am 13.09.2024 11:25
Noch in diesem Jahr soll ein Gesetz verabschiedet werden, welches das Altersvorsorgedepot einführt. Ab dem 01.01.2026 soll es dann möglich sein ein solches zu eröffnen.
Zwar ist noch nichts beschlossen, aber es sickern immer mehr Einzelheiten zu den Plänen durch.
Wie soll das Ganze aussehen:
Ganz stark angelehnt an das Konzept der Riester Rente:
- Steuerlich abziehbare Sparbeiträge
- Zulagen vom Staat
Allerdings mit zwei wesentlichen Unterschieden:
- Keine Beitragsgarantie
- Keine lebenslange Rente
Die Umsetzung erfolgt in einem getrennten Vorsorgedepot. Investieren soll man in eine Positivliste an Anlageklassen können. Bisher wird oft von ETF, Fonds und Aktien gesprochen. Von Anleihen finde ich bisher noch nichts gesichertes. Derivateanbieter wünschen sich natürlich, dass Anlagezertifikate (Idexzertifikate, Aktienanleihen, Discountzertifikate u. ä.) erlaubt werden. Nicht auf dieser Liste werden offensichtlich gehebelte Produkte und Kryptoassets sein.
Ein weiterer Clou ist, dass Umschichtungen im AVD ohne ein Steuerabzug möglich sein sollen. Das bedeutet, dass es einen nicht zu vernachlässigenden Zinseszinseffekt gibt. Eine Verlustverrechnung wird es aber damit auch nicht geben.
Interessant ist aber, dass man auch Wertpapiere von einem regulären Depot übertragen können soll. Dadurch könnte man Positionen mit einem hohen Buchgewinn einfach in das AVD übertragen, um bei Verkauf den Steuerabzug zu vermeiden. Inwiefern man diese Einlagen von der Einkommensteuer abziehen können soll, ist noch nicht durchgesickert. Aus meiner Sicht passend wäre, wenn man den Einstandswert dieser Papiere als steuerlich abzugsfähig anrechnen würde. Das ist deswegen relevant, weil ein Steuerabzug dann in der "Rentenphase" kommt. Ebenfalls soll es möglich sein gegen Gebühr einen Riestervertrag einzubringen.
Es gibt noch nichts festes, was der geförderte Sparbetrag sein wird. Im Raum stehen 2.100 (wie beim Riester), und Beträge zwischen 3.000 und 6.000 EUR pro Jahr. Eine Beschränkung von nicht geförderten Beiträgen soll es nicht geben.
Wie auch beim Riester sind die Auszahlungen wohl komplett zu versteuern. Eine Auszahlung soll ab dem 65 Lebensjahr möglich sein. Diese soll als Rate bis zum 85. Lebensjahr, einer Einmalauszahlung möglich sein. Relevant wäre zu wissen, was mit Beiträgen verfahren wird, die über die steuerliche Abzugsfähigkeit sind, oder Wertpapierüberträge.
Wer vorher an das Geld möchte, muss den Steuervorteil und die Zulagen zurückzahlen. Wie beim Riester soll aber eine wohnwirtschaftliche Verwendung (Kauf, Restschuldablöse) eines eigengenutzten Eigenheims wieder möglich sein.
Quellen: Altersvorsorgedepot: Steuerfrei in ETFs investieren? | justETF, Altersvorsorgedepot: Steuervorteile, Aktien, ETFs und mehr (extraetf.com), Das Altersvorsorgedepot – was Sie jetzt tun sollten! (finanzen.net), Neues Altersvorsorgedepot: Start ab 2026 geplant | Rente (t-online.de), Details von Lindner: So soll die neue private Rente funktionieren - WELT (Paywall),
am 23.08.2026 16:26
@GetBetter schrieb:Da wäre ich mir nicht so sicher. Der schwdische AP7 hat beispielsweise Kosten von nur 0,05%.
