abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Besteuerung bei Fondsverkauf - Teilfreistellung

chadna
Autor ★★★
51 Beiträge

Servus,

 

ich stelle grade mein ganzes Depot auf Buy and Hold um.

Dafür habe ich Fonds aus Altbeständen vor 2009 die bis zu 4% Verwaltungsgebühren hatten komplett verkauft.

Durch die fiktive Veräusserung in 2017/18 waren beide Fonds beim Verkauf im Minus.

Trotzdem tauchen auf der steuerlichen Abrechnung für den Fonds plus Beträge im Breich der Teilfreistellung auf. In der Recherche hier im Forum taucht immer nur der Fall der positiven Abrechnung auf 🙂

Ich verstehs einfach nicht!

 

Mein Veräußerungsergebnis ist                               - 480,48

dann kommt die Teilfreistellung mit                       +144,14

 

ergibt eine Steuerbemessungsrundlage von      - 336,34

 

Die 144,14 fehlen mir also in der Verlustverrechnung.

Wieso ist das so?

Der andere Fonds ist noch schlimmer 🙂 - heisst der Betrag noch höher

 

Danke für Eure Hilfe ( wenn das jemand weiss....)

 

Servus aus dem sonnigen München

 

 

 

9 ANTWORTEN

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

Moin @chadna,

 

kurz gesagt: Die Teilfreistellung (d.h. die Reduzierung der Gewinne um 30% bei Aktienfonds) gilt auch analog für Verluste. Hier wurden also deine Verluste um 30% gekürzt.

 

Gruß,

Necoro

paba
Mentor
954 Beiträge

@chadna  schrieb:

 

Durch die fiktive Veräusserung in 2017/18 waren beide Fonds beim Verkauf im Minus.

Trotzdem tauchen auf der steuerlichen Abrechnung für den Fonds plus Beträge im Breich der Teilfreistellung auf. In der Recherche hier im Forum taucht immer nur der Fall der positiven Abrechnung auf 🙂

Ich verstehs einfach nicht!

 

Mein Veräußerungsergebnis ist                               - 480,48

dann kommt die Teilfreistellung mit                       +144,14

 

ergibt eine Steuerbemessungsrundlage von      - 336,34

 

Die 144,14 fehlen mir also in der Verlustverrechnung.

Wieso ist das so?


 

… ja, das ist korrekt. Das liegt an der Steuerreform (InvStG 2018) und ist vom Gesetzgeber so gewollt:

Vorteil: Bei Aktienfonds müssen nur noch 70% der Gewinne versteuert werden.

Nachteil: Bei Aktienfonds werden nur noch 70% der Verluste in der Verlustverrechnung angerechnet.

 

Gruß paba

chadna
Autor ★★★
51 Beiträge

Hallo Necoro,

 

das ist aber nicht logisch.

- 480,48 Verlust ist mehr Verlust als - 336,34

 

trotzdem danke 

chadna
Autor ★★★
51 Beiträge

Hallo paba,

Hach - ich liebe einfache Antworten!!! Danke!

 

Das ist zwar doof - aber logisch....

 

Einen schönen Abend!

GetBetter
Legende
7.869 Beiträge

@chadna  schrieb:

Hallo Necoro,

 

das ist aber nicht logisch.

- 480,48 Verlust ist mehr Verlust als - 336,34

 

trotzdem danke 


Was anderes hat @Necoro  doch auch nicht behauptet Verlegener Smiley

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

Tja, das ist deutsches Steuer"recht". Deswegen bin ich auch gegen die Besteuerung von Kursgewinnen.

chadna
Autor ★★★
51 Beiträge

@Necoro  schrieb:

Moin @chadna,

 

kurz gesagt: Die Teilfreistellung (d.h. die Reduzierung der Gewinne um 30% bei Aktienfonds) gilt auch analog für Verluste. Hier wurden also deine Verluste um 30% gekürzt.

