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Wertpapierkredit- nun Selbstauskunft erforderlich

Dani15
Autor ★★★
56 Beiträge

Hallo!

 

Ich habe seit Jahren eine Wertpapierkredit auf mein Depot. Den habe ich damals, als die Zinsen noch relativ günstig waren, eintragen lassen. Vorteil war, dass man ohne viel Bürokratie und Bonitätsprüfung diesen beantragen und nutzen konnte.

Allerdings habe ich die Nutzung für Wertpapierkäufe in letzter Zeit immer weiter zurückgefahren und nutze diesen kaum mehr bis gar nicht mehr. Auch weil die Zinsen für diesen immer unattraktiver gworden sind. Aktuell bei um die 8%.

 

Nun erhalte ich ein Schreiben, dass eine Selbstauskunft aus gesetzlichen Gründen notwendig sei, um diesen weiterhin nutzen zu dürfen . Also Gehalts- bzw. Rentennachweis, etc. 

 

Im Grunde ist dieser Art des Kredites nun  nicht mehr attraktiv, da man fast schon wie bei einem normalen Kredit Unterlagen vorlegen muss und nicht mehr das Depot als Sicheheit dient.

 

Nutzt jemand auch von Euch diesen Kredit und hat ein ähnliches Schreiben bekommen?

 

 

 

395 ANTWORTEN

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@paej  schrieb:
Ist doch prima, die Bank hat dein Hindernis beseitigt. 

 


giphy.gif

 

Danke @paej 😂

 

Narr
Autor ★★
27 Beiträge

Herzlichen Dank an die Comdirect: mein Wertpaierkredit wurde gekündigt, da ich der nach meiner Meinung übertriebenen Auskunftspflicht nicht nachgekommen bin. Das war für mich der nötige Anstoß, meine Orders jetzt anderswo und günstiger zu platzieren.

 

paej
Mentor ★★
1.808 Beiträge

@Narr  schrieb:

Herzlichen Dank an die Comdirect: mein Wertpaierkredit wurde gekündigt, da ich der nach meiner Meinung übertriebenen Auskunftspflicht nicht nachgekommen bin. Das war für mich der nötige Anstoß, meine Orders jetzt anderswo und günstiger zu platzieren.

 


Es zahlt sich aus, standhaft zu bleiben.

Dann kann man ohne schlechtes Gewissen die Bank wechseln...🤔

 

 

Thomas1968
Autor ★★
34 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

@Thomas1968  schrieb:

Nach mehreren Nachfragen, auch über die Commerzbank, habe ich eine ausführlichere Antwort / Erklärung zu der Thematik von der comdirect erhalten.

 

"...Die europäische Bankenaufsicht (EBA) sieht in Ihren "Leitlinien für die Kreditvergabe und Überwachung" (EBA/GL/2020/06) vor, dass Kreditinstitute für die Vergabe von Wertpapierkrediten eine vertrauliche Selbstauskunft inkl. zugehöriger Nachweise von ihren Kunden einholen müssen.

Die Verpflichtung gilt nicht nur beim Abschluss neuer Verträge. Auch für bestehende Wertpapierkredite ist die Selbstauskunft nachträglich einzuholen. Dieser Vorgabe kommen wir mit der Anforderung der Unterlagen nach. ...

Für die Höhe des Wertpapierkredits sind nicht mehr ausschließlich die Wertpapiere und deren Beleihung Grundlage. Es muss sichergestellt sein, dass auch bei sinkenden Beleihungswerten der Wertpapier zurückgeführt werden kann...."


Mittlerweile habe ich eine Petition an das EU-Parlament gerichtet, ob diese Interpretation / Folgen gewollt sind, oder ob es sich um eine zu strenge Auslegung der Vorschrift / Überinterpretation handelt.


Die Antwort des europäischen Petitionsausschusses:

 

