am 20.11.2022 21:38
Hallo an alle,
bei den Ausschüttungen zu dem ETF VanEck Global Real Estate NL0009690239 / A1T6SY berechnet comdirect keine Teilfreistellung, obwohl dieser ETF eine Aktienquote > 51 % beinhaltet. Dafür müsste doch eine 30%-Teilfreistellung Anwendung finden. Gibt es noch andere Kunden von comdirect, die das gleiche Problem haben?
VG
20.11.2022 22:48 - bearbeitet 20.11.2022 23:24
Hallo @Norman78 und herzlich willkommen in der Community,
[gelöscht da ich kompletten Unsinn schrieb]
Edit: Fonds welche hauptsächlich in REIT‘s investieren werden steuertechnisch nicht wie Aktienfonds behandelt
gruss ae
am 20.11.2022 23:12
@ae schrieb:Hallo @Norman78 und herzlich willkommen in der Community,
Leider gilt die Teilfreistellung nicht für Ausschüttungen, sondern nur bei eventuellen Gewinnen beim Verkauf des Fonds. Und da wiederum auch nur für den Betrag, welcher über den Steuerfreibetrag drüber hinaus geht.
Das kann ich nun gar nicht glauben. Quelle?
Entweder hat ein Fonds eine Teilfreistellung oder eben nicht.
Die letzte Aussage ist auch definitiv falsch.
Die Bemessungsgrundlage hat absolut nichts mit der Nutzung des Steuerfreibetrages zu tun.
Bei 1000 Euro Ertrag sind entweder 1000 oder 700 Euro steuerpflichtig.
am 20.11.2022 23:26
Richtig! War komplett falsch …
Habs korrigiert
gruss ae
am 20.11.2022 23:52
@Norman78 schrieb:bei den Ausschüttungen zu dem ETF VanEck Global Real Estate NL0009690239 / A1T6SY berechnet comdirect keine Teilfreistellung, obwohl dieser ETF eine Aktienquote > 51 % beinhaltet.
Ich würde darauf wetten, dass dieser ETF als REIT klassifiziert ist und REITs sind leider generell von der Teilfreistellung ausgenommen. Auch das Verkaufsprospekt enthält keine Indizien dafür, dass dieser ETF unter die Regelung fallen könnte (im Gegensatz zu den Formulierungen zu anderen ETFs im gleichen Dokument).
@Silver_Wolf schrieb:Entweder hat ein Fonds eine Teilfreistellung oder eben nicht.
Das ist in dieser Allgemeinheit schlichtweg falsch.
am 20.11.2022 23:58
@Silver_Wolf schrieb:Entweder hat ein Fonds eine Teilfreistellung oder eben nicht.
Das ist in dieser Allgemeinheit schlichtweg falsch.
Aha, willst du mir jetzt erzählen es gäbe "ein bischen" Teilfreistellung?
am 21.11.2022 00:19
@Silver_Wolf schrieb:
Aha, willst du mir jetzt erzählen es gäbe "ein bischen" Teilfreistellung?
Du meinst abgesehen davon, dass man die grundsätzlich ebenfalls mögliche Teilfreistellungsquote von 15% durchaus als "ein bisschen Teilfreistellung" umschreiben könnte? Aber geschenkt, darauf gatte ich ohnehin nicht angespielt.
Gemeint war, dass die Qualifikation eines Fonds/ETFs zur Teilfreistellung sich durchaus ändern kann, auch unterjährig.
Ein simples "er hat oder er hat nicht" ist daher extrem stark vereinfacht und für den Leser irreführend.
am 21.11.2022 00:49
@GetBetter schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:
Aha, willst du mir jetzt erzählen es gäbe "ein bischen" Teilfreistellung?Gemeint war, dass die Qualifikation eines Fonds/ETFs zur Teilfreistellung sich durchaus ändern kann, auch unterjährig.
Ein simples "er hat oder er hat nicht" ist daher extrem stark vereinfacht und für den Leser irreführend.
Nenne bitte mal einen ETF wo sich dich Einstufung unterjährig geändert hat.
am 21.11.2022 05:48
Ich bespare diesen ETF bei einem anderen Broker und da gibt es auch keine Teilfreistellung.
Dann wird das wohl richtig sein bzw. die comdirect macht alles richtig.
am 21.11.2022 06:58
@Silver_Wolf schrieb:
@GetBetter schrieb:
@Silver_Wolf schrieb:Nenne bitte mal einen ETF wo sich dich Einstufung unterjährig geändert hat.
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gruss ae