am 29.11.2024 21:14
Hallo comunity,
ich habe gerade Investmentfonds aus meinem Depot verkauft, als Festpreisgeschäft also kostenfreie Rückgabe an die KVA.
In der „Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft“ die ich vor der Beauftragung einsehen konnte, waren jeweils nur die (seit einigen Jahren) üblichen 2,90 Euro „Abwicklungsentgelt "Clearstream" / "Streifband" [E]“ angezeigt.
Tatsächlich wurde mir in den Abrechnungen nicht - wie seit gut 25 Jahren - in allen meinen Fondsverkaufs-Abrechnungen der „Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft“, sondern ein „Festpreis pro Stück“ gutgeschrieben.
Es ist kein großer Betrag, ein namhafter Ex-Banker würde es als „peanuts“ bezeichnen, aber es sind in allen Fällen ca. 2 Promille der mir zustehenden Beträge zu wenig zurückgezahlt worden. Der Verlust ist nicht existenzbedrohlich, aber es geht ums Prinzip, nicht jede neu geschaffene heimliche Kostenfalle zu akzeptieren.
Hat schon jemand die gleichen Erfahrungen gemacht und weiß ggf. mehr über die Hintergründe?
Was sind das für Kosten in Höhe der Differenz zwischen „Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft“ und „Festpreis pro Stück“, die es erst seit frühesten April dieses Jahres gibt (da war meine vorletzte Fondsabrechnung und mir wurde der volle Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft ausgezahlt)? Und wieso muss ich diese Kosten (neuerdings) bezahlen?
Beste Grüße
am 29.11.2024 21:52
... und noch eine kleine Grammatik Nachhilfe.
... seit 25 Jahren... hat eine andere Bedeutung als ... vor 25 Jahren ...😋
29.11.2024 21:55 - bearbeitet 29.11.2024 21:57
29.11.2024 21:55 - bearbeitet 29.11.2024 21:57
@blupp schrieb:Ok, denkst du an Fonds die Gebüren für Kauf und/oder Rückgabe nehmen?
Soch einen Fonds habe ich nie und werde ich auch nie kaufen. Bei der riesigen Auswahl ist das doch wohl nicht erforderlich.
Für diesen Fonds ist die Quelle: Fondsbedingungen (kann man meistens herunterladen auf der comdi webseite BIB, Verkaufsprospekt, ich dachte eigentlich als "Legende" wüstest du so etwas )
An dieser Stelle kann man das Thema beenden.
1,5 Cents sind bei 73 Euro keine 2 Promille sondern 2 Zehntel- Promille.
am 29.11.2024 21:56
@blupp: Mit dieser Attitüde und persönlichen Angriffen auf Foristen wirst du keine weitere Hilfe erhalten.
Wenn du seit 25 Jahren alles richtig gemacht hast und es jetzt nicht so klappt, wie du es möchtest, scheinst du ja irgendeinen Fehler gemacht zu haben. Wenn du dann auf Nachfragen so blasiert reagierst, wirst du keine weiteren Tipps erhalten.
Ich bin dann auch draußen.
Schönes Leben noch.
am 29.11.2024 21:57
@blupp schrieb:Ok, denkst du an Fonds die Gebüren für Kauf und/oder Rückgabe nehmen?
Soch einen Fonds habe ich nie und werde ich auch nie kaufen. Bei der riesigen Auswahl ist das doch wohl nicht erforderlich.
Für diesen Fonds ist die Quelle: Fondsbedingungen (kann man meistens herunterladen auf der comdi webseite BIB, Verkaufsprospekt, ich dachte eigentlich als "Legende" wüstest du so etwas )
Also ich habe mir das BIB angeschaut und da sind eindeutig Einstiegs und Ausstiegskosten benannt. Wie kommst du jetzt darauf dass du keine Gebühren zahlen musst?
am 29.11.2024 22:07
@ digitus
vielen Dank für den Hinweis: https://www.comdirect.de/faq/festpreisgesch%C3%A4ft er bestätigt meine Aussage
"... die Kosten der geplanten Transaktion einsehen... ". Meinst du den Link zu den „Kosteninformation zum Wertpapiergeschäft“ Dort stehen nur die 2,90 für clearstream.
