am 30.04.2019 10:31
und das ist praktikabel wenn man 5x im Monat auf DR geht?
war doch viel einfacher die iTan Liste zuhause zu lassen?
am 30.04.2019 10:38
In diesem speziellen Fall wäre der TAN-Generator (also das "Hardware-Gerät") wohl die bessere Alternative.
Viele Grüße,
Jörg
am 30.04.2019 10:41
@old_member schrieb:und das ist praktikabel wenn man 5x im Monat auf DR geht?
Dann wäre es vielleicht am sinnvollsten, ein separates Feindliches-Ausland-Handy zu haben, das nur telefonieren kann (oder was immer an Funktionen du unbedingt brauchst). Für manche Länder wird das ja ohnehin empfohlen.
am 30.04.2019 12:43
Wäre es nicht am sinnvollsten den Troll nicht mehr zu füttern? Oder habe ich den Satire-Tag übersehen?
am 30.04.2019 12:57
@Elbblick schrieb:Wäre es nicht am sinnvollsten den Troll nicht mehr zu füttern? Oder habe ich den Satire-Tag übersehen?
Ich wurde gerufen?
Lohnt es sich den, das Konto zu deaktivieren?
Ist da genügend Futter drin?
am 30.04.2019 13:41
@Nikoneer schrieb:Es werden diffuse Ängste vor der unbekannten Technik und dem gefährlichen Ausland verbreitet. Fakten spielen keine Rolle und werden durch unbewiesene Behauptungen ersetzt (...)
Ich verstehe nicht, warum hier von - immer wieder den gleichen Personen - jegliche Bedenken und Fragen der Haftung von photoTAN ins Lächerliche gezogen werden. Bei Zahlkarten (Girocard+Kreditkarte) ist die Haftungsfrage bei Diebstahl, Raub etc klar geregelt: erfolgt eine unberechtigte Transaktion ohne PIN, haftet die Bank, erfolgt sie mit PIN, dann unterstellt man dem Kunden grobe Fahrlässigkeit und er haftet im Rahmen der Verfügungsgrenzen der jeweiligen Karte.
Bei photoTAN, insb. der photoTAN App liegt die Haftung ausschließlich beim Kunden - wird eine Transaktion per photoTAN freigegeben, dann ist es egal, ob vorher das Smartphone geklaut wurde, der Besitzer mit Waffengewalt zur Eingabe gezwungen wurde, oder ob das in der App gespeicherte Sicherheitsmerkmal z.B. über eine Schadsoftware geklaut/kopiert wurde: Der Kunde haftet für die ausgelöste Transaktion, ohne dass er z.B. bei einer Kopie des Sicherheitsmerkmals eine Chance hat nachzuweisen, dass die Transaktion "unautorisiert" erfolgte (wofür es in den AGBs eine Freistellung/Haftung durch die Bank gäbe).
Ich habe diesen Punkt, da er mir wichtig ist und hier Forum nicht ernsthaft thematisiert wurde, schriftlich an die Kundenbetreuung adressiert und ebenfalls schriftlich eine klage Aussage erhalten: Der Kunde haftet für alle per photoTAN freigegeben Transaktionen - und zwar unabhängig von den Umständen. Ich bin comdirect für diese klaren Worte dankbar, auch wenn es für mich bedeutet, zumindest das Girokonto zukünftig bei einer anderen Bank (mit chipTAN) führen zu müssen.
am 30.04.2019 14:08
@kammann schrieb:
@Nikoneer schrieb:Es werden diffuse Ängste vor der unbekannten Technik und dem gefährlichen Ausland verbreitet. Fakten spielen keine Rolle und werden durch unbewiesene Behauptungen ersetzt (...)
Ich verstehe nicht, warum hier von - immer wieder den gleichen Personen - jegliche Bedenken und Fragen der Haftung von photoTAN ins Lächerliche gezogen werden. Bei Zahlkarten (Girocard+Kreditkarte) ist die Haftungsfrage bei Diebstahl, Raub etc klar geregelt: erfolgt eine unberechtigte Transaktion ohne PIN, haftet die Bank, erfolgt sie mit PIN, dann unterstellt man dem Kunden grobe Fahrlässigkeit und er haftet im Rahmen der Verfügungsgrenzen der jeweiligen Karte.
