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am 01.12.2020 09:15
Zuerst, ich nutze meinen Sparerpauschbetrag und mir ist bewusst, dass auf Aktiengewinne die darüber hinaus gehen u.a. die Kapitalertragsteuer fällig wird.
Aber ab wann konkret wird der Gewinn versteuert? Nehmen wir als Beispiel, dass ich ein paar Aktien für 800€ innerhalb eines Jahres verkaufe. Dann ist es unter dem Sparerpauschbetrag und es fallen keine Steuer an. Wenn ich für 900€ innerhalb eines Jahres verkaufe fallen Steuern für die Differenz = 99€ an.
Wenn ich nun aber Aktien verkaufe und die auf meinem Comdirect Verrechnungskonto liegen, z.B. um diese in andere Wertpapiere zu investieren, muss auch darauf nun die Steuer berechnet werden? Oder nur wenn ich den Gewinn auch tatsächlich von meinem Verrechnungskonto zB auf einem Girkonto auszahlen lasse/überweise?
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 01.12.2020 09:23
Der Gewinn wird in dem Moment steuerpflichtig wo er anfällt -> also beim Verkauf.
Wo das Geld vom Verkauf landet ist irrelevant.
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 01.12.2020 09:27
Ok, danke für Antwort. Kleine Frage, bevor ich dafür extra einen eigenen Thread erneut aufmache: Wann ist eigentlich "Stichtag" für die Berechnung? Ist es immer der 31.12. und alle Gewinne werden bis dahin relevant für die Steuer oder ist das von irgendwas anderem abhängig? Könnte ich bspw. somit einen Gewinn von 800€ steuerfrei am 31.12. erzielen und einen zweiten Gewinn von 800e steuerfrei am 01.01. erzielen, da hier ein neues Jahr beginnt, oder werden hier von einem bestimmten "Startpunkt" 365 Tage "gezählt"?
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am 01.12.2020 09:33
@JohnDoe schrieb:Zuerst, ich nutze meinen Sparerpauschbetrag und mir ist bewusst, dass auf Aktiengewinne die darüber hinaus gehen u.a. die Kapitalertragsteuer fällig wird.
Aber ab wann konkret wird der Gewinn versteuert? Nehmen wir als Beispiel, dass ich ein paar Aktien für 800€ innerhalb eines Jahres verkaufe. Dann ist es unter dem Sparerpauschbetrag und es fallen keine Steuer an. Wenn ich für 900€ innerhalb eines Jahres verkaufe fallen Steuern für die Differenz = 99€ an.
Wenn ich nun aber Aktien verkaufe und die auf meinem Comdirect Verrechnungskonto liegen, z.B. um diese in andere Wertpapiere zu investieren, muss auch darauf nun die Steuer berechnet werden? Oder nur wenn ich den Gewinn auch tatsächlich von meinem Verrechnungskonto zB auf einem Girkonto auszahlen lasse/überweise?
Ich glaube, Du schmeisst da einiges durcheinander.
Gewinne werden grundsätzlich versteuert. Bis zu einem Gewinn in Höhe von 801 Euro für Ledige kannst Du jedoch Deinen Freibetrag ausnutzen. Alles darüber hinaus wird mit der Abgeltungssteuer zzgl. Soli zzgl. ggf. Kirchensteuer besteuert.
Wenn Du, wie in Deinem Beispiel, Aktien für 800 Euro verkaufst, sagt das noch gar nichts über Deinen Gewinn aus. Ebenso die Zahl 900 Euro ist völlig belanglos. Bei der Besteuerung geht es nicht um den Verkaufspreis sondern um den erzielten Gewinn. Wenn Du also Deine Aktien mit einem Gewinn von 802 Euro verkaufst, wird 1 Euro versteuert.
Auf Deinem Verrechnungskonto befinden sich keine Aktien. Dort befndet sich nur Dein Geld. Deine Aktien liegen im Depot. Und wenn Du die verkaufst, wird direkt von der Bank Deine Steuer abgeführt.
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am 01.12.2020 09:34
Du musst zwei Dinge trennen:
1. Die Steuer wird fällig wenn der Gewinn realisiert wird (=der Verkauf erfolgt)
2. Der Freibetrag gilt für jedes Kalenderjahr
1+2 haben insofern miteinander zu tun als dass die steuerliche Behandlung entweder durch Bezahlung selbiger erfolgt oder die "Bezahlung" durch Nutzung des (entsprechenden Anteils) Freibetraga erfolgt.
-> wenn Du also in zwei unterschiedlichen Kalenderjahren jeweils 800€ Gewinn erzielst dann nutzt Du jeweils den Freibetrag des betreffenden Kalenderjahres.
Gruß Crazyalex
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am 01.12.2020 09:39
@CrazyalexVielen Dank, das hat jetzt einiges klar gemacht!
@MMJ Im Endeffekt meine ich es genauso wie du es beschrieben hast, nur habe ich mich extrem unklar anscheinend ausgedrückt. Aber ja, ich habe von "ich verkaufe Betrag X" geschrieben und nicht von "Ich erziele durch den Verkauf einen Betrag X als Gewinn". Die Info, dass die Bank sich quasi um die Steuern kümmert und ich diese nicht extra bei meiner privaten Steuererklärung berücksichtigen muss war aber extrem hilfreich!
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am 01.12.2020 12:02
Es kann unter bestimmten Umständen sinnvoll sein, die Kapitalerträge trotzdem in der Steuererklärung anzugeben (z.B. wenn dein persönlicher Steuersatz niedriger als 25% ist).
Aber du bist nicht dazu verpflichtet. Mit der Abgeltungssteuer erfüllt die Bank für dich die steuerlichen Pflichten.

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