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Alle Jahre wieder: steuerliche Optimierung zum Jahresende

FakeAccount
Mentor
755 Beiträge

Aus aktuellem Anlass und in guter Tradition (siehe hier) bittet mein Nachbar nmh, Euch folgendes auszurichten.

 

Alle Jahre wieder!

 

Ihr habt nur noch knapp drei Wochen Zeit, Eure steuerliche Situation bis zum Jahresende zu optimieren. Bitte ruft im Persönlichen Bereich -> Verwaltung -> Steuerübersicht die Zusammenfassung auf. Jetzt bitte auf zwei Dinge achten:

 

1.  Sparerfreibetrag und Quellensteuer voll nutzen!

 

Der Sparer-Freibetrag von 1000 EUR (Ledige)  oder 2000 Euro (Verheiratete) kann nicht ins nächste Jahr übertragen werden.

 

Schaut bitte in die Zeilen "in Anspruch genommener Freibetrag" und "verbleibender Freibetrag". Falls beim "verbleibenden Freibetrag" etwas anderes als eine Null steht, besteht Handlungsbedarf. In der Zeile "in Anspruch genommener Freibetrag" sollte Euer Freibetrag in voller Höhe stehen, also für Ledige 1000 EUR. Falls hier weniger steht, habt Ihr möglicherweise vergessen, einen Freistellungsauftrag zu erteilen, und solltet das schnell nachholen. Ich ignoriere hier, dass manche auch noch Depot bei anderen Banken haben.

 

Falls Ihr Euren Freibetrag nicht bis zum Jahreswechsel durch Gewinne (Dividenden, Zinsen, Kursgewinne) in Anspruch genommen habt, ist er unwiderruflich verloren! In diesem Fall prüft bitte, ob Ihr Wertpapiere im Depot habt, die Ihr mit entsprechend hohem Gewinn verkaufen und sofort wieder zurückkaufen könnt.

 

Ein Beispiel:

Ihr habt von Eurem Freibetrag von 1000 EUR bisher nur 600 EUR verbraucht; bleiben 400 EUR. Gleichzeitig habt Ihr eine Aktie im Depot, die Ihr zu 3000 EUR gekauft habt und die heute 3700 EUR wert ist. Diese Aktie solltet Ihr komplett verkaufen und gleich wieder zurückkaufen.

 

Beim Verkauf entsteht ein Gewinn von 700 EUR. Durch den restlichen Freibetrag müsst Ihr aber nur 300 EUR davon versteuern, der Teilgewinn von 400 EUR ist steuerfrei.

 

Durch diese steuerfreien 400 EUR spart Ihr Steuern in Höhe von 400 x 0,25 x 1,055 = 105,50 EUR (inkl. Soli, ohne Kirchensteuer). Das ist mehr als die Gebühren für den Verkauf und sofortigen Rückkauf. Diese Steuerersparnis wäre für 2023 verloren, wenn Ihr mit dem Verkauf bis nächstes Jahr wartet.

 

Durch den sofortigen Rückkauf bekommt die Aktie neue Anschaffungskosten in Höhe von 3700 EUR. Wenn Ihr jetzt in Zukunft diese Aktie für sagen wir mal 5000 EUR verkauft, beträgt der steuerpflichtige Gewinn nur noch 1300 EUR (5000 - 3700) und nicht 2000 EUR (5000 - 3000).

 

Der Vorteil des Manövers ist, dass Ihr Euren Freibetrag für 2023 ausgeschöpft habt.

 

Analog gilt das übrigens für ausländische Quellensteuer. Falls in der Zeile "anrechenbare (!) ausländische Quellensteuer" ein Wert größer Null steht, solltet Ihr durch den Verkauf von Wertpapieren, die im Buchgewinn liegen, dafür sorgen, dass die Quellensteuer nicht verloren geht.

 

2.  Verluste realisieren

 

Verluste aus Wertpapiergeschäften können nur in die Zukunft vorgetragen werden, nicht in vergangene Jahre zurückgetragen. Das bedeutet: Wenn Ihr dieses Jahr bereits Steuern auf Wertpapiergewinne bezahlt habt und gleichzeitig Aktien oder andere Wertpapiere mit Buchverlusten im Depot liegen habt, solltet Ihr darüber nachdenken, diese Verluste durch einen sofortigen Verkauf zu realisieren. Falls Ihr weiter an die Aktien glaubt, könnt Ihr sie ja sofort wieder zurückkaufen.

 

Ob Ihr Positionen mit Buchverlust habt, seht Ihr in der Depotübersicht -> Steuersimulation.

