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Unglaublich: Steuerbescheinigung 2023 schon im Februar 2024 erhalten!

baha
Mentor ★★★
2.834 Beiträge

Ganz ungläubig sehe ich eben in der Postbox: die Steuerbescheinigung für 2023 ist gerade eingetrudelt.

 

Bin ich ein einzelner Glückspilz, liegt es am Schaltjahr, oder hat sich hier wirklich was gebessert? 😳

 

In jedem Fall ausdrücklichen Dank an die Comdirect, dass es diesmal so zügig geklappt hat!

 

Grüße

baha

119 ANTWORTEN

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@Floppy85  schrieb:

Ich kann mir vorstellen, wer ein Tagesgeldkonto hat, der kann per Knopfdruck eine Steuerbescheinigung beantragen, aber wer ETFs - inländisch und ausländisch, sowie Aktien hat, geht das nicht einfach per Knopfdruck.


Bei einem alleinigen TG-Konto ist das natürlich einfach.

Die Steuerbescheinigungbei der Renault Bank kam Mitte Januar.

Cashcow
Experte ★
132 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

Wo soll das so sein?


Sparkasse. Girokonto und Tagesgeld.

Floppy85
Mentor ★
1.373 Beiträge

Genau - ist aber je nach Anlageklasse eben nicht so einfach. Man könnte natürlich aus der Steuerübersicht sich das auch irgendwie selbst ungefähr zusammenrechnen ... aber ein wenig Gelassenheit und Resilienz wäre wieder angebracht, wenn die Bescheinigung eben erst im März kommt.

Cashcow
Experte ★
132 Beiträge

März reicht mir völlig aus. Ich wollte nur beschreiben, wie es woanders funktioniert.

wullewuu
Experte ★★
396 Beiträge

Muss man eigentlich die Steuerdaten der Comdirect abwarten und bei der Steuer angeben, wenn man im letzten Jahr keine relevanten Gewinne realisiert hat und ohnehin unter dem Freibetrag liegt?

CurtisNewton
Legende
4.847 Beiträge

Nein. Für die meisten Anleger ist die Anlage KAP vollkommen uninteressant. Ausfüllen musst du die wenn du unversteuerte Kapitalerträge hast (z.B. Depot im Ausland, Konto bei der Vorabpauschale nicht gedeckt, aus Versehen mehr Freibetrag genutzt als vorgesehen usw).

 

Nützlich ist die KAP z.B.  wenn du vergessen hast den Freibetrag anzugeben oder du Verluste zwischen verschiedene Depots hast, oder einen Verlustvortrag beim FA hast. 

In allen andern Fällen ist die Mühe weder notwendig noch hast du irgendwelche Vorteile davon 

 

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"I am a dwarf and I'm digging a hole. Diggy diggy hole, diggy diggy hole. I am a dwarf and I′m digging a hole. Diggy diggy hole, digging a hole" - Wind Rose

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Sie (die JStB 2024) ist da..

(ja, ich benötige sie auch wirklich)

Silver_Wolf
Legende
5.271 Beiträge

@MikeCharly  schrieb:

Sie (die JStB 2024) ist da..

 


Meine kam heute auch.

Da hat man heute wohl viel raus gehauen.

 

Gerade überprüft. Wie üblich alles korrekt.

Mina
Autor ★★
34 Beiträge

Braucht man die Steuerbescheinigung nicht auch, wenn man den Freibetrag ausgeschöpft hat und eine Günstigerprüfung für einbehaltene Kapitalertragsteuer machen lassen will? Oder reicht es das entsprechende Kreuz bei der Steuererklärung zu machen?

 

Eine andere Frage, die ich in dem Zusammenhang habe: die Comdirect-Bescheinigung, die in meinem Elster-Account abrufbar ist, bescheinigt nur den in Anspruch genommenen Freibetrag, nicht aber die gezahlten Kapitalertragssteuer/Soli. D.h. welche Info erhält das Finanzamt eigentlich von Comdirect?

MikeCharly
Experte ★★
437 Beiträge

Spätestens wenn der FA-Sachbearbeiter die Steuerbescheinigung(en) anfordert, sollte(n) sie natürlich verfügbar sein. Denn proaktiv einreichen muss man sie ja nicht (wenngleich ich es bspw. dennoch tue, um Nachfragen oder Neuberechnungen bei Nichtbeachtung zu vermeiden).

Mit der Abgeltungssteuer ist die Erfordernis einer Information der individuellen Gesamterträge an das FA wohl hinfällig.