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Unerlaubte Beleganforderung für Bargeldeinzahlung

Gauner
Autor ★★
28 Beiträge

Ich habe im Januar 10000 EUR (glatt) bar eingezahlt - zum ersten Mal in 20jähriger Kundschaft, sonst nie mehr als ca. ein- bis zweimal im Jahr wenige hundert EUR.

 

Darauf verlangte comdirect von mir einen Herkunftsnachweis mit Verweis auf die BaFin-Regelung. Aus ihrem Schreiben: "Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFIN) verpflichtet seit 09.08.2021 alle Kreditinstitute in Deutschland, einen Nachweis zur Herkunft von Bareinzahlungen ab 10.000 Euro Gegenwert von ihren Kunden einzufordern.", aus der Webseite: "[...] verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Einzahlungen, die mindestens 10.000,00 EUR betragen, [...] einen Herkunftsnachweis." (https://kunde.comdirect.de/faq/bareinzahlung-nachweis )

Der Knackpunkt: die Kollegen können offenbar nicht richtig lesen. Ich zitiere hier einmal wörtlich die Ausführungsvorschriften der BaFin:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Auslegungsentscheidung/dl_ae_aua_bt_ki_gw.pdf?__blob=pu...

 

"Bei Bartransaktionen, die [...] einen Betrag von 10.000,- Euro überschreiten, ist grundsätzlich die Herkunft [...] nachzuweisen.", S. 4

„Bei Bartransaktionen bis 10.000,- Euro haben solche Maßnahmen nur auf risikobasierter Basis zu erfolgen.“, S. 5

(Kursivsetzung durch mich)

 

Der Betrag überschritt nicht 10.000 EUR, ferner liegt hier kein besonderes Risiko vor, aufgrund unserer jahrelangen Kundenbeziehung inklusive der Konten meiner Kinder, sowie einer eidensstattlichen Erklärung, die ich ebenfalls im gleichen Zuge abgegeben hatte. Solch ein besonderes Risiko muss ggf. auch nachgewiesen werden.

 

Die Aussage in dem Schreiben, sowie auf der Webseite das sei bei "mindestens" oder "ab" 10.000 EUR der Fall, ist sachlich falsch. Ich bitte darum, das zu korrigieren, sowie Ihre internen Wachprogramme korrekt zu programmieren.

 

So ist das mehr als peinlich. Mir ist es nicht gelungen, eine zweite Bank zu finden, die die Regeln an dieser Stelle falsch wiedergibt. Sämtliche andere Banken geben korrekt wieder, dass über 10000 EUR ein Herkunftsnachweis fällig ist.

 

Darauf habe ich die comdirect in einem Schreiben auch freundlich hingewiesen, mit Bitte darum, die Webseite zu korrigieren und die Beleganforderung zurückzunehmen. Nun wurde mir ohne Angabe von Gründen gekündigt. Das zeigt mal wieder, welchen Charakter Entscheider bei Banken offenbar haben. Rückgrat bitte und Fehler einsehen und korrigieren, statt Kritiker rauszuwerfen!

 

Aber ich bin froh, denn ich habe jetzt bei der neuen Bank bessere Konditionen, auch für meine Frau und unsere Kinder... comdirect ist hier mit einem Schlag gleich 4 Kunden losgeworden, und unser Umsatz war nicht schlecht, Wertpapiersparplan, tüchtige Auslandsentgelte im Jahr, etc. Glückwunsch!

 

Wer lesen kann, verliert seine Kunden nicht...

 

39 ANTWORTEN

jennymaus
Beobachter
1 Beiträge

Du hast absolut recht !!!!!

Crazyalex
Legende
9.840 Beiträge

@jennymaus  schrieb:

Du hast absolut recht !!!!!


Warum?

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

paej
Mentor ★★★
3.190 Beiträge

@jennymaus  schrieb:

Du hast absolut recht !!!!!


Kannst du - zusätzlich zu den 5 Ausrufezeichen - evtl. konkrete Beispiele nennen, die deine Aussage/ Behauptung untermauern ?

 

Ein Ausrufezeichen ist wie über seinen eigenen Witz zu lachen.

( F. Scott Fitzgerald)

 

 

 

 

Marin
Mentor ★
1.486 Beiträge

@Gauner  schrieb:

Das zeigt mal wieder, welchen Charakter Entscheider bei Banken offenbar haben. Rückgrat bitte und Fehler einsehen und korrigieren, statt Kritiker rauszuwerfen!

 


Ein sehr guter Vorsatz! Wie wäre es, wenn du mit gutem Beispiel voran gehst?