 

Gruß,

Necoro


Jetzt hab ich es verstanden! Das war für mich zu kurz formuliert 😉

Necoro
Mentor ★
1.070 Beiträge

@chadna  schrieb:

@Necoro  schrieb:

Moin @chadna,

 

kurz gesagt: Die Teilfreistellung (d.h. die Reduzierung der Gewinne um 30% bei Aktienfonds) gilt auch analog für Verluste. Hier wurden also deine Verluste um 30% gekürzt.

 

Gruß,

Necoro


Jetzt hab ich es verstanden! Das war für mich zu kurz formuliert 😉


Kein Ding, deswegen wäre ich auch ein schlechter Lehrer :). Aber @paba hat es ja etwas ausführlicher dargestellt.

Cominvest_Jo
Autor ★★
18 Beiträge

Man kann es auch in einem Beispiel deutlich machen (ohne FSA, ohne Soli, ohne Kist, um es nicht unnötig kompliziert zu machen):

Du kaufst einen Aktienfonds für 10.000 EUR.

Dann erhälst Du eine Ausschüttung von 400 EUR auf diesen Fonds (die wird vom Kurswert abgeschlagen, d.h. Dein Kurswert ist jetzt 9.600 EUR).

Auf den Ertrag zahlst Du auf die steuerliche Bemessungsgrundlage von 400 EUR * 70 % ( 30% Teilfreistellung) = 280 EUR eine 25 % KESt von 70 EUR.

Bei der Veräußerung kann dann aber auch nur ein Verlust 400 EUR * 70 % = 280 EUR in den Verlusttopf eingestellt werden, der dann wieder exakt die gezahlte KESt von 70 EUR erstattet. Per Saldo gilt dann 

-10.000 EUR (Kauf)

+400 EUR (Ertrag)

-70 EUR (KESt)

+9.600 EUR (Verkauf)

+70 EUR erstattete KESt

= 0 EUR.

D.h. Du hast weder einen Gewinn noch einen Verlust gemacht. Würden die vollen 400 EUR in den Verlusttopf gestellt, würden davon 280 EUR für die KESt-Erstattung "verbraucht" und Du hättest einen "Verlusttopfguthaben" von 120 EUR obwohl Du per Saldo ja gar keinen Verlust gemacht hast.

Man kann dem deutschen Steuerrecht viel Unsinn nachsagen, an der Stelle ist es in sich stimmig.

 

Kurz zustimmen zu Cookies und vergleichbaren Webtechnologien
Um Ihnen insbesondere ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden mit Ihrer Einwilligung Cookies und Webtechnologien zu Funktions-, Statistik-, Komfort- und Marketingzwecken sowie zur Darstellung personalisierter Inhalte verwendet. Im Einzelnen sind dies (Details unter nachfolgenden Links):

Adobe Analytics: Reichweitenmessung zur Verbesserung des Nutzungserlebnisses der Website sowie Optimierung der Marketingkampagnen.

Adform: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adform geschaltet werden.

Adition: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Adition geschaltet werden.

comdirect-Surfertracking: Optimierung und Aussteuerung nutzerbezogener Werbung, die von comdirect auf Drittseiten geschaltet wird

Community Umfrage: Aussteuerung von Umfragen für Besucher der comdirect community.

DoubleClick Floodlight: Analyse des Nutzerverhaltens zur Optimierung des Nutzungserlebnisses.

Meta: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Meta-Werbeanzeigen und Personalisierung von Meta-Werbung.

Google Ads: Nachverfolgung von Verhalten nach Klick auf Google-Werbeanzeigen und Personalisierung von Google-Werbung.

Personalisierte Angebote: Aussteuerung und Optimierung von personalisierten Werbeflächen im persönlichen Bereich.

Smartadverser: Aussteuerung und Optimierung von Werbemitteln, die durch Kunden von Smartadverser geschaltet werden.

Wenn Sie mindestens 16 Jahre alt sind, können Sie durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ bestätigen, dass wir diese Webtechnologien verwenden dürfen. Anderenfalls klicken Sie auf „Alle verweigern“. Durch Klicken auf „Einzeln einstellen“ können Sie jederzeit Ihre Einwilligung widerrufen oder Ihre Einwilligungseinstellungen anpassen.

Hier finden Sie weitere Informationen zum Datenschutz und unser Impressum.