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Kündigung des Kontos

thaha
Autor
2 Beiträge

ich besitze eine Besenwirtschaft in Asperg und zahle daher regelmäßig Bargeld am Automaten in Ludwigsburg ein.  Der höchste Betrag den ich je eingezahlt habe sind Euro 9.950,00.  Ich habe ein Schreiben erhalten das ich bezüglich des Geldwäschegesetzes einen Nachweis erbringen muß. Auf meine Anfrage warum ich das muß, da die Grenze von Euro 10.000,-  von mir nie überschritten wurde hat man mir das Konto gekündigt.  Meine Frage wurde nie beantwortet.  Ich finde das eine Frechheit!  

8 ANTWORTEN

Floppy85
Experte ★★★
616 Beiträge

Der Verdacht auf Geldwäsche ist nicht fest an die 10.000 € geknüpft, sondern ein Verdachtsfall kann auch viel früher vorliegen. Die comdirect führt nur Privatgirokonten - in ihrem Fall klingt es aber nach einer gewerblichen Nutzung.

dg2210
Legende
6.216 Beiträge

@thaha  schrieb:

ich besitze eine Besenwirtschaft in Asperg und zahle daher regelmäßig Bargeld am Automaten in Ludwigsburg ein. 


Dann lautet die Lösung: Ein Geschäftskonto bei der Commerzbank eröffnen.

Floppy85
Experte ★★★
616 Beiträge

Nachtrag: auch wenn Sie schon länger so verfahren und Bargeld aus einer gewerblichen Nutzung auf ein Privatkonto einzahlen, heisst es nicht, dass es in der Vergangenheit "richtig" war, sondern nur, dass das AGB-inkonforme Verhalten plötzlich nichtmehr durchs Raster gefallen ist.

Antonia
Mentor ★★★
2.611 Beiträge

@thaha  schrieb:

ich besitze eine Besenwirtschaft in Asperg und zahle daher regelmäßig Bargeld am Automaten in Ludwigsburg ein.  Der höchste Betrag den ich je eingezahlt habe sind Euro 9.950,00.  Ich habe ein Schreiben erhalten das ich bezüglich des Geldwäschegesetzes einen Nachweis erbringen muß. Auf meine Anfrage warum ich das muß, da die Grenze von Euro 10.000,-  von mir nie überschritten wurde hat man mir das Konto gekündigt.  Meine Frage wurde nie beantwortet.  Ich finde das eine Frechheit!  


Herzlich willkommen hier in der Community @thaha !

 

Die Kündigung wundert mich überhaupt gar nicht. Die Comdirect bietet, wie @dg2210 schon schrieb, gar kein Geschäftskonto an!

 

Die Höhe der Bargeldzahlung ist dafür irrelevant. Da gibt es keine Höchstgrenze!

Allerdings sind die Banken verpflichtet, ab einer Summe von 10.000 Eur einem Geldwäscheverdacht nachzugehen.

Daraus resultiert deine Pflicht des Nachweises!

Wenn du also zum Beispiel mit mehreren Einzahlungen diese 10.000 Eur geknackt hast, weißt du, warm du den Nachweis schuldest.

 

Bei neuen Bankkunden oder bei sehr unüblichem Nutngsverhalten liegt diese Bargeldgrenze deutlich niedriger (?).

 

Also ja, die Bank hat mit der Kündigung alles richtig gemacht.

 

Suche dir also eine neue Bank für deine privaten Finanzen und zusätzlich eine Bank für ein Geschäftskonto!

Grüße von Antonia
____________________
Alle Männer haben nur zwei Dinge im Sinn: Geld ist das andere. Jeanne Moreau

paej
Mentor ★★
1.806 Beiträge

@thaha  schrieb:

ich besitze eine Besenwirtschaft in Asperg und zahle daher regelmäßig Bargeld am Automaten in Ludwigsburg ein.  Der höchste Betrag den ich je eingezahlt habe sind Euro 9.950,00.  Ich habe ein Schreiben erhalten das ich bezüglich des Geldwäschegesetzes einen Nachweis erbringen muß. Auf meine Anfrage warum ich das muß, da die Grenze von Euro 10.000,-  von mir nie überschritten wurde hat man mir das Konto gekündigt.  Meine Frage wurde nie beantwortet.  Ich finde das eine Frechheit!  


Sei doch froh, dass gekündigt wurde und nicht dein Konto bis zur Klärung auf unbegrenzte Zeit gesperrt wurde.

 

Seit Mitte 2021 gilt:

 

Verbraucher sind dann ab Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro auf ein eigenes Kontoverpflichtet, einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen oder unverzüglich nachzureichen. Dies gilt auch bei Einzahlungen in mehreren Teilbeträgen, wenn die Summe der Teilbeträge 10.000 Euro überschreitet.

Hinweis:Alle Einzahlungen unter 10.000 Euro bleiben zudem nicht automatisch verschont. Hier soll eine Überprüfung der Banken auf „risikobasierter Basis“ erfolgen.

 

„Sofern der Herkunftsnachweis bei einem solchen Gelegenheitsgeschäft vom Kunden nicht geführt werden kann, muss das Institut das Geschäft ablehnen“, erklärt die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) die neuen Spielregeln. Gewerbliche Kunden seien in der Regel nicht von den neuen Maßnahmen betroffen.

 

Im Falle von fehlenden oder nicht ausreichenden Nachweise haben die Banken laut der Deutschen Kreditwirtschaft „Meldeverpflichtungen des Geldwäschegesetzes, insbesondere nach § 43 Geldwäschegesetz, zu beachten.“

stgt800
Experte ★
166 Beiträge

Hallo @thaha ,

 

bei der Geldwäsche ist es ein durchaus übliches Vorgehen, große Beträge in mehrere kleine Beträge aufzuteilen um so bei jeder einzelnen Transaktion unterhalb der relevanten Betragsschwellen zu bleiben. Man spricht hier auch von Smurfing.

 

Da das für die Kriminellen alles viel zu einfach wäre, müssen die Banken ein solches Vorgehen natürlich ebenfalls überwachen. Und daher hat man dich jetzt um einen entsprechenden Nachweis zur Herkunft der Gelder gebeten.

 

Statt der Anforderung einfach nachzukommen hast du darauf verwiesen, dass du die Schwelle ja nie überschritten hast. Damit hast du der Bank mehr oder weniger mitgeteilt, dass dir die Grenzen sehr gut bekannt sind und die einbezahlten Beträge wohl absichtlich immer knapp darunter waren, um unter keinen Umständen einen Nachweis zu Herkunft erbringen zu müssen.

Krügerrand
Experte ★
260 Beiträge

Hallo @thaha,

Wenn du der Comdirect gesagt hast, "ich habe eine Besenwirtschaft in A... und dafür zahle ich Bargeld ein", ist der Rest schon völlig egal.

Die Bank kündigt das Konto wegen Verstoß gegen die AGB und fertig.

 

Alleine deswegen, wärst du bei der Commerzbank noch kein verbrannter Name.

 

Eröffne ein Geschäftskonto, das ist dann vielleicht nicht mehr gebührenfrei, aber eben ein Vertragsverhältnis, wo sich beide Seiten an diesen halten. 

 

PS: Du solltest hier nicht mit deinem echten Namen und Informationen auftreten, die es innerhalb von 5 Minuten erlauben, dich zu ermitteln. Lesen kann man diese ganzen Beiträge sogar ohne Account.

 

 

thaha
Autor
2 Beiträge

stimmt..  danke für die Antwort...