__dpk
Mentor ★
1.439 Beiträge

Hauptsache wir haben nicht bald den nächsten Thread wegen unerwarteter Kontosperrung… 🙄

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

Geheimrat
Autor ★★★
75 Beiträge

Ich hänge jetzt mal hier eine neue, aber ähnliche Frage hintendran.

Wenn es so extrem ist, dass die Bank bei Bareinzahlungen ab/über der Grenze den leisesten Verdacht vorsichtshalber melden und das Konto kündigen müsse, macht man sich ja alleine mit der Frage nach einer Bareinzahlung über der Grenze schon verdächtig, ohne dass ein einziger Euro tatsächlich einbezahlt wäre.

Riskiert man schon die präventive Kontokündigung, wenn man bei der Bank nur anfragt, ob sie etwas als plausiblen Herkunftsnachweis akzeptiert? Oder wenn man die Frage in der community stellt...

Silver_Wolf
Legende
5.614 Beiträge

Das ist ja alles auch Schmarrn solange die Banken Transaktionen nicht abgleichen.

 

Man lässt sich von Bank A 15k in bar auszahlen. Möchte ein Auto kaufen.

Dann hat man man einen Auszahlungsbeleg.  🙂

 

Mit diesem Herkunftsnachweis zahlt man sein Schwarzgeld bei Bank B ein.

 

Nach einer Woche ist der Autokaufleider gescheitert und man zahlt das ausgezahlte Geld wieder bei Bank A ein.

 

Klever
Mentor ★★★
2.274 Beiträge

@Geheimrat  schrieb:

 

Riskiert man schon die präventive Kontokündigung, wenn man bei der Bank nur anfragt, ob sie etwas als plausiblen Herkunftsnachweis akzeptiert? Oder wenn man die Frage in der community stellt...


Mit einer Frage hier im Forum riskierst Du keine Kontokündigung. 

(Ein Beitrag mit Inhalten, die den Forumsregeln widersprechen, könnte höchstens zu einer Sperre Deines Forum-Accounts, aber nicht Deines Kontos führen, aber das nur nebenbei angemerkt.) 

 

Auch eine Frage vorab, ob etwas als Herkunftsnachweis akzeptiert würde, sollte normalerweise nicht zu einer Kontokündigung führen.

Anders wäre es wohl nur in Extremfällen: Jemand fragt, ob ein Herkunftsnachweis, der auf illegale Aktivitäten schließen lässt, akzeptiert würde. 

Antwort der Bank: "Nein" und Kündigung. 

tobiaskh
Experte ★
203 Beiträge

Es ist ganz einfach.

1. Ab 10.000 muß die Bank prüfen

2. Bei kleineren Beträgen überläßt die Bank es dem Prüf-Algorithmus von Compliance.

Der schlägt z.B. dann an, wenn das Einzahlungsverhalten anderes ist als in der Vergangenheit, also "auffällig".

Selbst wer neuerdings jede Woche 500 einzahlt ist dann auffällig. Gastronomen, die schon immer Bargeld einzahlen, sind nicht auffällig.

Ordercap1
Experte
80 Beiträge

Hallo @Gauner 

 

es wird viel darüber diskutiert, wann ein Herkunftsnachweis angefordert wird.

 

Grundsätzlich sind alle Banken verpflichtet im Bezug des Geldwäschegesetz die Bargeldeinzahlungen zu hinterfragen. Ab 10.000 Euro ist dies verpflichtend und der Nachweis zu bringen. 

 

Wird kein eindeutiger Nachweis geliefert, sind Banken dazu verpflichtet dies wegen des Geldwäscheverdachts zu melden.  In meiner Recherche zu einigen Banken reagieren die meisten Banken dann mit einer Kündigung. Kann man im Netz in diversen Foren lesen. Welche Bank möchte mit solchen Menschen Geschäfte machen. Ob das so ist, ist eine reine Spekulation. Da Du ja die Kündigung bekommen hast, würde ich vermuten, dass keine Gründe angegeben sind. 

 

In einigen Foren hatte ich mal ein paar Beispiel von Kunden gelesen. z.B. Hochzeit. Du bekommst von der gesamten Verwandtschaft eine beträchtliche Summe und zahlst die Bar ein. Das kann schon zu Problemen führen.

Oder Du hebst wie schon geschrieben bei Bank A Geld ab und da es doch nicht zum Autokauf kommt, zahlst Du das auf Bank B ein.

 

Sich darüber aufzuregen, weil comdirect sich nach den Regeln hält, zeigt wieder mal die Mentalität: Ich will aber mein Recht.

 

Dann mit diversen Bafin texten um die Ecke zu kommen.....

 

Klar ist, wer Geld ohne Nachweis auf einer Bank einzahlt über einen gewissen Betrag, macht sich unter Umstände der Geldwäsche verdächtig.

 

Gruß