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ETF Verkauf/Neukauf zum Jahreswechsel – Steuern sparen?

offlinebroke
Autor ★★
34 Beiträge

Liebe Community,

 

zum Jahresende möchte ich mich mit einer Fragestellung an Euch wenden, die ich bisher über die Suche nicht beantworten konnte. Ich fand zwar den sehr lesenswerten Faden „steuerliche Optimierung zum Jahresende“ von @nmh, aber der trifft mein Thema nicht ganz. Vielleicht bin ich ja mit meiner Überlegung auch völlig auf „dem Holzweg“ und die Frage ist schnell geklärt, jedenfalls bin ich gespannt auf Eure Antworten.

 

Sachverhalt:

 

Im Depot liegt ein ausschüttender All-world ETF, z.B. der A1JX52. Dieser hat im aktuellen Steuerjahr mehr als den Sparerpauschbetrag ausgeschüttet – es wurde also Kapitalertragsteuer fällig. Gleichzeitig hat der besagte ETF im Steuerjahr im Vergleich zum Anschaffungspreis auch kräftig an Wert verloren.

 

Überlegung:

 

Obwohl der ETF als langfristige Anlage im Depot bleiben soll, könnte ich eine passende Stückzahl davon vor Jahresende verkaufen (also Verluste zur Steuerminderung generieren) und dann die gleiche Stückzahl direkt wieder neu kaufen. Sofern die damit generierte Steuerersparnis die Gebühren für Verkauf/Neukauf übersteigt, würde sich das Vorgehen lohnen.

 

Fragen:

 

- Ist der Ansatz grundsätzlich richtig, von besagtem ETF eine entsprechende Stückzahl ab- und wieder rückzukaufen, um Verlust zu generieren, der die anfallende Steuer reduziert?

 

- Was ist ggf. beim Timing zu beachten?

 

- Übersehe ich etwas bei den Kosten für Verkauf/Rückkauf oder gibt es sonstige Stolpersteine (z.B. verliere ich ggf. Anspruch auf die nächste Ausschüttung (31.12.) durch den Verkauf)?

 

- Werden die Verluste vollständig angerechnet, oder nur zu 70% (erinnere mich dunkel an so etwas...)?

 

- Künftig wird der niedrigere Rückkaufpreis der Papiere für die Steuerberechnung herangezogen, es wird also bei Abverkauf in der Zukunft ggf. eine höhere Steuerbelastung geben. Gleichzeitig steht die eingesparte Steuer wieder als Anlagekapital zur Verfügung. Ist unter diesen Gegebenheiten das genannte Manöver dennoch sinnvoll, oder eher eine Nullnummer?

 

 

Vielen Dank an Euch im Voraus!

 

 

14 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.144 Beiträge

Die Überlegungen sind grundlegend richtig.

Es kommt halt auf die Summe an und welche Gebühren anfallen.

Dazu der Unterschied zwischen Verkauf und Kauf. Das kann auch ungünstig laufen.

Wenn nur 70% der Gewinne steuerbar sind dann gilt das natürlich auch für Verluste.

Bezüglich Ausschüttung musst du schon genau auf die Termine schauen damit du am Ex-Tag dabei bist.

 

ttplayer
Experte
119 Beiträge

Ohne mich zu weit aus dem Fester zu legen, aber wenn ich Dich richtig verstehe möchtest Du gerne Verluste aus Aktien mit den bezahlten Steuern auf die ausgeschüttete Dividende verrechnen - das geht aber nicht.

 

Wenn Du Deine ETF-Anteile mit Minus verkaufst, generierst Du lediglich einen Verlustvortrag für 2023 den Du dann ggf. mit anfallenden Gewinnen verrechnen kannst. Geld bekommst Du keines zurück.

 

 

 

 

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@offlinebroke  schrieb:

- Ist der Ansatz grundsätzlich richtig, von besagtem ETF eine entsprechende Stückzahl ab- und wieder rückzukaufen, um Verlust zu generieren, der die anfallende Steuer reduziert?


Ja, eine völlig korrekte Überlegung.

 


@offlinebroke  schrieb:

- Was ist ggf. beim Timing zu beachten?


1. Verkauf noch dieses Jahr (logisch)

2. Rückkauf zu einem günstigeren Kurs als den Verkauf durchführen. Wie man das zuverlässig hinkriegt kann ich Dir aber leider auch nicht sagen 😉

 


@offlinebroke  schrieb:

- Übersehe ich etwas bei den Kosten für Verkauf/Rückkauf oder gibt es sonstige Stolpersteine (z.B. verliere ich ggf. Anspruch auf die nächste Ausschüttung (31.12.) durch den Verkauf)?


Falls wir tatsächlich vomA1JX52 reden: Ex-Dividendentag der nächsten Ausschüttung ist zufälligerweise genau heute, die Zahlung geht Dir also nicht verloren. Das würde sie übrigens faktisch auch in allen anderen Fällen nicht, das führt jetzt hier aber zu weit.

 

Bei der Berechnung wieviele Anteile Du verkaufen musst bitte beachten, dass das Fifo-Prinzip gilt und zuerst die ältesten Anteile verkauft werden.

Die Tatsache, dass es dieses Jahr Kursverluste gab ist insofern nicht entscheidend. Falls die ältesten Anteile schon aus früheren Jahren stammen, kann es durchaus sein, dass die noch im Gewinn sind und die Anzahl der nötigen Anteile überraschend hoch ist.

 


@offlinebroke  schrieb:

- Werden die Verluste vollständig angerechnet, oder nur zu 70% (erinnere mich dunkel an so etwas...)?