Norwegen schafft sogar 4,2 Basispunkte, inklusive Performance Fee für "externe Konsultants" (WTF???). Der Teil denn der Fonds selbst macht landet bei einer 3 vorne.
am 23.08.2026 18:59
sehe ich genauso, wie du es beschrieben hast,
die Marketmaker bei EIX oder wohin das Sparplan-Order-Volumen auch immer geroutet wird, freuen sich bestimmt schon auf die Möglichkeiten vorhersehbar die Spread-Spielerei für sich zu nutzen, imho machen die das heute schon, denn die großen Sparplan-Orders laufen i.d.R. zu den gleichen Zeitpunkten ein, also schnippelt man ein wenig dran rum....
5 € in die Wutz... there is no free lunch...
am 24.08.2026 09:44
Auch die Comdirect hat sich gestern wieder zum AVD geäußert.
Hinter der Paywall von Capital (Comdirect-Chefin: „Zur ersten Million kommt man über Wertpapiere“ - Capital.de) sagt die oberste Comdirect-Bankerin, man plane ein abschlussfähiges Produkt bis 01.01.2027, ein vollständiger Funktionsumfang komme später.
🤔
am 24.08.2026 10:52
@CurtisNewton schrieb:Ich halte denn ETF Namen nach wie vor für eine S……
Es gibt nämlich eine ganze Menge Online Banken, bei denen es keine getrennten Suchfunktionen für Wertpapiere und allgemeine Themen gibt sondern nur eine globale Suchfunktion. Wenn man dann nach Altersvorsorgedepot sucht, landet man automatisch bei diesem ETf
Sehe ich auch so.
Da hätte die Bundesregierung evtl. die Begriffe Altersvorsorge bzw. Altersvorsorgedepot als Namensmarke schützen müssen, dann könnte man gegen solche Machenschaften vorgehen wenn mißbräuchliche/mißverständliche Verwendung vorkommt.
Gruß Morgenmond
26.08.2026 10:19 - bearbeitet 26.08.2026 10:41
Was haltet ihr denn vom dem neuen Altersvorsorgedepot? Werdet ihr das parallel zum ETF Sparplan abschließen mit mindestens 150€ für die volle Förderung + ggf. Kinderzulage oder bespart ihr weiter wie bisher euer Depot ohne an den Renteneintritt gebundene Produkte? Werden auch die bekannten All World ETFs auswählbar sein?
PS: Es wird ja schon auf verschiedenen Plattformen kontrovers diskutiert für ein Pro/Contra, u.a. bei Finanzfluss :
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am 26.08.2026 10:43
in meinem Bekanntenkreis gibt es verschiedene Meinungen, die aber klar in Richtung JA gehen
man traut der Regierung halt nicht mehr so richtig, da alles mögliche von einer neuen Regierung wieder gekippt werden kann
eine Idee ist mit 30@ Sparrate wenigstens die 50%-Förderung (und wo möglich) die Kinderförderung mit abzugreifen
allein da sollte mit normaler Wertentwicklung auch vernünftig über die Jahre was rum kommen
ob die von einem anderen Sparplan abgezogen werden, oder zusätzlich erbracht werden muss ja jeder selbst entscheiden
wer kann wird sicherlich auch 150€ machen
wer es steuerlich ausgefeilter braucht, überlegt mehr als die 150€ eben bis zur steuerlich nutzbaren Grenze, das zu nutzen
ich habe im Hinterkopf, das bis zur Risikoklasse 5 bei ETF´s alles erlaubt ist, das schließt die MSCI, FTSE usw. ETF´s mit ein
hängt natürlich auch vom gewählten Depot-Typ ab, wobei für mich nur das Selbstentscheider-Depot in Frage kommt (muss aber auch jeder für sich entscheiden)
am 27.08.2026 10:05
@infosearch schrieb:in meinem Bekanntenkreis gibt es verschiedene Meinungen, die aber klar in Richtung JA gehen
man traut der Regierung halt nicht mehr so richtig, da alles mögliche von einer neuen Regierung wieder gekippt werden kann
...
