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Sparplan für Enkel - Hartz IV

cestmoi
Mentor ★
1.216 Beiträge

Moin...

Opa möchte gerne dem Enkel (3) 2.000€ und so 50€ mtl. zukommen lassen, dass es dann mal einen besseren Start haben wird. Bei Bezug von Sozialleistungen werden dann aber das Guthaben des Enkels mit einbezogen (denke ich - oder nicht?)
Absehbar wird sich das mit dem ollen Hartz dann auch mal erledigen, aber derzeit ist das halt ... blöd. Alleinerziehend und angefangene Ausbildung hat sich gerade in Luft aufgelöst.
Welche Möglichkeiten fallen Euch da so ein?
Mein Wunsch wäre schon, dass das Konto den Namen des Kindes trägt. Ein extra Konto für den Opa wäre zwar auch denkbar - aber geregelt und mit Freibetrag versehen - wäre das Ziel...

(P.S. ich bin noch kein Opa - geht um einen Nachbarn)

33 ANTWORTEN

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@cestmoi  schrieb:

Es bleibt ein krankes System und im Detail nicht selten ungerecht.


Schon, nur noch ungerechter ist es, wenn der Hartz-IV-Empfänger vom Steuergeld von (geschätzt) rund 7 alleinerziehenden Krankenschwestern lebt, und nebenbei Geld schwarz anspart, oder nicht soviel arbeitet, wie er könnte, nur damit Hartz-IV-Leistungen in voller Höhe weiter bezahlt werden.

cestmoi
Mentor ★
1.216 Beiträge

back to the roots:
Packt Opa 50€ in ein Sparschwein auf der Fensterbank für Enkel: alles gut, netter Opa
überweist er den Betrag: Familie in Bredoullie und Sozialbetrug!

ehemaliger Nutzer
ohne Rang
0 Beiträge

@cestmoi  schrieb:

back to the roots:
Packt Opa 50€ in ein Sparschwein auf der Fensterbank für Enkel: alles gut, netter Opa
überweist er den Betrag: Familie in Bredoullie und Sozialbetrug!


Nicht wirklich. Entscheidend ist der Anlass und die Häufigkeit der Schenkung. Zum Geburtstag oder Weihnachten sind angemessene Beträge völlig unkritisch, aber wenn Zuwendungen häufiger oder gar regelmäßig stattfinden, zählen sie zu den Einkünften der Bedarfsgemeinschaft. In jedem Fall spielt es keine Rolle, ob das Geld bar ins Sparschwein gesteckt oder überwiesen wird.

NordlichtSH
Mentor ★★
2.009 Beiträge

Rechtlich vielleicht nicht, tatsächlich schon: eine Überweisung ist auf dem Kontoauszug nachvollziehbar, was der Opa in bar ins Sparschwein steckt, merkt niemand.