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Vollmacht

Comjon
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In der Vollmacht für unsere Tochter habe wir die Kundennummer des Girokontos angegeben. Für unser später angelegtes Tagesgeldkonto haben wir eine andere Kundennummer. Müssen wir dafür eine separate Vollmacht anlegen?

2 ANTWORTEN

GetBetter
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8.147 Beiträge

@Comjon  schrieb:

In der Vollmacht für unsere Tochter habe wir die Kundennummer des Girokontos angegeben. Für unser später angelegtes Tagesgeldkonto haben wir eine andere Kundennummer. Müssen wir dafür eine separate Vollmacht anlegen?


Ja.

Eine Vollmacht gilt immer für alle Konten innerhalb einer Kundennummer, aber nicht für alle Kundennummern der jeweiligen Person.

Wenn ein Kunde also mehere Kundennummern hat, so kann die Bevollmächtigung für jede Kundennummer separat erfolgen oder unterbleiben.

Comjon
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2 Beiträge

Danke für die schnelle Antwort