Für dieses ETF gilt eine Teilfreistellung von 30%, folglich werden auch nur 70% der tatsächlichen Verluste angerechnet. Das gilt aber nur für Anteile, die seit dem 01.01.2018 gekauft wurden. Frühere Anteile gelten zu 100%. Der A1JX52 ist aber nach meiner Erinnerung erst seit 2018 verfügbar.

 


@offlinebroke  schrieb:

- Künftig wird der niedrigere Rückkaufpreis der Papiere für die Steuerberechnung herangezogen, es wird also bei Abverkauf in der Zukunft ggf. eine höhere Steuerbelastung geben. Gleichzeitig steht die eingesparte Steuer wieder als Anlagekapital zur Verfügung. Ist unter diesen Gegebenheiten das genannte Manöver dennoch sinnvoll, oder eher eine Nullnummer?


Aus heutiger Sicht sit das sinnvoll, vorausgesetzt die Gebühren stehen in einem sinnvollen Verhältnis zur erwartbaren Erstattung.

Für eine zuverlässige Antwort wäre aber die Frage zu klären, nach welchen steuerlichen Regeln der zukünftige Verkauf der zurückgekauften Anteile abgerechnet wird. Das wissen wir heute natürlich nicht.

offlinebroke
Autor ★★
34 Beiträge

"Wenn nur 70% der Gewinne steuerbar sind dann gilt das natürlich auch für Verluste."

 

Richtig, die "Teilfreistellung" - hatte ich vergessen, danke.

 

offlinebroke
Autor ★★
34 Beiträge

Vielen Dank @GetBetter - Deine Antwort ist sehr hilfreich für mich.

 

Ich werde das Manöver durchführen und dabei die Kosten im Auge behalten. Vielleicht mache ich erst einen kleineren Testballon und schaue dabei, was sich in der Steueraufstellung tut. Der Steuersimulator sollte dabei helfen die Sache vorab durchzuplanen.

GetBetter
Legende
7.282 Beiträge

@offlinebroke  schrieb:

Der Steuersimulator sollte dabei helfen die Sache vorab durchzuplanen.


Der Steuersimulator ist ideal wenn Du die zu verkaufenden Anteile weißt und die steuerlichen Effekte sehen willst.

 

Für die gegenläufige Richtung (Gewinn/Verlust sind bekannt, Anteile sollen ermittelt werden) ist es dagegen ein Fall von try and error:

Definitiv hilfreich, aber ggf. führt Excel schneller zum Ergebnis (vorausgesetzt, Du hast die Käufe einer verwertbaren Form vorliegen und musst nicht erst eine Datenbank aufbauen).

offlinebroke
Autor ★★
34 Beiträge

Nun habe ich das oben beschriebene Maneuver mit Hilfe des Steuersimulators durchgeprüft und wie erwartet, wurde der Verkaufsverlust mit 70% für eine Steuererstattung zu Grunde gelegt. Die Kosten der Transaktion (Gebühren und "spread" von Verkauf/Rückkauf) wären bei unter 10% der realisierten Steuererstattung - kein schlechter Deal.

 

Nun kam bei mir der Gedanke auf, ob ich nicht gleich sämtliche ETF Anteile, die in 2022 an Wert verloren haben abverkaufen sollte, um sie dann gleich wieder zurück zu kaufen. Dieser Verlust wird doch in das nächste Steuerjahr übertragen und ich könnte davon auch künftig profitieren, sobald Erträge aus dem Depot oberhalb des Sparerpauschbetrages entstehen.

 

Zusammenfassung:

 

Größere Position eines All-World ETF (als "buy-and-hold" angeschafft 12/2021) wird in 12/2022 mit Verlust komplett abverkauft und dann umgehend in gleicher Menge wieder neu gekauft. Die 2022 abgeführte Kapitalertragssteuer soll hierdurch eliminiert werden und ein Verlustvortrag für 2023 realisiert werde.

 

Klingt irgendwie "too good to be true" - übersehe ich da etwas bzw. mache ich einen Denkfehler?

 

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.144 Beiträge

Das wurde schon mehrmals gefragt. Das geht natürlich nicht.

Einen Verlustvortrag bekommst du erst wenn du mehr Verluste als Gewinne hast.

Dann lebt aber der Freibetrag wieder auf - und geht am Ende des Jahres verloren.

Also mindestens die 801 Euro Gewinn stehen lassen.

offlinebroke
Autor ★★
34 Beiträge

@Silver_Wolf 

 

Ich glaube es liegt ein Mißverständnis vor. Ich versuche es noch einmal besser zu beschreiben, um welche Situation es mir geht:

 

- 2021 ETF angeschaft als langzeitiges Investment zum Kurs 100€

- 2022 Ausschüttungen aus der ETF Anlage erhalten, dadurch den 801 EUR Freibetrag aufgebraucht und darüber hinaus Steuer auf die Ausschüttungen abgezogen bekommen

 

Idee:

 

- alle ETF Anteile beim aktuellen Kurs von 80€ zu verkaufen, um den Verlust von 20€/Stück zu realisieren, dann die gleiche Zahl von Anteilen direkt für 80€/Stück (+Gebühren +Spread) wieder neu kaufen

- der realisierte Verlust führt

 

1. zur Erstattung der in 2022 gezahlten Abgeltungssteuer

2. zum Entstehen eines Verlustvortrages für 2023

 

Kosten für das beschriebene Maneuver wären nach meinem Verständnis unter 10% der resultierenden Ersparnis.