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Unglaublich: Steuerbescheinigung 2023 schon im Februar 2024 erhalten!

baha
Mentor ★★★
2.680 Beiträge

Ganz ungläubig sehe ich eben in der Postbox: die Steuerbescheinigung für 2023 ist gerade eingetrudelt.

 

Bin ich ein einzelner Glückspilz, liegt es am Schaltjahr, oder hat sich hier wirklich was gebessert? 😳

 

In jedem Fall ausdrücklichen Dank an die Comdirect, dass es diesmal so zügig geklappt hat!

 

Grüße

baha

79 ANTWORTEN

Toki
Autor ★★
30 Beiträge


Sorry, aber da hast du bestimmt etwas falsch verstanden…🤔

 

Die Banken sind nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden kostenlos eine Jahressteuerbescheinigung auszustellen. 

 


Danke.

Wahrscheinlich verstehe ich das Paragraphendeutsch nicht richtig. Aber wo steht das mit kostenlos? In Absatz3?

 

Griseldis
Experte ★
129 Beiträge

Mir ist auch nicht bekannt, dass die Jahressteuerbescheinigung kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss.

Acirema
Autor ★
12 Beiträge

Bei mir angekommen, ABER fehlerhaft. Nur ein Wert ist angegeben, der Rest steht alles in 0,00.

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.164 Beiträge

@Acirema  schrieb:

Bei mir angekommen, ABER fehlerhaft. Nur ein Wert ist angegeben, der Rest steht alles in 0,00.


Das ist sehr unwahrscheinlich.

In den meisten Fällen mangelt es da nur am Verständnis.  🙂

 

Welche Art Geschäfte hast du gemacht mit welchem G/V?

Was fehlt dir in der Bescheinigung?

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.870 Beiträge

„Nur ein Wert“ kann durchaus sein, wenn man keine Gewinne gemacht hat oder unter den Freibetrag geblieben ist.

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

paej
Mentor ★★
1.817 Beiträge

BMF v. 15.12.2017 - IV C 1 - S 2401/08/10001 :018 BStBl 2018 I S. 13

 

Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG; Neuverö!entlichung des BMF-Schreibens

 

https://datenbank.nwb.de/Dokument/721694/

 

ergänzt 2024

 

https://datenbank.nwb.de/Dokument/340880/

 

 

Thorsten_
Legende
3.782 Beiträge

Viel Text, aber dass die Ausstellung gebührenfrei zu erfolgen hat, kann ich nirgends herauslesen. Wo steht das?

GetBetter
Legende
7.293 Beiträge

Spontan hätte ich gesagt, dass eine solche Steuerbescheinigung natürlich kostenfrei zu sein hat, nach Recherche aufgrund dieser Diskussion bin ich aktuell aber der Ansicht, dass ich damit falsch gelegen hätte.

 

Der klarste Hinweis darauf ergibt sich durch ein Merkblatt des BZSt (pdf), in dem es wörtlich heißt:

 

"Eine Steuerbescheinigung kann zu Kosten durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut führen. Zur Höhe der Kosten wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Stelle."

Das BZSt-Schreiben ist zwar nicht datiert, bezieht sich aber u.a. auf die Gesetzeslage ab 01.01.2018.

Da ich darüber hinaus nichts Aktuelleres mit anderslautender Aussage finde, scheinen die Instutute also tatsächlich eine Gebühr erheben zu dürfen.

Ich wüsste aber ganz genau was ich zu tun habe, wenn eines der Institute, bei denen ich Kunde bin, auf eine solche Idee käme...

NordlichtSH
Mentor ★★
1.826 Beiträge

Ich bin ja auch bei mehreren Instituten Kundin, die Steuerbescheinigung ist bei allen kostenlos. Bei einigen ist es kostenpflichtig, wenn man zusätzlich zur Steuerbescheinigung eine sogenannte "Erträgnisaufstellung" beantragt. 

Toki
Autor ★★
30 Beiträge

Ja, das mit der kostenpflichtigen Erträgnisaufstellung kenne ich auch so.

Aber gleich 20€ für eine "normale" Steuerbescheinigung zu verlangen ist schon frech. Es gibt wohl schon andere Volksbanken die 10€ verlangen.

Wenn es sich nicht um das Konto meiner betagten Eltern handeln würde, wäre ich da auch schneller weg als die schauen könnten.