am 14.01.2026 14:44
In der Vollmacht für unsere Tochter habe wir die Kundennummer des Girokontos angegeben. Für unser später angelegtes Tagesgeldkonto haben wir eine andere Kundennummer. Müssen wir dafür eine separate Vollmacht anlegen?
am 14.01.2026 15:02
@Comjon schrieb:In der Vollmacht für unsere Tochter habe wir die Kundennummer des Girokontos angegeben. Für unser später angelegtes Tagesgeldkonto haben wir eine andere Kundennummer. Müssen wir dafür eine separate Vollmacht anlegen?
Ja.
Eine Vollmacht gilt immer für alle Konten innerhalb einer Kundennummer, aber nicht für alle Kundennummern der jeweiligen Person.
Wenn ein Kunde also mehere Kundennummern hat, so kann die Bevollmächtigung für jede Kundennummer separat erfolgen oder unterbleiben.
am 14.01.2026 15:31
Danke für die schnelle Antwort