzuwühlen (es steht, ich habe es nach Ihrem Post tatsächlich gefunden, auf Seite 22 von 37, dass Dividendenabrechnungen UND Tax Voucher vorgelegt werden müssen). Oder die Cum-Ex-Geschäfte derart tief durchdringt wie Sie. Oder, ratzfatz, einfach bei Schweizer Behörden anruft und umgehend die gewünschte Auskunft bekommt. Chapeau, Kritikerin66, meine tiefste Verbeugung, vor so viel Experten-Helligkeit.

P.S. Ihr Ton („Was erwartest du denn?“ und weitere nachfolgenden Sätze) gefällt mir nicht. Aber das ist meine ganz persönliche Meinung und ich mache lediglich von meinem Recht auf freie Meinungsäusserung Gebrauch. Aber Danke, dass Sie mir geholfen haben.

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@Akazien  schrieb:

@ehemaliger Nutzer: Ich bitte um Entschuldigung, dass nicht jeder so unfassbar schlau ist wie Sie.

. Aber Danke, dass Sie mir geholfen haben.


 

 

Gern geschehen.

Man muss nicht „ unfassbar schlau“ zu sein, um die FAQ auf der Antragseite zu lesen..😶

 

https://www.estv.admin.ch/de/verrechnungssteuer-rueckerstatten-lassen

 

 

IMG_5658.jpeg

 

 


@Akazien  schrieb:

 

Ich habe die Eidgenössische Steuerverwaltung mehrmals angeschrieben, diese will oder darf aber nicht antworten.

 


 

Ich habe Verständnis dafür, dass die Schweizer den Text aus dem Antrag bzw. die Antwort auf die zweite Frage der FAQ auf der ersten Seite der Homepage nicht jedem Schreiber oder Anrufer noch mal persönlich vorlesen.

 

 

Meine Erläuterung, weshalb die Schweizer die Voucher haben möchten, war von mir einfach nur Bonus.

 

Aber du hast schon recht, viele Fragesteller wollen zu ihren Fragen keine Erläuterung und den Sachverhalt auch nicht verstehen;

die wollen nur, dass andere ihre „Probleme“ lösen.

Man kann ja auch ohne jedes Verständnis „ratzfatz“ mehrfach anrufen und bekommt dann umgehend die gewünschte Antwort.

 

Aber das ist nur meine „ freie Meinungsäusserung“ 🤔

 

 

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.408 Beiträge

Hallo @ehemaliger Nutzer @Akazien,

 

ich denke, an dieser Stelle ist es nicht verkehrt einmal an einen freundlichen Umgangston zu appellieren: Seid einfach nett zueinander und lasst euren Emotionen bei einem vergleichsweise spröden Thema nicht einfach freien Lauf.  

 

Danke und vG

Christoph

FD774
Experte ★
170 Beiträge

Man kann sich das Leben auch unnötig kompliziert machen. Die gegenseitigen Anfeindungen sind natürlich unnötig, aber das Portal der Eidgenossen leitet einen ganz einfach auf den Weg mit den notwendigen Formularen/Bescheinigungen. Dazu muss man keine Anleitungen lesen.

HarryHeizer
Einsteiger
1 Beiträge

Hallo Team,

 

ich ´suche´ Tax Voucher für BB Biotech - habe bis jetzt nur für das Jahr 2023 

Hat jemand welche für die anderen Jahre, bzw. mag auch tauschen. - würde mich über eine PN freuen

 

Finde die 14,90 + MWST ganz schön happig, wenn man bedenkt, dass die meisten anderen Direktbanken, diese unaufgefordert zu senden

 

Dank im Voraus, Gruß HarryHeizer

Ali Konkret
Autor ★★
10 Beiträge

Habe gehört es soll demnächst ein PANINI-Sammelalbum für schweizerische Tax-Voucher geben.