In dem genanten Link steht: "Der Festpreis bei Verkauf an die comdirect entspricht dem Rücknahmepreis des Fonds (anfallende Entgelte sind ggf. im Festpreis enthalten). "
Also das bestätigt meine Aussage, das hier etwas falsch läuft!
29.11.2024 22:09 - bearbeitet 29.11.2024 22:16
29.11.2024 22:09 - bearbeitet 29.11.2024 22:16
@paej schrieb:
@blupp schrieb:
Aus den Kosteninformationen...
(Handelsplatz gibt es nicht) Ausführungsplatz: Festpreisgeschäft
Aus der Abrechnung kopiert:
Wertpapier-Bezeichnung WPKNR A0DQH6 / ISIN LU0210532015
Festpreis pro Stück EUR 73,0355
Die Order wurde gegen eine Gesellschaft der Commerzbank Gruppe ausgeführt.
Der Rücknahmepreis der Kapitalverwaltungsgesellschaft betrug am Geschäftstag
EUR 73,05
Keine Informationen in der Abrechnung zum Preisunterschied
Nach diesen Angaben vermute ich, dass die Rücknahme NICHT direkt an die KAG erfolgt ist.
Die Order wurde gegen eine Gesellschaft der Commerzbank Gruppe ausgeführt.
Der Begriff „Festpreisgeschäft“ wird leider in mehreren Ausprägungen für unterschiedliche Handelsplätze verwendet.
An irgend einer Stelle ist bei der Orderaufgabe möglicherweise ein Irrtum unterlaufen.
Nur meine Meinung, kein Wissen
Diese komische Formulierung ist mir auch schon aufgefallen. Man kann ja hier bei der comdirect nur "Festpreisgeschäft" auswählen, ohne weitere Angaben. Seit ein paar Monaten taucht dann auf der Abrechnung immer die Zeile
"die Order wurde gegen eine Gesellschaft der Commerzbank Gruppe ausgeführt." auf,
das war früher nicht so. Ebenfalls geändert wurde die Abrechnung, da werden die Einzelpositionen nicht mehr aufgeführt.
Wenn man nachrechnet stellt man aber fest dass der Unterschied zwischen dem KAG Preis und Festpreis pro Stück genau den Kosten auf der Mifid II Aufstellung vor der Orderausführung entspricht. Das scheint unter Strich schon alles zu passen, aber irgendwie ist die Abrechnung optisch intransparenter geworden.
am 29.11.2024 22:13
@blupp schrieb:...
In dem genanten Link steht: "Der Festpreis bei Verkauf an die comdirect entspricht dem Rücknahmepreis des Fonds (anfallende Entgelte sind ggf. im Festpreis enthalten). "
Also das bestätigt meine Aussage, das hier etwas falsch läuft!
ggf. = gegebenenfalls
Das heisst somit die anfallenden Entgelte können enthalten sein, müssen es aber nicht.
am 29.11.2024 22:16
vieln Dank für die Antwort auch wenn es nur eine Meinung ist.
digitus hat einen sehr interessanten Link zu einer FAQ gesendet. Das bestätigt meine Vermutungen.
In dem von digitus genanten Link steht: "Der Festpreis bei Verkauf an die comdirect entspricht dem Rücknahmepreis des Fonds (anfallende Entgelte sind ggf. im Festpreis enthalten). "
Also muss die ominöse "Gesellschaft der Commerzbank Gruppe " den Rücknahmepreis und nicht einen 0,02 Promille geringeren Preis zahlen (0,2 Promille oben war ein Tippfehler, sorry) oder comdirect muss die Differenz ausgleichen.
Ich werde die Abrechnungen Montag reklamieren. Erst mal telefonisch, wenn es nicht zu lange dauert.😥
29.11.2024 22:19 - bearbeitet 29.11.2024 22:23
29.11.2024 22:19 - bearbeitet 29.11.2024 22:23
@blupp schrieb:
Ich werde die Abrechnungen Montag reklamieren. Erst mal telefonisch, wenn es nicht zu lange dauert.😥
Jetzt muss ich doch mal fragen, um wieviel Stück zu 1,5 Cents es sich handelt ? 😶
am 29.11.2024 22:19
@ dg2210
Vielen Dank, das ist auch besser so.