Das sehe ich auch so. Es ist leider keine Verlässlichkeit vorhanden die aber bei so einem Thema immens wichtig ist.
wir (meine Frau und ich) werden jeweils ein AVD einrichten. Über die Sparhöhe darin wird noch nachgedacht. Aber mehr als je 150€/Monat werden
wir nicht dort anlegen. Für unseren Sohn, obwohl seit kurzem volljährig, gibt es weiterhin (da demnächst in Ausbildung) ca. 3 Jahre noch Kindergeld und somit 3X300 € Kinderzulage.
Mal ne Frage in die Runde:
Meine Frau hat noch einen Riester-Bausparer der schon zuteilungsreif wäre, für den aktuell aber keine Verwendung besteht.
Er ist seit knapp 2 Jahren ohne weitere Besparung.
Diesen würden wir in das AVD meiner Frau übertragen. Gibt es dann eigentlich die Zulagen so schon (Kinderzulage) oder muss man explizit auch selber z.B. die 30€/Monat einzahlen ?
Gruß Morgenmond
am 27.08.2026 11:05
Also wenn der Bausparer zuteilungsreif ist und nichtmehr bespart wird, warum dann nicht sich das Geld auszahlen lassen, erstmal parken und dann davon die AvD Beiträge "reinsparen" ? Oder habe ich was übersehen, weil kenne mich mit Riester-BSV nicht aus.
Generell würde ich sagen, dass ich mir kaum vorstellen kann, dass zukünftige Regierungen das AvD kippen werden, weil man damit ja wieder die alten Probleme hat, die man ohne das AvD nicht, oder nur im geringeren Umfang, hätte.
Vermögenswirksame Leistungen gibt es seit den 60er Jahren, natürlich heute nichtmehr so wie damals, aber da ging man ja auch nicht dran.
27.08.2026 11:10 - bearbeitet 27.08.2026 11:19
27.08.2026 11:10 - bearbeitet 27.08.2026 11:19
@Morgenmond schrieb:Mal ne Frage in die Runde:
Meine Frau hat noch einen Riester-Bausparer der schon zuteilungsreif wäre, für den aktuell aber keine Verwendung besteht.
Er ist seit knapp 2 Jahren ohne weitere Besparung.
Diesen würden wir in das AVD meiner Frau übertragen. Gibt es dann eigentlich die Zulagen so schon (Kinderzulage) oder muss man explizit auch selber z.B. die 30€/Monat einzahlen ?
Gruß Morgenmond
Die Zulagen gibt es für Sparraten auf Jahressicht. Wenn du nicht mehr besparst, gibt es auch keine Zulage.
Die Grundzulage und Kinderzulage werden parallel erfüllt. Für 30 EUR im Monat bekommst deine Frau 180 EUR Grundzulage und 300 EUR Kinderzulage. Bespart sie nichts in einem Jahr gibt es auch keine Zulage.
Edit: Für die volle Kinderzulage würden auch 25 EUR im Monat reichen. Dann gibt es aber auch nur 150 EUR Grundzulage.
am 27.08.2026 11:17
Auszahlen geht förderunschädlich nur zur Verwendung für selbstgenutzte Immobilie: Also Kauf oder Darlehensrückzahlung.
Ohne weitere Besparung auch keine Riesterzulage. Zuteilungsreif heißt noch nicht, dass der BSV voll bis zur Bausparsumme ist. Es bietet sich da eher an, diesen weiter zu besparen, wenn man die Förderung weiter möchte.
Ab nächstem Jahr kann man sich entscheiden:
A) BSV Riester mit alter Förderung behalten
B) BSV Riester auf neue Förderung umstellen, auch mit neuer Ermittlung und Rückzahlung des Wohnbaukontos
C) BSV Riester in Altersvorsorgedepot mit neuer Förderung einzahlen.
Bei einem neuen Altersvorsorgedepot könnte je nach Produkt die Möglichkeit entfallen, das Guthaben förderunschädlich für eine Immobilie zu nutzen.