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kompl. Rückerstattung der Kirchensteuer, wo kommt das Geld her

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Weiß jemand, wie die "göttlichen" Kanäle zw. Finanzamt und Kirche arbeiten?

 

Es ist ja so, dass bei unbeschränkter Steuerpflicht und Überschreitung des Sparerpauschbetrags automatisch die KiSt anteilig mit abgeführt wird (wenn man KiSt-pflichtig ist). D.h. die "Gemeinde" hat Kenntnis, dass das Schäfchen brav seinen Beitrag leistet.

 

Wenn sich nun aber später aus der Einkommensteuererklärung ergibt, dass das zvE in Summe unter dem Grundfreibetrag liegt und sämtliche vorab abgeführte Steuern inkl. KiSt erstattet werden, teilt das FA diesen Sachverhalt dann auch dem Kirchenträger mit, also fordert das FA das auch von diesen zurück?

Sodass diese dann wie bei Rentnern in einem persönlichen Brief um Selbstberechnung des anteiligen Kirchgelds aus den, wenn oft auch nur geringen, Einnahmen/Renten bitten.

13 ANTWORTEN

Wupping
Autor ★★★
42 Beiträge

Hallo MikeCharly,

der Staat erhebt für die Kirchen die Kirchensteuer. Ergibt sich eine Rückzahlung, erhältst du die gezahlten Kirchensteuer auch vom Finanzamt zurück. Über die Verrechnung musst du dir keine Gedanken machen!

Antonia
Mentor ★★★
3.356 Beiträge

"kompl. Rückerstattung der Kirchensteuer, wo kommt das Geld her"

 

Aus dem Klingelbeutel natürlich 😂

 

Tschuldige bitte meine Albernheit @MikeCharly  aber ich musste echt lachen bei der Überschrift.

 

Von einem Brief an Rentner zur Selbstberechnung der KiSt weiß ich nichts. Ich weiß nur, dass die alten Männer der Kichenleitung durchaus nen Tick unterm Ponny haben und diesbezgl nichts unmöglich zu sein scheint. Ganz im alleskönnenden Sinne ihres Glaubens...

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @Wupping ,

 

die Kirchensteuer wird von den Kirchensteuerämtern erhoben und gegebenenfalls auch zurückerstattet, falls mal zu viel erhoben wurde. Die Finanzämter melden lediglich das zu versteuernden Einkommen (bzw. die Einkommensteuer) an die Kirchensteuerämter, die daraus wiederum die zu zahlende Kirchensteuer ermitteln (8% bzw. 9% der Einkommensteuer).

 

Von einem Brief an Rentner zur Selbstberechnung der KiSt weiß ich auch nichts (ich bin seit kurzem Rentner, bin aber auch nicht kirchensteuerpflichtig).

 

Gruß paba

Shane 1
Mentor ★★★
2.059 Beiträge

@paba 

Hallo paba, vielleicht liegt es an der geografischen Lage deinem Wohnsitz zur Nähe des Freistaates Bayern, aber mit deiner Aussage liegst du etwas daneben.

 

Kirchensteuerämter gibt es nur in Bayern, im Rest der Republik hat die Hoheitsgewalt auf Grund verschiedener Gesetze (GG & EstG) das Land. Somit ermittelt das Finanzamt die korrekte Kirchensteuer und setzt die Zahllast fest.

 

Auch die Beitreibung erhobener, aber nicht entrichteter Kirchensteuern übernimmt das Finanzamt selbst und meldet es nich nur lediglich. Die Kirche hält sich da aus Angst vornehm selbst zurück, da ihre Schäflein bei Zwangsgeld oder Kontenpfändungen einfach den Kirchenaustritt erklären, denn damit spart der Bürger im Laufe eines Arbeitslebens richtig viel Geld.

 

Der Staat (wurde im Dritten Reich so mit der Kirche ausgehandelt), erhält für seine Dienstleistungen (Erhebung der Kirchensteuern) aber dafür ein festgelegtes Entgelt.

 

Die Kirche ist (was den Bürger nicht bewusst ist) auch unheimlich reich, nicht nur finanziell, sondern auch an Stückländereien, Land oder Forstwirtschaft und Immobilien. Dabei geniest sie die im Grundsteuerrecht festgelegte Vorteile ihrer Steuerfreiheit nicht nur der Kirchen und der kirchlichen Einrichtungen, sondern auch ihrer verpachteten Ländereien.

 

Die Kirche ist aber nicht mehr wie früher auf Spenden aus der Messe angewiesen, ihre Bediensteten (Pfarrer usw.) erhalten gut dotierte Staatgehälter.  

 

Der Steuerfreiheit solcher vermieteter Wohnungen der Kirche zu Einnahmenszwecken (wie jeder Bürger, welcher Überschusseinkünfte versteuern muss), entspricht nicht mehr früheren Vorgaben, der Besteuerung nach heutigen Maßstäben wurde von von den Diazösen im Einspruchsverfahren wiedersprochen und wartet seit gut 20 Jahren immer noch auf die Entscheidung der Rechtsprechung. 

