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Was zählt zu Sichteinlagen?

binbash
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7 Beiträge

Im Zusammenhang mit dem Verwahrungsentgelt fällt ja durchweg der Begriff "Sichteinlagen". Aber was zählt nun dazu? Girokonto und Tagesgeldkonto dürften klar dazu zählen. Aber wie sieht es z.B. beim Depot aus?

Gibt es irgendwo eine klare Aufschlüsselung, wie hoch meine "Sichteinlagen" denn sind?

19 ANTWORTEN

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen!

 

Gegenfrage: liegt Geld in Deinem Depot?

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

...alternativ kennt auch noch Wikipedia die Lösung!

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
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binbash
Autor ★
7 Beiträge

Naja, was heißt "Geld"? Im Depot liegen ja letztlich Aktien bzw Fonds, die bzw deren Anteile ich aber von jetzt auf gleich verkaufen kann, oder nicht? Andererseits zählt es vielleicht auch wieder als Sparplan?

Ich seh da eben nicht durch, darum frag ich.

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Du bist auf dem richtigen Weg 😉

 

-> also meine Frage ganz einfach mit 'ja' oder 'nein' beantworten und Du hast die Lösung!

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
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binbash
Autor ★
7 Beiträge

Da bin ich mir eben nicht so sicher, dass ich das kann.

 

Mit dem Tagesgeldkonto kann ich auch nicht unmittelbar arbeiten, dennoch scheint es als Sichteinlage zu zählen, weil ich halt "sofort" auf das Geld zugreifen und es auf mein Girokonto verschieben kann. Ich kann ja aber auch sofort Teile des Depots liquidieren und damit darauf zugreifen. Genauso kann ich auf einige Spareinlagen sofort zugreifen, diese sind aber laut Wikipedia auch wieder von den Sichteinlagen ausgenommen.

 

Was mich zurück bringt zu: was zählt denn jetzt dazu und was nicht?

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

...okay:

Wenn dir Tipp 1 nicht geholfen hat dann eben Tipp 2: Wikipedia. Dort steht es nochmals ganz genau beschrieben.

Sinngemäßes Zitat: "....... ohne weitere Weisung an die Bank......"

 

Gruß Crazyalex


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binbash
Autor ★
7 Beiträge

Ok, damit ist Depot raus ... aber trifft das nicht eben auch auf's Tagesgeldkonto zu? Ich muss ja trotzdem erst vom Tagesgeldkonto eine Überweisung aufs Girokonto durchführen, womit ich folglich dem Kreditinstitut meine Absicht anzeige. Laut Wikipedia wäre Tagesgeldkonto aber ja trotzdem Sichteinlage - das widerspricht sich in meinen Augen.

HaBe
Mentor ★
1.152 Beiträge

@binbash  schrieb:

Naja, was heißt "Geld"? Im Depot liegen ja letztlich Aktien bzw Fonds, die bzw deren Anteile ich aber von jetzt auf gleich verkaufen kann, oder nicht? Andererseits zählt es vielleicht auch wieder als Sparplan?


Richtig, im Depot liegt kein Geld, sondern Wertpapiere. Also keine Sichteinlage.

 

Ein Sparplan liegt nicht im Depot, sondern ist ein Weg um Wertpapiere ins Depot zu bekommen.

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

@binbash 

Du siehst: Du bekommst hier nicht immer Antworten auf Deine Frage sondern manchmal 'nur' Hilfe zur Selbsthilfe - was am Ende aber mehr wert ist 😉

 

Gruß Crazyalex


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