Wo ist die IBAN des Absenders?
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26.11.2018 20:24 - bearbeitet 27.11.2018 01:19
Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: wo steht denn die IBAN des Absenders einer erhaltenden Überweisung? Ich kann die im Online-Banking nicht finden.
Kleiner Kritikpunk: Es wäre schön, wenn man die IBAN seines Kontos in der App sieht (also sofort ersichtlich).
Grüsse
Dennis
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am 18.07.2019 16:12
Wie schon erwähnt liegt das im ermessen der Bank und wie die codi entschieden hat wissen wir auch.
Ein Beispiel aus der Rubrik "Ist halt so".
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am 04.09.2019 22:23
@DennisN schrieb:Danke für die sehr schnelle Antwort! 🙂
Komisch, dass das bei der ING-DiBa tadellos funktioniert 😄
FWIW: Bei der Ing (inzwischen ohne -Diba) wird es wohl auch nicht (mehr) angezeigt.
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am 05.09.2019 01:25
Diese Erfahrung musste ich kürzlich auch machen
Das ist echt nervig weil so kann mein automatisches Buchungssystem das nicht auswerten
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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am 05.09.2019 09:56
Kann ich so bestätigen, auch die ING zeigt es nicht mehr an.
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am 09.01.2020 18:11
Die Sparkassen zeigen es aber an bzw. mind. die Sparkasse Zollernalb.
Grüße
Nico
10.01.2020 18:33 - bearbeitet 10.01.2020 18:38
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10.01.2020 18:33 - bearbeitet 10.01.2020 18:38
Nicht nur die Sparkassen, auch (alle) Volks- und Raiffeisenbanken, DKB, Degussa Bank, BMW Bank und rabodirect zeigen zu Zahlungseingängen die Absender-IBAN an. Das sind nur die, die ich kenne, und damit sicher nicht alle, auf die das zutrifft.
Es ist also wieder das Problem, das in jüngerer Zeit auch schon bei anderen Gelegenheiten unangenehm aufgestoßen ist: Comdirect sortiert sich ausgerechnet bei den wenigen ein, die es besonders kundenunfreudlich machen.
11.01.2020 09:39 - bearbeitet 11.01.2020 09:44
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11.01.2020 09:39 - bearbeitet 11.01.2020 09:44
@RRRRRR schrieb:Comdirect sortiert sich ausgerechnet bei den wenigen ein, die es besonders kundenunfreudlich machen.
Das glaube ich nicht, denn welchen Sinn sollte es aus Sicht der comdirect
machen, Kunden unnötig zu verärgern? Die comdirect interpretiert
die Datenschuzbestimmungen (wie mittlerweile ja auch die ING) so, dass
die IBAN des Überweisenden nicht ohne Einwilligung des Überweisenden
dem Kunden bekannt gegeben werden darf.
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am 11.01.2020 10:12
@Elbblick schrieb:Was ist daran so schlimm wenn andere meine IBAN hätten?
Wenn jemand die IBAN eines anderen kennt, kann dieser irgendwo mittels Lastschriftverfahren einkaufen. Finanziell ist es zwar kein direktes Problem,
weil dem Lastschrifteinzug natürlich widersprochen werden kann. Aber der betrogene Händler wird vermutlich versuchen, das Geld dennoch zu erhalten,
und das auch von dem Inhaber des Kontos, das zur Zahlung angegeben wurde.
Rechtlich gesehen hat der Händler keine Chance, aber etwas unangenehm
würde ich es mir auch für den Kontoinhaber vorstellen.
11.01.2020 10:59 - bearbeitet 11.01.2020 11:01
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11.01.2020 10:59 - bearbeitet 11.01.2020 11:01
@einekundin schrieb: Die comdirect interpretiert die Datenschuzbestimmungen (wie mittlerweile ja auch die ING) so, dass die IBAN des Überweisenden nicht ohne Einwilligung des Überweisenden dem Kunden bekannt gegeben werden darf
Welche "Datenschutzbestimmung" soll das denn sein? So etwas gibt es nicht. Und im übrigen willigt jeder, der eine Zahlung veranlasst, natürlich auch ein, dass dem Zahlungsempfänger nicht nur unauffällig Geld gutgeschrieben wird, sondern auch die Daten des Zahlenden übermittelt werden. Seit Einführung der SEPA-Überweisung ist die IBAN schließlich sogar das einzige Zuordnungsmerkmal, Absender- und Empfängerangaben sind unverbindlich und können beliebig gewählt werden. Außerdem dachte ich, dass von Staat und Banken seit einiger Zeit anonyme Zahlungen als grundsätzlich unerwünscht erachtet werden und erschwert werden sollen, wo immer das möglich ist.
11.01.2020 11:24 - bearbeitet 11.01.2020 11:25
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11.01.2020 11:24 - bearbeitet 11.01.2020 11:25
@RRRRRR schrieb:Welche "Datenschutzbestimmung" soll das denn sein?
Die ING hat es in deren Begründung erklärt:
Hallo, wir halten damit die Vorschriften aus der Datenschutzgrundverordnung und der Richtline EU 260/2012 - Artikel 5, Absatz 3 c inkl. dem entsprechenden Anhang, ein. Das bedeutet, dass wir ab Juli 2019 unseren Kunden im Internetbanking und in der App bei Gutschriften nicht mehr die IBAN des Zahlers und Lastschrifteinzügen nicht mehr die IBAN des Einziehenden anzeigen dürfen. Beim Banking über HBCI wird die IBAN bereits seit April 2019 nicht mehr angezeigt. Im Umkehrschluss darf bei einer Überweisung unseres Kunden die Empfängerbank die IBAN ebenfalls nicht mehr dem Zahlungsempfänger anzeigen. Laut der EU-Richtline dürfen nur noch folgende Daten angezeigt werden: Name und Identifikationsnummer des Zahlungsempfängers, Höhe des Einzugsbetrags, eindeutige Mandatsreferenz und ggf. Angaben zum Verwendungszweck, Identifikationscode des Zahlverfahrens (Gutschrift, Lastschrift).

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