Grüßle - Shane 

 

Thorsten_
Legende
4.658 Beiträge

@paba  schrieb:

Von einem Brief an Rentner zur Selbstberechnung der KiSt weiß ich auch nichts (ich bin seit kurzem Rentner, bin aber auch nicht kirchensteuerpflichtig).

Bezieht sich vermutlich auf das Kirchgeld, da kommt dann so ein Bettelbrief.

paba
Mentor
962 Beiträge

Hallo @Shane 1,

 

ja, meine Aussage bezieht sich tatsächlich auf Bayern: Ich halte gerade einen Bescheid des Kirchensteueramts Regensburg aus dem Jahre 2005 in meiner Hand, in dem meiner Frau (sie ist im Gegensatz zu mir kirchensteuerpflichtig) die Rückerstattung von zu viel entrichteter Kirchensteuer aus dem Jahre 2004 bescheinigt wird. Die Erstattung der zu viel gezahlte Kirchensteuer werde unverzüglich durch das Kirchensteueramt Regensburg auf das Konto meiner Frau erfolgen. Da es in Bayer so ist (bzw. so war), habe ich unterstellt, es sei im Rest der Republik genauso. Wieder was gelernt!

 

Übrigens meine Frau ist selbständig; sie erhält auch heute noch jedes Jahr einen Steuerbescheid des Kirchensteueramts Regensburg über die zu zahlende Kirchensteuer des Vorjahres nachdem das Finanzamt unsere gemeinsame Einkommensteuer festgesetzt hat.

 

Gruß paba

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Danke für eure zahlreichen Antworten.

 

Für die "Ungläubigen" und Interessenten habe ich den relevanten Teil dieses von @Thorsten_ bereits erwähnten Bittbriefes mal angehängt. (Gilt hier für Brbg)

 

Da es offensichtlich unterschiedlich gehandhabt wird, bin ich nun nicht wirklich schlauer. Also für den Fall (außerhalb Bayerns), wo hier bspw. codi die KiSt entsprechend der Meldung des Kontoinhabers an das FA abführt, stellt sich mir halt die Frage, ob dieser Betrag zeitnah im Namen des Schafs an den Hirten weitergereicht wird (letztlich an die Gemeinde). Zumindest scheint es so zu sein.

 

Aber unklar ist mir der umgekehrte Fall, wenn das FA dies im Folgejahr u.U. wieder erstattet (rechtmäßig und eigentlich egal wie bzw. woher). Geht dann das FA und greift der Ki-Gemeinde in den Klingelbeutel im Namen des armen Schafs, oder wird dieser Betrag allgemein (anonym) sozialisiert aus dem Stadtsäckel?

 

Irgendwie finde ich nur haufenweise Regeln für die Erhebung der KiSt, nicht aber für Erstattungen.

--

Gruß MikeCharly

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@MikeCharly  schrieb:

 

Irgendwie finde ich nur haufenweise Regeln für die Erhebung der KiSt, nicht aber für Erstattungen.


@MikeCharly 

Erstattung von Steuern? So was ist halt generell nicht vorgesehen Smiley (Zunge)Smiley (zwinkernd)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Shane 1
Mentor ★★★
2.059 Beiträge

@paba 

das Kirchensteuerrecht ist wirklich kompliziert und undurchsichtig. So liegt zwar die Bürde der Festsetzung und Erhebung bei den Finanzämtern, die Erstattung dagegen bei den gemeinsamen Steuerverbänden.

Es ist immer schön, bei solchen Erstattungen den barmherzigen Weihnachtsmann spielen zu können, während die Forderungen eine ungeliebte Behörde vornimmt. Bei euch ist das eben Regensburg und bei mir wäre es wahrscheinlich bildlich dann die Erzdiazöse Freiburg.

 

Den vielen Pfarrpfründen in Deutschland wird das wahrscheinlich egal sein, sie erhalten zwar die behördlichen Steuerzurechnungen, allerdings fällt für sie ja auf Grund ihrer christlich niedergelegten Statuten großteils sowieso keine Steuerpflicht an. 

 

Ist doch auch schön, wenn Großgrundbesitzer von Bürgern oft deren Nachlass erben, immer mehr Geld anhäufen und keine Steuern bezahlen, jedoch mit ständigen Apellen auf Mißstände, Hunger und Not in Afrika verweisen.

Bei den meisten sozialen Einrichtungen ist die Vermögenmehrung so keine Option.

 

Aber ich will nicht anklagen, ich habe keine Probleme mit dem Aufsichtsratvorsitzenden im Himmel. Lediglich die Vorstandsmitglieder auf Erden leiten ihren Konzern mit halber Kraft und gehören mal ausgewechselt.

Und hier könnte man in derFührungsriege auch mal auf die weibliche Quote pochen.

Grüßle - Shane