Bei photoTAN, insb. der photoTAN App liegt die Haftung ausschließlich beim Kunden - wird eine Transaktion per photoTAN freigegeben, dann ist es egal, ob vorher das Smartphone geklaut wurde, der Besitzer mit Waffengewalt zur Eingabe gezwungen wurde, oder ob das in der App gespeicherte Sicherheitsmerkmal z.B. über eine Schadsoftware geklaut/kopiert wurde: Der Kunde haftet für die ausgelöste Transaktion, ohne dass er z.B. bei einer Kopie des Sicherheitsmerkmals eine Chance hat nachzuweisen, dass die Transaktion "unautorisiert" erfolgte (wofür es in den AGBs eine Freistellung/Haftung durch die Bank gäbe).
Ich habe diesen Punkt, da er mir wichtig ist und hier Forum nicht ernsthaft thematisiert wurde, schriftlich an die Kundenbetreuung adressiert und ebenfalls schriftlich eine klage Aussage erhalten: Der Kunde haftet für alle per photoTAN freigegeben Transaktionen - und zwar unabhängig von den Umständen. Ich bin comdirect für diese klaren Worte dankbar, auch wenn es für mich bedeutet, zumindest das Girokonto zukünftig bei einer anderen Bank (mit chipTAN) führen zu müssen.
Bist du dir mit der Aussage "Der Kunde haftet für alle per photoTAN freigegeben Transaktionen - und zwar unabhängig von den Umständen." wirklich sicher?
Das steht nämlich im ziemlichen Gegensatz zum Sicherheitsversprechen, dass die Bank auf der eigenen Interntseite macht:
https://kunde.comdirect.de/cms/sicherheit-sicherheitsversprechen.html
am 30.04.2019 14:28
Wer bereits einen WLAN-Router benutzt und bei mehreren Banken TANs verwendet, der kann auch ein separates "Billig-Smartphone" kaufen (natürlich mit WLAN-Funktion), welches ohne SIM-Karte nur als photoTAN-Lesegerät für alle Banken eingesetzt wird. Für die Installation der photoTAN-Apps reicht die WLAN-Verbindung zum Router und bei den meisten Banken (u.a. comdirect) benötigt die installierte photoTAN-App gar keine Verbindung zum Internet (falls doch, reicht WLAN).
am 30.04.2019 14:34
@kammann schrieb:
auch wenn es für mich bedeutet, zumindest das Girokonto zukünftig bei einer anderen Bank (mit chipTAN) führen zu müssen.
Daran wird Dich niemand hindern.
@alle Aluhutträger
Gibt es belastbare Quellen für Berichte oder noch besser Anzeigen über im Ausland mit Waffengewalt erzwungene Überweisungen oder ist das nur eine an den Haaren herbeigezogene Panikmache? Und was hat das mit "dem Ausland" zu tun?
Was passiert wen Ausserirdische meine Gedankenwellen beim Eingeben der PIN abfangen und dann mein Guthaben auf den Mars oder noch weiter weg überweisen? Gilt da auch das Sicherheitsversprechen der comdirect?
am 30.04.2019 14:45
Mir will das immer noch nicht einleuchten, welche Argumentationskette hier versucht wird aufzubauen.
Auch bei ChipTAN, wie bei jedem anderen Verfahren, welches in dem Moment physikalisch erreichbar ist, kann man mit einem entsprechenden Bedrohungsszenario an Geld kommen. Ich kann auch Person X, ledig, alleine im Urlaub, für einen Monat einsperren und in der Zeit mit Gewalt über das ChipTAN-Gerät verfügen und die PIN erfragen, genauso wie ich die PIN zur Sicherung der PhotoTAN erfragen kann oder eben einfach das Bargeld aus der Portkasse nehmen kann.
Das ist vom Medium komplett unabhängig