am 29.02.2024 13:28
Ganz ungläubig sehe ich eben in der Postbox: die Steuerbescheinigung für 2023 ist gerade eingetrudelt.
Bin ich ein einzelner Glückspilz, liegt es am Schaltjahr, oder hat sich hier wirklich was gebessert? 😳
In jedem Fall ausdrücklichen Dank an die Comdirect, dass es diesmal so zügig geklappt hat!
Grüße
baha
am 22.04.2024 14:54
Sorry, aber da hast du bestimmt etwas falsch verstanden…🤔
Die Banken sind nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG gesetzlich dazu verpflichtet, ihren Kunden kostenlos eine Jahressteuerbescheinigung auszustellen.
Danke.
Wahrscheinlich verstehe ich das Paragraphendeutsch nicht richtig. Aber wo steht das mit kostenlos? In Absatz3?
22.04.2024 16:21 - bearbeitet 22.04.2024 17:33
Mir ist auch nicht bekannt, dass die Jahressteuerbescheinigung kostenlos zur Verfügung gestellt werden muss.
am 22.04.2024 23:36
Bei mir angekommen, ABER fehlerhaft. Nur ein Wert ist angegeben, der Rest steht alles in 0,00.
am 22.04.2024 23:47
@Acirema schrieb:Bei mir angekommen, ABER fehlerhaft. Nur ein Wert ist angegeben, der Rest steht alles in 0,00.
Das ist sehr unwahrscheinlich.
In den meisten Fällen mangelt es da nur am Verständnis. 🙂
Welche Art Geschäfte hast du gemacht mit welchem G/V?
Was fehlt dir in der Bescheinigung?
am 23.04.2024 06:21
„Nur ein Wert“ kann durchaus sein, wenn man keine Gewinne gemacht hat oder unter den Freibetrag geblieben ist.
23.04.2024 07:46 - bearbeitet 23.04.2024 09:13
BMF v. 15.12.2017 - IV C 1 - S 2401/08/10001 :018 BStBl 2018 I S. 13
Kapitalertragsteuer; Ausstellung von Steuerbescheinigungen für Kapitalerträge nach § 45a Absatz 2 und 3 EStG; Neuverö!entlichung des BMF-Schreibens
https://datenbank.nwb.de/Dokument/721694/
ergänzt 2024
https://datenbank.nwb.de/Dokument/340880/
am 23.04.2024 10:35
Viel Text, aber dass die Ausstellung gebührenfrei zu erfolgen hat, kann ich nirgends herauslesen. Wo steht das?
am 23.04.2024 12:10
Spontan hätte ich gesagt, dass eine solche Steuerbescheinigung natürlich kostenfrei zu sein hat, nach Recherche aufgrund dieser Diskussion bin ich aktuell aber der Ansicht, dass ich damit falsch gelegen hätte.
Der klarste Hinweis darauf ergibt sich durch ein Merkblatt des BZSt (pdf), in dem es wörtlich heißt:
"Eine Steuerbescheinigung kann zu Kosten durch das Kredit- oder Finanzdienstleistungsinstitut führen. Zur Höhe der Kosten wenden Sie sich bitte an Ihre depotführende Stelle."
Das BZSt-Schreiben ist zwar nicht datiert, bezieht sich aber u.a. auf die Gesetzeslage ab 01.01.2018.
Da ich darüber hinaus nichts Aktuelleres mit anderslautender Aussage finde, scheinen die Instutute also tatsächlich eine Gebühr erheben zu dürfen.
Ich wüsste aber ganz genau was ich zu tun habe, wenn eines der Institute, bei denen ich Kunde bin, auf eine solche Idee käme...
am 23.04.2024 12:35
Ich bin ja auch bei mehreren Instituten Kundin, die Steuerbescheinigung ist bei allen kostenlos. Bei einigen ist es kostenpflichtig, wenn man zusätzlich zur Steuerbescheinigung eine sogenannte "Erträgnisaufstellung" beantragt.
am 23.04.2024 15:55
Ja, das mit der kostenpflichtigen Erträgnisaufstellung kenne ich auch so.
Aber gleich 20€ für eine "normale" Steuerbescheinigung zu verlangen ist schon frech. Es gibt wohl schon andere Volksbanken die 10€ verlangen.
Wenn es sich nicht um das Konto meiner betagten Eltern handeln würde, wäre ich da auch schneller weg als die schauen könnten.