am 31.12.2021 00:07
Aus steuerlichen Gründen wollte ich eigentlich meine Gewinne vor Jahresabschluss realisieren. Leider musste ich am 30.12 um ca. 20 Uhr feststellen, dass die deutschen Börsen nur bis 14:00 geöffnet haben und am 31.12 komplett geschlossen sind.
Dann kam mir die Idee, die Aktien stattdessen per Depotübertrag an einen Dritten entgeldlich (und somit steuerrelevant) an meinen Vater zu veräußern.
Allerdings würde der Übertrag wohl erst irgendwann im Januar durchgeführt werden. Daher meine Frage: Welcher Zeitpunkt ist relevant für die Steuer? Ein Kaufvertrag, der Antrag auf Übertrag sowie die Überweisung des Verkaufserlös im Dezember 2021 oder die technische Durchführung der Aktienübertragung im Januar 2022?
Falls letzteres - Könnte die Bank den Verkauf im System auf den 2021 zurückdatieren, wenn ich einen zu diesem Zeitpunkt datierten Kaufvertrag vorlege? Oder gibt es die Möglichkeit dass der Übertrag auch technisch noch am 31.12 erledigt wird?
Vielen Dank für eure Mithilfe.
am 01.01.2022 12:57
@digitus Es geht um die Ausnutzung meines Einkommenssteuerfreibetrags. Die Ersparnis wären ca. 2500 Euro.
am 01.01.2022 13:20
@Dilaudid: dann die Überprüfung für Dezember 2022 auf die To-do-Liste schreiben und die fehlende Ersparnis als Lehrgeld verbuchen ...
Grüße,
Andreas
am 01.01.2022 14:03
@Dilaudid schrieb:Es geht um die Ausnutzung meines Einkommenssteuerfreibetrags
Du meinst den Sparerfreibetrag?
@Dilaudid schrieb:Die Ersparnis wären ca. 2500 Euro.
Nein, weil der Sparerfreibetrag lediglich 801 bzw. 1602 € bei gemeinsam veranlagenden Paaren beträgt. Siehe auch hier: https://www.finanztip.de/freibetraege-pauschbetraege
Deswegen weiß ich inzwischen tatsächlich nicht mehr, worauf du hinaus willst, sondern finde es - je länger ich darüber nachdenke - nur noch schräg.
Vielleicht mal den Steuerberater oder -anwalt deines Vertrauens fragen.
Grüße,
An'fürmichEOT'dreas
am 02.01.2022 01:39
Nein, ich meine den Grundfreibetrag in Kombination mit der Günstigerprüfung.