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Zustimmung zu neuen Bedingungen und Preisen ~ Verwahrentgelt

278 ANTWORTEN

robbie308
Autor ★
3 Beiträge

Hallo SMT_Erik,

auch wenn es sicher nervig ist, immer wieder die gleichen bzw. ähnliche Fragen zu beantworten:

Ich bin Altkunde (über 20 Jahre) und bin bereit, den neuen Bedingungen und Preisen zuzustimmen. Bislang habe ich verstanden, dass nach meiner Zustimmung für das Verwahrentgelt ein Freibetrag von 250.000 Euro gilt. Nun habe ich aber ein Formular mit einer individuellen Vereinbarung von der Comdirect erhalten, in dem ich einem Verwahrentgelt bereits ab einem Guthaben über 50.000 Euro zustimmen soll.

Konkrete Frage: Eine Zustimmung zu den neuen Bedingungen und Preisen schützt mich als Altkunden also NICHT davor, dennoch zu einer Individualvereinbarung genötigt zu werden, in der ich einem Verwahrentgelt bereits ab 50.000 Euro zustimmen soll.

Ist das richtig?

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @robbie38 und herzlich willkommen in unserer Community!

 

Wenn du seit 20 Jahren bei uns Kunde bist - für deine Treue an dieser Stelle ein großes Dankeschön 😀! - zählst du gemäß der beigefügten Tabelle, die ich auch weiter oben schon einmal veröffentlicht habe, zu den Kunden in Zeile 1.

 

 

Demnach bieten wir dir eine Individualvereinbarung an, unabhängig davon, ob du die neuen AGB akzeptiert hast oder nicht. Die Grenze, ab der wir eine derartige Vereinbarung versenden, ist ein Guthaben von mehr als 50.000 Euro.

 

Gruß

Erik

robbie308
Autor ★
3 Beiträge

Hallo Erik,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Aber mal im Ernst – was sollen die in der Tabelle genannten Freibeträge von  250.000 bzw. 100.000 Euro, wenn am Ende sowieso alle Kunden mit einem Guthaben über 50.000 Euro zu einer Individualvereinbarung genötigt werden, bei der ein Freibetrag von nur 50.000 Euro vereinbart wird. Das ist doch Augenwischerei. 

Denn ich nehme mal an, dass den Kunden, die der Individualvereinbarung nicht zustimmen, früher oder später gekündigt wird. 

SMT_Erik
ehemaliger Mitarbeiter
5.305 Beiträge

Hallo @robbie308,

 

je nachdem, wie sich der Marktzins weiterentwickelt, werden die Konditionen künftig wieder angepasst werden. Das war auch in der Vergangenheit bei einem positiven Zinsniveau der Fall.

 

Die Tabelle ist also nur eine Momentaufnahme, die aktuell so gültig ist.

 

Gruß

Erik

Bakerman
Autor ★★
37 Beiträge

Hallo Erik,

 

ist eine Zustimmung zur individuellen Vereinbarung hinfällig wenn man per sofort dafür sorgt daß die Euro- Sichteinlagen 50000.-€ nicht wesentlich übersteigen?

 

mfg

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Wenn zum/nach dem Stichtag der Vereinbarung die Summe 50k€ nicht (mehr) überschreitet, wird bei unterbliebener Zustimmung vmtl. vorerst nichts passieren. 

 

Bei aktivem Handel ist wohl vorhersehbar, dass die momentan gesetzte Schwelle durchaus zw. einem Verkauf und folgenden Invest als Cash über nacht überschritten wird, wenn man ansonsten nur knapp darunter liegt.

Wieviel Toleranz man da erwarten kann, wird sich zeigen.

 

Rene1974

Hallo,

was passiert den wenn man diese Vereinbarung ablehnt ??

Ich bin schon seit ewigen Zeiten Kunde und bevor ich jetzt umschichte etc. nehm ich die Vereinbarung erst mal nicht an.

 

Gruß

dg2210
Legende
7.777 Beiträge

@Rene1974  schrieb:

Hallo,

was passiert den wenn man diese Vereinbarung ablehnt ??

 


Nichts. Dann bleibt dein Vertragsverhältnis so, wie es ist.

 

Du musst mir aber nicht glauben, es ist besser, wenn du selbst nachliest.

In den AGB ist "Nichtzustimmung zu einer Individualvereinbarung" NICHT als Kündigungsgrund aufgeführt. Du wirst daher NIEMALS eine Schreiben bekommen, in dem die Bank sagt "Wir kündigen das Konto, weil sie der Individualvereinbarung nicht zugestimmt haben,  gem. AGB XX.YY"

Bettina Orlopp : „Wir haben kein Erkenntnis-, sondern ein Umsetzungsproblem.“ (Focus online 24.06.2025)

TobiB
Autor ★★
36 Beiträge

@dg2210  schrieb:

@Rene1974  schrieb:

Hallo,

was passiert den wenn man diese Vereinbarung ablehnt ??

 


Nichts. Dann bleibt dein Vertragsverhältnis so, wie es ist.

 

Du musst mir aber nicht glauben, es ist besser, wenn du selbst nachliest.

In den AGB ist "Nichtzustimmung zu einer Individualvereinbarung" NICHT als Kündigungsgrund aufgeführt. Du wirst daher NIEMALS eine Schreiben bekommen, in dem die Bank sagt "Wir kündigen das Konto, weil sie der Individualvereinbarung nicht zugestimmt haben,  gem. AGB XX.YY"


Nein, das nicht. Aber irgendwann wird das Konto wirtschaftlich neu bewertet und dann ohne Angaben von Gründen gekündigt.

Inti31
Autor ★★
15 Beiträge

So, habe doch tatsächlich Verwahrentgelt zahlen müssen, gottlob nur 67 Cent, da ich  die breite Masse per mehrfacher Überweisung auf ein TG-Konto einer anderen Bank transferiert habe.

Soviel zu dem Akzeptieren der neuen Bedingungen... wo sich doch für Bestandskunden nichts ändert bzw. ändern soll...

Ich bin jetzt als Bestandskunde (seit 2013) jetzt so "schlecht" gestellt, wie ein neuer Kunde....

Aber wie ich sagte, nützt ja nix - man muss halt schauen, wo man bleibt, als Kunde.
ich brauch ja nur ein Konto.
Meine mtl. Sparrate von über 2000 EUR bekommen nun andere, Kreditkarte (credit) ist gekündigt, insofern muss ich nur schauen, dass ich unter den 50000 bleibe...


...verückte Welt... damals hat der "Kunde", der das Geld bringt, noch nen ganz anderen Stellwert gehabt...