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iTAN geht. photoTAN kommt. FAQ zur Umstellung.

602 ANTWORTEN

old_member

und das ist praktikabel wenn man 5x im Monat auf DR geht?

war doch viel einfacher die iTan Liste zuhause zu lassen?

Joerg78
Mentor ★★★
3.154 Beiträge

In diesem speziellen Fall wäre der TAN-Generator (also das "Hardware-Gerät") wohl die bessere Alternative.

 

Viele Grüße,

Jörg

 

chi
Mentor ★
1.134 Beiträge

@old_member  schrieb:

und das ist praktikabel wenn man 5x im Monat auf DR geht?


Dann wäre es vielleicht am sinnvollsten, ein separates Feindliches-Ausland-Handy zu haben, das nur telefonieren kann (oder was immer an Funktionen du unbedingt brauchst). Für manche Länder wird das ja ohnehin empfohlen.

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

Wäre es nicht am sinnvollsten den Troll nicht mehr zu füttern? Oder habe ich den Satire-Tag übersehen?

TutsichGut
Mentor ★★★
2.372 Beiträge

@Elbblick  schrieb:

Wäre es nicht am sinnvollsten den Troll nicht mehr zu füttern? Oder habe ich den Satire-Tag übersehen?


Ich wurde gerufen?

 

Lohnt es sich den, das Konto zu deaktivieren?

Ist da genügend Futter drin?

 

 

LG TutsichGut
DiskLeimEimer:Ich bin nicht dafür verantwortlich für Das, was mein Bauch von sich gibt.

kammann
Experte ★★
320 Beiträge

@Nikoneer  schrieb:

 Es werden diffuse Ängste vor der unbekannten Technik und dem gefährlichen Ausland verbreitet. Fakten spielen keine Rolle und werden durch unbewiesene Behauptungen ersetzt (...)


Ich verstehe nicht, warum hier von - immer wieder den gleichen Personen - jegliche Bedenken und Fragen der Haftung von photoTAN ins Lächerliche gezogen werden. Bei Zahlkarten (Girocard+Kreditkarte) ist die Haftungsfrage bei Diebstahl, Raub etc klar geregelt: erfolgt eine unberechtigte Transaktion ohne PIN, haftet die Bank, erfolgt sie mit PIN, dann unterstellt man dem Kunden grobe Fahrlässigkeit und er haftet im Rahmen der Verfügungsgrenzen der jeweiligen Karte.


Bei photoTAN, insb. der photoTAN App liegt die Haftung ausschließlich beim Kunden - wird eine Transaktion per photoTAN freigegeben, dann ist es egal, ob vorher das Smartphone geklaut wurde, der Besitzer mit Waffengewalt zur Eingabe gezwungen wurde, oder ob das in der App gespeicherte Sicherheitsmerkmal z.B. über eine Schadsoftware geklaut/kopiert wurde: Der Kunde haftet für die ausgelöste Transaktion, ohne dass er z.B. bei einer Kopie des Sicherheitsmerkmals eine Chance hat nachzuweisen, dass die Transaktion "unautorisiert" erfolgte (wofür es in den AGBs eine Freistellung/Haftung durch die Bank gäbe).

 

Ich habe diesen Punkt, da er mir wichtig ist und hier Forum nicht ernsthaft thematisiert wurde, schriftlich an die Kundenbetreuung adressiert und ebenfalls schriftlich eine klage Aussage erhalten: Der Kunde haftet für alle per photoTAN freigegeben Transaktionen - und zwar unabhängig von den Umständen. Ich bin comdirect für diese klaren Worte dankbar, auch wenn es für mich bedeutet, zumindest das Girokonto zukünftig bei einer anderen Bank (mit chipTAN) führen zu müssen.

Nikoneer
Experte
86 Beiträge

@kammann  schrieb:

@Nikoneer  schrieb:

 Es werden diffuse Ängste vor der unbekannten Technik und dem gefährlichen Ausland verbreitet. Fakten spielen keine Rolle und werden durch unbewiesene Behauptungen ersetzt (...)