 

Auch hier ein Beispiel: Angenommen, Ihr habt in 2023 bereits 2000 EUR mit Kursgewinnen realisiert und darauf 2000 x 0,25 x 1,055 = 527,50 EUR Steuern (Kapitalertragsteuer und Soli, ohne Kirchensteuer) bezahlt. Gleichzeitig habt Ihr aber noch ein anderes Papier mit Buchverlusten über 1800 EUR im Depot.

 

Wenn Ihr jetzt nichts tut und mit dem Verkauf der Verlustposition bis 2024 oder später wartet, entsteht der steuerliche Verlust von 1800 EUR erst ab 2024. Er kann dann nicht mehr mit den Gewinnen von 2000 EUR auf 2023 verrechnet werden, sondern wird in die Zukunft vorgetragen. Jetzt ist es aber theoretisch möglich, dass Ihr nie mehr Gewinne mit Aktien macht! In diesem Fall könnt Ihr den Verlust steuerlich nie mehr nutzen.

 

Falls Ihr den Verlust aber noch in 2023 realisiert, bekommt Ihr sofort eine Steuererstattung von 1800 x 0,25 x 1,055 = 474,75 EUR. Lieber den Spatz in der Hand ... Und wie gesagt: niemand verbietet Euch, die Verlustposition sofort wieder zurückzukaufen, falls Ihr weiter davon überzeugt seid.

 

Wichtiger Nachtrag: Diese Optimierung ist vor allem dann wichtig, wenn Ihr nicht gleichzeitig auch Wertpapiere mit Buchgewinnen im Depot habt. Mit anderen Worten: Handlungsbedarf besteht im wesentlichen dann, wenn Ihr

1. bereits Gewinne in 2023 versteuert habt (d.h. Gewinntopf speziell aus Aktien größer Null)

2. Wertpapiere mit Buchverlusten im Depot (also noch nicht verkauft) habt

3. keine oder nur wenige Wertpapiere mit Buchgewinnen im Depot (also noch nicht verkauft) habt

 

Nur falls alle drei Bedingungen zutreffen, solltet Ihr Eure Verlustpositionen verkaufen, bis Ihr die in 2023 gezahlten Steuern möglichst komplett zurückerhalten habt. Falls Ihr jedoch auch Wertpapiere mit Buchgewinnen im Depot habt, könnt Ihr mit dem Verkauf der Verlustpositionen auch warten, bis ihr die Gewinnpositionen (in späteren Jahren) verkauft und den Gewinn versteuert habt. Unabhängig von steuerlichen Aspekten sollte man jedoch Wertpapiere immer mit einem strengen Stopkurs absichern, um die Verluste zu begrenzen.

 

Achtung: Kursverluste aus Aktien dürfen steuerlich nur mit Kursgewinnen aus Aktien verrechnet werden, nicht jedoch mit "sonstigen" Gewinnen (insb. Dividenden). "Sonstige Verluste", also z.B. aus dem Verkauf von Zertifikaten oder Anleihen oder Fonds-Anteilen, dürfen hingegen beliebig mit Gewinnen aus Aktien, Gewinnen aus "Sonstigen" oder auch mit Zinsen und Dividenden und Fonds-Erträgen verrechnet werden.

 

Es gibt noch einige weitere Kleinigkeiten, die man aus steuerlicher Sicht beachten sollte. Ich wollte hier nur das Wesentliche darstellen, das für die meisten von Euch relevant sein dürfte.

 

Rechtsgrundlagen für alle, die es interessiert:

 

- Aktienverluste können nur mit Aktiengewinnen, nicht jedoch mit "sonstigen" Gewinnen, Dividenden usw. verrechnet werden: Par. 20 Abs. 6 Satz 4 EstG; derzeit sind Verfassungsbeschwerden gegen diese Beschränkung anhängig.

- Pauschalsteuer auf 30% vom Verkaufserlös falls Anschaffungsdaten nicht bekannt sind: Par. 43a Abs. 2 Satz 7 EstG (das kann passieren, falls unmittelbar nach einem eingehenden Depotübertrag verkauft wird, wenn die Anschaffungsdaten noch nicht vorliegen; sobald jedoch die tatsächlichen Anschaffungsdaten nach einigen Tagen nachgeliefert sind, wird comdirect den Verkauf automatisch steuerlich neu bewerten und die Steuer auf den tatsächlichen Gewinn oder Verlust belasten oder gutschreiben)

- Freibetrag 1000 bzw. 2000 EUR: Par. 20 Abs. 9 Satz 1 EstG

- Beim unentgeltlichen Depotübertrag (z.B. auf eigenes Depot, also ohne Gläubigerwechsel) werden auch die Anschaffungsdaten übertragen: Par. 43a Abs. 2 Satz 3 EstG (Taxbox-System)

- Ein entgeltlicher Depotübertrag (z.B. an Dritte) wird wie ein Verkauf behandelt: Par. 43a Abs 2 Satz 8 EStG. Jedoch darf der letzte Börsenkurs maximal 30 Tage alt sein, sonst wird eine Pauschalsteuer von 30% angesetzt, Par. 43a Abs 2 Satz 9, 10 EStG (siehe hier).

