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Ein Alptraum: Schweizer Quellensteuer online zurückfordern

32 ANTWORTEN

nmh
Legende
9.962 Beiträge

Wow! Ganz und kar kein Alptraum. Die Schweizer sind enorm schnell. Ich habe meinen Antrag am Donnerstag 4.2.2021 eingeworfen, und er ist schon erledigt. Hier die Übersicht, wie sich der "Status" entwickelt hat:

 

Status           geändert am
In Arbeit        29.01.2021 15:50:40
Erstellt         29.01.2021 16:36:29
Eingereicht      09.02.2021 08:48:03
Abgeschlossen    09.02.2021 08:52:33
  
Die eigentliche Bearbeitung hat also nur vier Minuten gedauert. Man kann jetzt einen "Sollbrief" herunterladen, da steht drin, dass der Erstattungsbetrag auf mein Konto überwiesen wird. Beeindruckend!
 
Ich nehme alles zurück, was ich über die Schweizer geschrieben habe, und behaupte das Gegenteil.
 
nmh
 
Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Siller
Experte
113 Beiträge

@nmh 

 

Dein Hinweis zu den Tax-Vouchers ist zutreffend. Ich komme zu gegebener Zeit darauf zurück 😉

nmh
Legende
9.962 Beiträge

Einige von Euch haben bei mir angefragt, ob ich meine Tax-Vouchers an Euch weiterleiten kann. Ich bitte um Nachsicht, dass ich das allenfalls dann machen kann, wenn ich weiß, wer Ihr seid, d.h. wenn Ihr mir seit langem aus der Community bekannt seid. Vielen Dank für Euer Verständnis.

 

nmh

 

Disclaimer: Ich habe leider kein scharfes ß auf meiner Schweizer Tastatur.

Siller
Experte
113 Beiträge

@nmh  schrieb:

Einige von Euch haben bei mir angefragt, ob ich meine Tax-Vouchers an Euch weiterleiten kann. Ich bitte um Nachsicht, dass ich das allenfalls dann machen kann, wenn ich weiß, wer Ihr seid, d.h. wenn Ihr mir seit langem aus der Community bekannt seid. Vielen Dank für Euer Verständnis.

 

nmh

 


Das ist verständlich. Und es macht ja auch keinen Sinn, deswegen Ärger mit der Bank zu bekommen 😉

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@nmh  schrieb:

Wow! Ganz und kar kein Alptraum. Die Schweizer sind enorm schnell. Ich habe meinen Antrag am Donnerstag 4.2.2021 eingeworfen, und er ist schon erledigt. Hier die Übersicht, wie sich der "Status" entwickelt hat:

 

Status           geändert am
In Arbeit        29.01.2021 15:50:40
Erstellt         29.01.2021 16:36:29
Eingereicht      09.02.2021 08:48:03
Abgeschlossen    09.02.2021 08:52:33
  
Die eigentliche Bearbeitung hat also nur vier Minuten gedauert. 
 

Die Schweizer werden immer schneller! Statt 4:30 (wie bei @nmh ) dauerte die Bearbeitung meines Antrags nur 4:11 Minuten.

 

Eingereicht
13.07.2021 11:12:21
Abgeschlossen
13.07.2021 11:16:32
Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

ChiRho
Experte ★
164 Beiträge

@Pramax  schrieb:

 

Bei comdirect muss man den Voucher zum Wucherpreis von 14,90 EUR netto pro Dividende in Papierform anfordern. Und jetzt dann das Teil für die Schweiz noch einscannen. Willkommen im IT-Neuland!

 

Gruß, Pramax


Man braucht tatsächlich für JEDE Dividende einen separaten Tax-Voucher? Dann hilft auch "sammeln" über 3 Jahre - bis sich der Betrag lohnt - nicht?

GetBetter
Legende
8.089 Beiträge

@ChiRho  schrieb:

Man braucht tatsächlich für JEDE Dividende einen separaten Tax-Voucher? Dann hilft auch "sammeln" über 3 Jahre - bis sich der Betrag lohnt - nicht?


Auf dem Voucher sind u.a. das Unternehmen und das Datum der Dividendenzahlung genannt.

Insofern ist also tatsächlich für jede einzelne Auszahlung ein eigener Voucher erforderlich.

Nobka
Mentor
820 Beiträge

Also die Seite scheint etwas Buggie zu sein, nach dem ich meinen SMS Code eingegeben habe lande ich wieder auf der Start Seite. Ich kann noch nicht sagen woran es liegt.

hartmanntho
Einsteiger
1 Beiträge

Update 11/2023

- Antrag online erstellen funktioniert mit der Anleitung super. 

ABER dann hört es auch schon auf mit der Online-Thematik. 

1. Ausdrucken (gute Qualität sagen sie)

2. Finanzamt soll unterschreiben

3. Per Post (!) das Dokument in die Schweiz senden.


Willkommen in der Online-Welt. 

 

Hier die letzten Angaben, wenn man mit dem Antrag durch ist:

 

"Der Antrag wurde erfolgreich erstellt. Er gilt erst dann als rechtsgültig eingereicht, wenn das ausgedruckte PDF, von Ihnen unterzeichnet und vom Finanzamt beglaubigt und unterschrieben, vor Ablauf der Einreichefrist bei uns eintrifft. Fehlt die Beglaubigung und/oder die Unterschrift, werden wir Ihren Antrag nicht bearbeiten. Bitte senden Sie das ergänzte Dokument per Post an folgende Adresse: 

Eidgenössische Steuerverwaltung
Hauptabteilung Direkte Bundessteuer,
Verrechnungssteuer, Stempelabgaben
Eigerstrasse 65
3003 Bern
CH - Schweiz

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Das Verfahren wurde nochmals vereinfacht: Inzwischen wird auch der vollständige Antrag selbst als eingescanntes PDF im Portal hochgeladen. Postlauf in die Schweiz entfällt also. Am meisten Zeit kostet das Warten auf Stempel und Unterschrift des deutschen Finanzamtes.