"...hiermit möchte ich Ihnen mitteilen, dass der Petitionsausschuss Ihre Petition geprüft und für
zulässig erklärt hat, da Ihr Anliegen in den Tätigkeitsbereich der Europäischen Union fällt.
In Anbetracht des Themas habe ich Ihre Petition außerdem an den Ausschuss für Wirtschaft
und Währung des Europäischen Parlaments zur Information übermittelt.
Zudem kann ich Ihnen mitteilen, dass gemäß Artikel 16 der EU-Verordnung Nr. 1093/2010
zur Errichtung der EBA die zuständigen Behörden und Finanzinstitute alle Anstrengungen
unternehmen sollen, um den EBA-Leitlinien und -Empfehlungen zu entsprechen: https://eur-
lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:32010R1093.
Des Weiteren möchte ich Sie informieren, dass für die Umsetzung der Leitlinien der
Europäischen Aufsichtsbehörden innerhalb Deutschlands die Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht zuständig ist:
https://www.bafin.de/DE/RechtRegelungen/Leitlinien_und_Q_and_A_der_ESAs/Leitlinien_
und_Q_and_A_der_ESAs_node.html;jsessionid=DE99EFBB21195D560F07C74B569D58C7
.internet002.
Schließlich möchte ich Ihnen den Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster
Lesung am 12. September 2023 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie (EU) 2023/… des
Europäischen Parlaments und des Rates über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung
der Richtlinie 2008/48/EG (relevant: Nr. (55)) zusenden:
https://www.europarl.europa.eu/doceo/document/TA-9-2023-0304_DE.html.
Ich weise Sie daraufhin hin, dass der Petitionsausschuss auf Grundlage dieser zur Verfügung
gestellten Informationen beschlossen hat, Ihre Petition nicht weiter zu behandeln. Ihre Akte
wurde geschlossen.
Ich danke Ihnen, dass Sie von Ihrem Petitionsrecht Gebrauch gemacht haben."

 

klio
Autor ★★★
56 Beiträge

Hallo Thomas1968,

tausende und abertausende von Kommentaren - und von Dir endlich "Nägel mit Köpfen"! 🤓 - Klasse. Und ganz viele Danke!

Ich habe das .pdf von der EU mal kurz angesehen. Da ist auch von Unklarheit, Uneinigkeit und Verbraucherschutz die Rede.

 

So wie ich diesen ellenlangen Schwanz dieses Themas bis hierher verstanden habe:

Die Bank hatte einst die Bedingung gestellt, bei Unterdeckung Deine Wertpapiere verkaufen zu dürfen, um ihr Risiko abzusichern.

Ein Kunde hatte dagegen geklagt, weil seine Aktien nur mal kurz abgetaucht waren - als sie wieder gestiegen sind, waren sie ver"wertet". Den Schaden sollte er lt. Gerichtsurteil von der Bank ersetzt bekommen.

Das ist natürlich blöd für die Bank.

Die Bank möchte also ausser Deinen Wertpapieren und dem Vertrauen, das sie zu Dir über die letzten 25 Jahre erfreulicher Geschäftsbeziehung haben darf, noch ein paar Schwüre über all Dein sonstiges Eigentum ... und einen ausgefüllten Zettel.

Sonst, nehmen wir mal den Fall an, fallen Deine Papiere eines plötzlichen Tages mal ins Bodenlose, bevor die Bank sie retten "darf" ... und bei Dir ist sonst rein gar nichts zu holen. 

Dann ... klar! Dann haben wir die nächste Bankenkrise 😱

 

Diese "Vorschrift", sich bei ihren Kunden abzusichern, dient m.E. eher der Risikoabsicherung der Bank.

Nehmen wir mal an, die Hälfte der Kunden kündigt ihren WPKredit - schon sinkt das Risiko für unsere liebe codi. Aber nehmen wir mal an, die restliche Hälfte bläst auf ihrem Auskunftszettel ihr Vermögen auf? (Wieso fällt mir gerade Galeria ein ts ts ts ...)

Ich merke, ich werde gerade albern.

colt
Autor ★
16 Beiträge

Diese "Vorschrift", sich bei ihren Kunden abzusichern, dient m.E. eher der Risikoabsicherung der Bank.

Nehmen wir mal an, die Hälfte der Kunden kündigt ihren WPKredit - schon sinkt das Risiko für unsere liebe codi. Aber nehmen wir mal an, die restliche Hälfte bläst auf ihrem Auskunftszettel ihr Vermögen auf? (Wieso fällt mir gerade Galeria ein ts ts ts ...)

Ich merke, ich werde gerade albern.


Natürlich geht es um ein geringeres Risiko bei den Banken, damit der Staat keine mehr retten muss.

 

Und einfach aufblasen kannst du mit dem Zettel dein Vermögen auch nicht. Du müsstest schon zusätzlich noch Belege fälschen, weil die von der Bank gefordert werden.

Thomas1968
Autor ★★
34 Beiträge

@klio  schrieb:

Hallo Thomas1968,

tausende und abertausende von Kommentaren - und von Dir endlich "Nägel mit Köpfen"! 🤓 - Klasse. Und ganz viele Danke!

Ich habe das .pdf von der EU mal kurz angesehen. Da ist auch von Unklarheit, Uneinigkeit und Verbraucherschutz die Rede.

