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DBA Vollmacht

hosenbodo
Autor ★
9 Beiträge

Hallo Community,

ich habe von der comdirect ein Schreiben bzgl. der zunkünftigen Vorgehensweise bei erstattungsfähiger ausländischer Quellensteuer bekommen.  Sie schreibt, in Zukunft gibt es eine jährliche Vorabbefreiung oder eine länderspezische Rückerstattung.

 

Weiß jemand, was nun konkret zu tun ist? Bekomme ich nun für jedes Wertpapier im Depot ein spezifisches Formular? Muss ich selber aktiv werden?

 

Danke fürs Feedback

 

Gruß

Hosenbodo

18 ANTWORTEN

marscho97
Autor ★★★
56 Beiträge

Moin @hosenbodo ,

ich habe das Schreiben wie folgt verstanden:

 

Ein aktiv werden ist nicht notwendig. Wenn eine Erstattun bzw Vorabbefreiung möglich ist, wirst Du ein Schreiben mit den erforderlichen Unterlagen zugesandt bekommen. Die Unterlagen musst Du nur noch unterschreiben und zurück senden. 

 

Und die Unterlagen können natürlich von Land zu Land unterschiedlich sein. 

Aber ansonsten einfach beim Kundenservice anrufen. Die können dir bestimmt weiterhelfen.

 

Beste Grüße ausm Norden

benyryder
Autor ★★
20 Beiträge

Hallo ihr beiden , 

 

ich habe das auch so verstanden wie du @marscho97 

 

Comdirect Team  bzw. @SMT_Jan-Ove könnt ihr uns da aufklären ?

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Hallo @benyryder,

 

es ist so, wie es @marscho97 erklärt. 🙂

 

Viele Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü

Thorsten_
Legende
3.810 Beiträge

@hosenbodo  schrieb:

ich habe von der comdirect ein Schreiben bzgl. der zunkünftigen Vorgehensweise bei erstattungsfähiger ausländischer Quellensteuer bekommen.


@SMTcomdirect : gibts nen Grund, warum ich so ein Schreiben nicht bekommen habe? Läuft die Versendung noch?

Avensis
Autor ★★
22 Beiträge

...hast du denn die CD bereits beauftragt?

"Auftrag und Vollmacht zur Weiterleitung von anträgen auf Durchführung von Steuererstattungen und Vorabbefreiung gem. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA Vollmacht)"

Wenn nicht kriegst du natürlich auch kein Schreiben in diesem Zusammenhang.

 

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Guten Morgen @Thorsten_,

 

siehe die Antwort von @Avensis. 🙂

 

Viele Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü

SMT_Philipp
ehemaliger Mitarbeiter
1.562 Beiträge

Guten Morgen @Thorsten_,

 

siehe die Antwort von @Avensis. 🙂

 

Viele Grüße

Philipp


In der Kürze liegt die Wü

mySenf.cd
Experte ★
158 Beiträge

@SMTcomdirect, welche Kosten fallen für so eine Vorabbefreiung an? Hierzu finde ich leider widersprüchliche und unklare Angaben im Forum.

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @mySenf.cd,

 

ganz allgemein nehmen wir im Rahmen der DBA-Vollmacht die Beantragung einer Vorabbefreiung oder Rückerstattung nur dann vor, wenn dies wirtschaftlich sinnvoll ist. Als wirtschaftlich sinnvoll erachten wir eine Rückforderung, wenn nach Abzug sämtlicher Entgelte mindestens 25 Euro als Gutschriftbetrag verbleiben. Für eine Vorabbefreiung berechnen wir aktuell 5 Euro, bei einer Rückerstattung berechnen wir aktuell 20 Euro. Beide Entgelte sind zuzüglich Mehrwertsteuer. Des Weiteren können landesübliche Fremdspesen anfallen.

 

Beste Grüße

Jan-Ove