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21.03.2019 18:39 - bearbeitet 21.03.2019 18:56
Servus,
ich stelle grade mein ganzes Depot auf Buy and Hold um.
Dafür habe ich Fonds aus Altbeständen vor 2009 die bis zu 4% Verwaltungsgebühren hatten komplett verkauft.
Durch die fiktive Veräusserung in 2017/18 waren beide Fonds beim Verkauf im Minus.
Trotzdem tauchen auf der steuerlichen Abrechnung für den Fonds plus Beträge im Breich der Teilfreistellung auf. In der Recherche hier im Forum taucht immer nur der Fall der positiven Abrechnung auf 🙂
Ich verstehs einfach nicht!
Mein Veräußerungsergebnis ist - 480,48
dann kommt die Teilfreistellung mit +144,14
ergibt eine Steuerbemessungsrundlage von - 336,34
Die 144,14 fehlen mir also in der Verlustverrechnung.
Wieso ist das so?
Der andere Fonds ist noch schlimmer 🙂 - heisst der Betrag noch höher
Danke für Eure Hilfe ( wenn das jemand weiss....)
Servus aus dem sonnigen München
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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21.03.2019 19:35 - bearbeitet 21.03.2019 19:35
Moin @chadna,
kurz gesagt: Die Teilfreistellung (d.h. die Reduzierung der Gewinne um 30% bei Aktienfonds) gilt auch analog für Verluste. Hier wurden also deine Verluste um 30% gekürzt.
Gruß,
Necoro
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am 21.03.2019 19:36
@chadna schrieb:
Durch die fiktive Veräusserung in 2017/18 waren beide Fonds beim Verkauf im Minus.
Trotzdem tauchen auf der steuerlichen Abrechnung für den Fonds plus Beträge im Breich der Teilfreistellung auf. In der Recherche hier im Forum taucht immer nur der Fall der positiven Abrechnung auf 🙂
Ich verstehs einfach nicht!
Mein Veräußerungsergebnis ist - 480,48
dann kommt die Teilfreistellung mit +144,14
ergibt eine Steuerbemessungsrundlage von - 336,34
Die 144,14 fehlen mir also in der Verlustverrechnung.
Wieso ist das so?
… ja, das ist korrekt. Das liegt an der Steuerreform (InvStG 2018) und ist vom Gesetzgeber so gewollt:
Vorteil: Bei Aktienfonds müssen nur noch 70% der Gewinne versteuert werden.
Nachteil: Bei Aktienfonds werden nur noch 70% der Verluste in der Verlustverrechnung angerechnet.
Gruß paba
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am 21.03.2019 19:41
Hallo Necoro,
das ist aber nicht logisch.
- 480,48 Verlust ist mehr Verlust als - 336,34
trotzdem danke
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21.03.2019 19:43 - bearbeitet 21.03.2019 19:45
Hallo paba,
Hach - ich liebe einfache Antworten!!! Danke!
Das ist zwar doof - aber logisch....
Einen schönen Abend!
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am 21.03.2019 20:23
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am 21.03.2019 20:38
Tja, das ist deutsches Steuer"recht". Deswegen bin ich auch gegen die Besteuerung von Kursgewinnen.
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am 21.03.2019 20:58
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am 21.03.2019 23:32
@chadna schrieb:
@Necoro schrieb:Moin @chadna,
kurz gesagt: Die Teilfreistellung (d.h. die Reduzierung der Gewinne um 30% bei Aktienfonds) gilt auch analog für Verluste. Hier wurden also deine Verluste um 30% gekürzt.
Gruß,
Necoro
Jetzt hab ich es verstanden! Das war für mich zu kurz formuliert 😉
Kein Ding, deswegen wäre ich auch ein schlechter Lehrer :). Aber @paba hat es ja etwas ausführlicher dargestellt.
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am 21.07.2019 10:39
Man kann es auch in einem Beispiel deutlich machen (ohne FSA, ohne Soli, ohne Kist, um es nicht unnötig kompliziert zu machen):
Du kaufst einen Aktienfonds für 10.000 EUR.
Dann erhälst Du eine Ausschüttung von 400 EUR auf diesen Fonds (die wird vom Kurswert abgeschlagen, d.h. Dein Kurswert ist jetzt 9.600 EUR).
Auf den Ertrag zahlst Du auf die steuerliche Bemessungsgrundlage von 400 EUR * 70 % ( 30% Teilfreistellung) = 280 EUR eine 25 % KESt von 70 EUR.
Bei der Veräußerung kann dann aber auch nur ein Verlust 400 EUR * 70 % = 280 EUR in den Verlusttopf eingestellt werden, der dann wieder exakt die gezahlte KESt von 70 EUR erstattet. Per Saldo gilt dann
-10.000 EUR (Kauf)
+400 EUR (Ertrag)
-70 EUR (KESt)
+9.600 EUR (Verkauf)
+70 EUR erstattete KESt
= 0 EUR.
D.h. Du hast weder einen Gewinn noch einen Verlust gemacht. Würden die vollen 400 EUR in den Verlusttopf gestellt, würden davon 280 EUR für die KESt-Erstattung "verbraucht" und Du hättest einen "Verlusttopfguthaben" von 120 EUR obwohl Du per Saldo ja gar keinen Verlust gemacht hast.
Man kann dem deutschen Steuerrecht viel Unsinn nachsagen, an der Stelle ist es in sich stimmig.