 

Nur Steuerberater dürfen steuerlich beraten. Deswegen müsste hier eigentlich ein Disclaimer stehen: "Dies ist keine Steuerberatung". Aber was soll der Unsinn. Ihr wisst und ich weiß genau, dass das hier nichts anderes als eine gut gemeinte steuerliche Beratung ist. Falls irgend jemand ein Problem damit hat, freut sich die Rechtsabteilung meines Nachbarn über Post. Die schickt Ihr ausreichend frankiert (nicht so wie neulich!) am besten an nmh, Abt. Kaminfeuer in der Zirbelstube, München. Doch, das kommt an!

 

Hochachtungsvoll

der Nachbar von nmh

 

90 ANTWORTEN

Antonia
Mentor ★★★
2.611 Beiträge

Danke @FakeAccount

 

Das Thema ist alt, durchgekaut und furchtbar aber immer hoch aktuell und wirklich sehr wichtig.

Man schiebt es auf die lange Bank und schwupps, ist das Jahr um und das Geld verschenkt...

 

Super, dass du das nochmal vom Nachbarn abgeschrieben hast!

Also, ich mag dich ja wirklich gern aber der @nmh fehlt mir doch sehr.

 

Mein Weihnachtswunsch wäre mal wieder mehr Präsenz von ihm. Würdest du ihm das bitte ausrichten von mir? 

 

🤗

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

Sachil
Autor ★★
22 Beiträge

Danke für die Erinnerung, jetzt mach ich das gleich, nicht dass es so geht wie beim Wasserablesen: Erste Mail: bitte ablesen bis 10.12., Erinnerungsmail am 08. Heute wollte ich es endlich eingeben: die Frist ist abgelaufen, nix geht mehr 🙄

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.860 Beiträge

Auch wenn sich die letzten Jahre nicht viel geändert kann man das Thema eigentlich nicht oft genug anbringen, ich schwanke immer zwischen Entsetzen und kreativer Bewunderung was da an FakeNews im Umlauf ist. A behauptet bei US Aktien wäre die Rendite schlecht da man die  Steuern doppelt bezahlt (15% USA und 25% D, also 40%, neuerdings auch immer mal wieder beim Verkauf der Aktie), B reicht weder die Freistellung ein noch macht  eine Steuererklärung (die Bank weiß doch was ich verdiene, das geht audomaddisch) und C behauptet ich würde seit Jahren Steuern hinterziehen da man Kapitaleinkünfte mit dem vollen Einkommensteuersatz versteuern muss (ok, war ja irgendwann tatsächlich mal  so). Klar lernt man Dinge erst wenn man sich damit beschäftigt, aber bei Mitbürgern kurz vor der Rente die 3 Häuser gebaut und 4 Kinder gezeugt haben...

 

Ich finde es daher schön das @FakeAccount  sich die Zeit nimmt immer wieder auf die Basics hinzuweisen, die Bank darf ja nicht.

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

FakeAccount
Mentor
755 Beiträge

Da offenbar so viele von Euch schon angefangen haben, die Optimierung umzusetzen, dass die Ordersysteme bei comdirect zusammengebrochen sind (betroffen ist nur das Livetrading mit Limit; Börsenhandel und Livetrading ohne Limit funktionieren), wollte ich noch einen Aspekt ergänzen:

 

Verlustpositionen muss man aus rein steuerlicher Sicht nur dann verkaufen, wenn Ihr nicht gleichzeitig auch noch Aktien mit Gewinn im Depot habt. Ich habe diesen Hinweis in meinem Beitrag oben ergänzt. Unabhängig davon habt Ihr selbstverständlich Stopkurse zur Begrenzung von Verlusten oder zur Sicherung von Gewinnen installiert.

 

 

HaPa
Experte ★
165 Beiträge

In welchen Fällen lohnt sich eigentlich der Kapitalanlagen-Teil der Steuererklärung?

 

Steuererklärungen sind Neuland für mich (frisch im Arbeitsleben) und man wartet ja eine ganze Weile auf die Jahressteuerbescheinigungen, so wie ich den Frust hier im Forum mitbekommen habe. 

 

Wenn ich jetzt als normaler Anleger meinen Freistellungsauftrag komplett ausgereizt und (quasi) leere Verrechnungstöpfe habe, dann ist das egal, oder? (Ich müsste nur vom Aufräumen höchstens ca. 200 € im Verlusttopf Aktien haben, auch wenn ich das bei Consors gerade nicht finde).