 

So wie ich diesen ellenlangen Schwanz dieses Themas bis hierher verstanden habe:

Die Bank hatte einst die Bedingung gestellt, bei Unterdeckung Deine Wertpapiere verkaufen zu dürfen, um ihr Risiko abzusichern.

Ein Kunde hatte dagegen geklagt, weil seine Aktien nur mal kurz abgetaucht waren - als sie wieder gestiegen sind, waren sie ver"wertet". Den Schaden sollte er lt. Gerichtsurteil von der Bank ersetzt bekommen.

Das ist natürlich blöd für die Bank.

Die Bank möchte also ausser Deinen Wertpapieren und dem Vertrauen, das sie zu Dir über die letzten 25 Jahre erfreulicher Geschäftsbeziehung haben darf, noch ein paar Schwüre über all Dein sonstiges Eigentum ... und einen ausgefüllten Zettel.

Sonst, nehmen wir mal den Fall an, fallen Deine Papiere eines plötzlichen Tages mal ins Bodenlose, bevor die Bank sie retten "darf" ... und bei Dir ist sonst rein gar nichts zu holen. 

Dann ... klar! Dann haben wir die nächste Bankenkrise 😱

 

Diese "Vorschrift", sich bei ihren Kunden abzusichern, dient m.E. eher der Risikoabsicherung der Bank.

Nehmen wir mal an, die Hälfte der Kunden kündigt ihren WPKredit - schon sinkt das Risiko für unsere liebe codi. Aber nehmen wir mal an, die restliche Hälfte bläst auf ihrem Auskunftszettel ihr Vermögen auf? (Wieso fällt mir gerade Galeria ein ts ts ts ...)

Ich merke, ich werde gerade albern.


Nur zur Richtigstellung in Kurzfassung:

Bei mir wurde der Wertpapierkredit gekündigt und innerhalb eines Monats mußte ich mich für einen neuen Kreditvertrag mit geringerem Kreditrahmen entscheiden, was schließlich zu ungeplanten Zwangsverkäufen bei mir führte. Also innerhalb eines Monats mußte ich meine Finanzplanung neu aufstellen. Das steht für mich im extremen Gegensatz zu einem Wertpapierdepot mit Aktien, das langfristig als Altersvorsorge aufgestellt ist.

Das eine Bank sich absichern muß ist für mich selbstverständlich. Und das es angeblich, wie diesem Forum zu entnehmen ist, viele, vielleicht zu viele "Kreditleichen" existieren, ist ebenso ein Umstand, der für die Bank nicht hinnehmbar ist.

 

digitus
Legende
8.350 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

Bei mir wurde der Wertpapierkredit gekündigt und innerhalb eines Monats mußte ich mich für einen neuen Kreditvertrag mit geringerem Kreditrahmen entscheiden, was schließlich zu ungeplanten Zwangsverkäufen bei mir führte. Also innerhalb eines Monats mußte ich meine Finanzplanung neu aufstellen.


Ich versuche, mich in deine Lage hinein zu versetzen und kann nicht verstehen, wie die Kündigung eines Kredits eine KOMPLETTE Finanzplanung zunichte machen und zu Notverkäufen von Wertpapieren kann, die eigentlich langfristig angelegt zur Altersvorsorge dienen sollten.

 

Kann es sein, dass du in einem Bereich über deine Verhältnisse lebst?

 

Das lediglich als Denkanstoß ... ich erwarte keine Antwort von dir ...

 

colt
Autor ★
16 Beiträge

@Thomas1968  schrieb:

Bei mir wurde der Wertpapierkredit gekündigt und innerhalb eines Monats mußte ich mich für einen neuen Kreditvertrag mit geringerem Kreditrahmen entscheiden, was schließlich zu ungeplanten Zwangsverkäufen bei mir führte. Also innerhalb eines Monats mußte ich meine Finanzplanung neu aufstellen. Das steht für mich im extremen Gegensatz zu einem Wertpapierdepot mit Aktien, das langfristig als Altersvorsorge aufgestellt ist.

Kam die Kündigung vor oder nach der Selbstauskunft? Der geringere Rahmen deutet auf 'nach'.

Nur ein Monat Frist ist arg kurz. Mir wurden zwei gewährt, und das nach drei Monaten Wartezeit. Dann war es wohl gut, dass ich keine Selbstauskunft abgegeben habe.

 

Altersvorsorge auf Kredit klingt nicht nach einer guten Idee.

Rengaw98
Autor ★★★
71 Beiträge

mir wurde es einfach ohne Nennung von Gründen gekündigt