Ich verstehe nicht, warum hier von - immer wieder den gleichen Personen - jegliche Bedenken und Fragen der Haftung von photoTAN ins Lächerliche gezogen werden. Bei Zahlkarten (Girocard+Kreditkarte) ist die Haftungsfrage bei Diebstahl, Raub etc klar geregelt: erfolgt eine unberechtigte Transaktion ohne PIN, haftet die Bank, erfolgt sie mit PIN, dann unterstellt man dem Kunden grobe Fahrlässigkeit und er haftet im Rahmen der Verfügungsgrenzen der jeweiligen Karte.


Bei photoTAN, insb. der photoTAN App liegt die Haftung ausschließlich beim Kunden - wird eine Transaktion per photoTAN freigegeben, dann ist es egal, ob vorher das Smartphone geklaut wurde, der Besitzer mit Waffengewalt zur Eingabe gezwungen wurde, oder ob das in der App gespeicherte Sicherheitsmerkmal z.B. über eine Schadsoftware geklaut/kopiert wurde: Der Kunde haftet für die ausgelöste Transaktion, ohne dass er z.B. bei einer Kopie des Sicherheitsmerkmals eine Chance hat nachzuweisen, dass die Transaktion "unautorisiert" erfolgte (wofür es in den AGBs eine Freistellung/Haftung durch die Bank gäbe).

 

Ich habe diesen Punkt, da er mir wichtig ist und hier Forum nicht ernsthaft thematisiert wurde, schriftlich an die Kundenbetreuung adressiert und ebenfalls schriftlich eine klage Aussage erhalten: Der Kunde haftet für alle per photoTAN freigegeben Transaktionen - und zwar unabhängig von den Umständen. Ich bin comdirect für diese klaren Worte dankbar, auch wenn es für mich bedeutet, zumindest das Girokonto zukünftig bei einer anderen Bank (mit chipTAN) führen zu müssen.


 

Bist du dir mit der Aussage "Der Kunde haftet für alle per photoTAN freigegeben Transaktionen - und zwar unabhängig von den Umständen." wirklich sicher?

 

Das steht nämlich im ziemlichen Gegensatz zum Sicherheitsversprechen, dass die Bank auf der eigenen Interntseite macht:

 

 

https://kunde.comdirect.de/cms/sicherheit-sicherheitsversprechen.html

 

 

 

Alpaka
Autor ★★
15 Beiträge

Wer bereits einen WLAN-Router benutzt und bei mehreren Banken TANs verwendet, der kann auch ein separates "Billig-Smartphone" kaufen (natürlich mit WLAN-Funktion), welches ohne SIM-Karte nur als photoTAN-Lesegerät für alle Banken eingesetzt wird. Für die Installation der photoTAN-Apps reicht die WLAN-Verbindung zum Router und bei den meisten Banken (u.a. comdirect) benötigt die installierte photoTAN-App gar keine Verbindung zum Internet (falls doch, reicht WLAN).

Elbblick
Experte ★★★
657 Beiträge

@kammann  schrieb:

auch wenn es für mich bedeutet, zumindest das Girokonto zukünftig bei einer anderen Bank (mit chipTAN) führen zu müssen.

Daran wird Dich niemand hindern. 

 

@alle Aluhutträger

Gibt es belastbare Quellen für Berichte oder noch besser Anzeigen über im Ausland mit Waffengewalt erzwungene Überweisungen oder ist das nur eine an den Haaren herbeigezogene Panikmache? Und was hat das mit "dem Ausland" zu tun? 

 

Was passiert wen Ausserirdische meine Gedankenwellen beim Eingeben der PIN abfangen und dann mein Guthaben auf den Mars oder noch weiter weg überweisen? Gilt da auch das Sicherheitsversprechen der comdirect?

TC_Hessen
Experte
80 Beiträge

Mir will das immer noch nicht einleuchten, welche Argumentationskette hier versucht wird aufzubauen.

 

Auch bei ChipTAN, wie bei jedem anderen Verfahren, welches in dem Moment physikalisch erreichbar ist, kann man mit einem entsprechenden Bedrohungsszenario an Geld kommen. Ich kann auch Person X, ledig, alleine im Urlaub, für einen Monat einsperren und in der Zeit mit Gewalt über das ChipTAN-Gerät verfügen und die PIN erfragen, genauso wie ich die PIN zur Sicherung der PhotoTAN erfragen kann oder eben einfach das Bargeld aus der Portkasse nehmen kann.

 

Das ist vom Medium komplett unabhängig