 

 

Mein Problem ist nämlich, dass man als Berufsanfänger - wenn man nur 1/2 Jahr arbeitet - eine ordentliche Steuerrückerstattung alleine dadurch bekommt...daher möchte ich ungern unnötig lange warten und prinzipiell habe ich schon alles zusammen.

 

 

 

FakeAccount
Mentor
755 Beiträge

@HaPa 

 

Die Veranlagung beim Finanzamt per Steuererklärung in der Anlage KAP brauchst Du eigentlich nur

- wenn Dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt

- wenn Du keinen Freistellungsauftrag oder einen zu hohen oder zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hast

- wenn Du Verluste und Gewinne bankübergreifend verrechnen willst

Wichtig: wenn Du den Steuerabzug der Bank korrigieren lassen willst (mein Nachbar nmh macht das ständig, weil die Bank insbesondere wertlose Anleihen -- bekanntlich sein persönliches Börsen-Waterloo -- nicht steuerlich berücksichtigt, und glücklicherweise ist sein Finanzamt in München da sehr kulant; vermutlich, weil sie von seiner Steuervorauszahlung III/2023 das neue Druck- und Verarbeitungszentrum in der Nähe von Nürnberg -- beim Södermarkus® -- gebaut haben)

 

Und ein Hinweis für alle, die (naja, verständlicherweise) ständig darüber meckern, dass comdirect für die Jahressteuerbescheinigungen manchmal so lange braucht: Ihr könnt die Bescheinigung selbstverständlich auch nachreichen, wenn das Finanzamt sie sehen will. Es genügt völlig, erstmal in der Steuererklärung die Daten, die Euch ja auch ohne die Bescheinigung vorliegen (doch, das tun sie!! Siehe Steuerübersicht -> Details im persönlichen Bereich), einzutragen. Erst wenn das Finanzamt Euch bittet, die Bescheinigung vorzulegen, müsst Ihr das tun. Und wenn Ihr dann dem Finanzamt erklärt, dass Ihr die Bescheinigung noch nicht habt, wird man eine Lösung finden (die Probleme, die es bei comdirect manchmal gibt, kennt auch das Finanzamt). Notfalls legt Ihr Einspruch gegen die Veranlagung ein und beantragt, das Verfahren ruhen zu lassen, bis die Bescheinigung vorliegt. Falls Ihr eine Steuerrückzahlung erwartet, beantragt Ihr, die Vollziehung nicht auszusetzen. Solltet Ihr mit einer Nachzahlung rechnen, beantragt Ihr die Aussetzung der Vollziehung, allerdings können dann Zinsen anfallen.

 

Also nicht immer nur über die Bank meckern, sondern lösungsorientiert denken. Weitere Auskünfte erteilt gerne Euer Steuerberater, der Euch (im Gegensatz zu mir) hinterher eine Rechnung dafür schreibt, dass Euch die Augen tränen.

 

Hochachtungsvoll

der Nachbar von nmh

 

huhuhu
Legende
7.296 Beiträge

@FakeAccount  schrieb:

@HaPa 

 

 

 

Weitere Auskünfte erteilt gerne Euer Steuerberater, der Euch (im Gegensatz zu mir) hinterher eine Rechnung dafür schreibt, dass Euch die Augen tränen.

 

Hochachtungsvoll

der Nachbar von nmh

 


@FakeAccount 

 

nun ja, manchmal haben die Burschen aber ganz gute Ratschläge < Tricks usw. > auf Lager 👆

...und sind ihr Honorar wert 😉

 

Grüße

Daniel

DerMitFrage
Experte
80 Beiträge

Danke für die gute Erklärung :).

Wenn die Kapitalerträge die einzige Einnahmequelle sind, sollte alles oben Geschriebene auf die 1000 Freibetrag + 10908 Grundfreibetrag = 11908 angewendet werden richtig? 

 

Bzw. wenn etwas vom Grundfreibetrag übrig bleibt (z.B. 5000 Mieteinahmen abzg. aller Abschreibungen und Kosten), sollte dieser entsprechend auch noch genutzt werden (1000+10908-5000= 6908).

dg2210
Legende
6.209 Beiträge

@FakeAccount  schrieb:

@HaPa 

 

Die Veranlagung beim Finanzamt per Steuererklärung in der Anlage KAP brauchst Du eigentlich nur

- wenn Dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent liegt

- wenn Du keinen Freistellungsauftrag oder einen zu hohen oder zu niedrigen Freistellungsauftrag erteilt hast

- wenn Du Verluste und Gewinne bankübergreifend verrechnen willst

 

 


oder wenn

... du Kunde bei einem ausländischen Broker (z.B. Degiro) bist

... du PNP-Anleger bist (wobei N eine Primzahl ist, insbesondere eine gerade Primzahl)