am 04.12.2025 19:55
Hallo,
wir haben für alle 3 Kinder ein Junior Depot und dort laufen ETF Sparpläne. Zwei Kids haben einen ausschüttenden ETF ( WKN: A1JX52) und das dritte Kind hat thesaurierende ETFs. Bisher habe ich dort "nichts" gemacht und über Jahre laufen lassen. Nun habe ich gedacht wäre es doch mal an der Zeit bzgl. Freibetrag aktiv zu werden. Macht es Sinn Anteile zu verkaufen um den Freibetrag auszunutzen? Wenn ja, wie weiß man wieviele Anteile den Freibetrag a.e. nutzen? Das kann man ja schwer abschätzen bei Sparplänen. Gibt es dazu eine Funktion bei der Comdirect? Macht es überhaupt Sinn? Wenn man verkaufen sollte, was dann? Direkt per Order zurückkaufen oder mit dem Geld beim kommenden Sparplankauf entsprechende Menge einmalig nachkaufen? Oder ist es egal? Ich hatte dunkel abgespeichert, dass wenn man Anteile per Liveorder kauft diese nicht auf die Anteile vom Sparplan gelegt werden, oder ist das Quatsch?
Oder einfach garnichts machen?
Danke!
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
04.12.2025 20:11 - bearbeitet 04.12.2025 20:15
a) Es macht Sinn, die Freibetrag max. auszunutzen. Das ist nämlich ein "Geschenk" vom Staat, welches am Jahresende verfällt
b.) Du musst natürlich die Ordergebühren gegen rechnen
c.) In der Depotansicht findest Du eine Steuersimulation, die Dich dabei unterstützt. Die rechnet nicht ganz exakt (die Vorabpauschale wird z.B. nicht berücksichtigt), aber um ungefähr die 1000 Euro zu treffen, langt es.
d.) Nicht vergessen, die 1000 Euro Freibetrag auch bei der Bank zu hinterlegen
e.) Da die Kinder vermutlich nicht berufstätig sind, liegt die Grenze für steuerfreies Einkommen sogar irgendwo bei 12.000 Euro --> Nichtveranlagungsbescheinigung oder Steuererklärung mit Günstigerprüfung
f.) Falls Deine Kinder tatsächlich über 1000 Euro kommen, bitte beachten dass die gesetzliche Krankenkasse in der Familienversicherung die Grenze bei ca. 6000 Euro legt.
Edit: Nachkauf als Einzelkauf, oder als Sparplan, je nachdem was bei den Gebühren günstiger ist. Ist bei der comdirect egal, bei anderen Banken ist dies u.U. anders.
HTH
Curtis
am 04.12.2025 20:17
@wullewuu schrieb:
Bisher habe ich dort "nichts" gemacht und über Jahre laufen lassen.
Nun habe ich gedacht wäre es doch mal an der Zeit bzgl. Freibetrag aktiv zu werden.
Was heisst das genau ?
Hast du bei den einzelnen Depots jeweils einen Freistellungsauftrag über 1000,- hinterlegt oder nicht ?
Wird dieser Betrag jährlich überhaupt ausgeschöpft ?
am 05.12.2025 00:15
@wullewuu schrieb:Macht es Sinn Anteile zu verkaufen um den Freibetrag auszunutzen?
Es macht Sinn, zu gegebener Zeit dafür zu sorgen, dass möglichst sämtliche Gewinne steuerfrei vereinnahmt werden können. Ob das mittels des jährlichen Freibetrages oder einer Nichtveranlagungsbescheinigung (NV) geschieht, ist letztlich egal.
Da die Sparraten (und somit die Gewinne) bei Juniordepots üblicherweise überschaubar sind, ist selbst eine jahrelange Untätigkeit meist problemlos heilbar. Ob das auch im Fall Deines Nachwuchses zutrifft, ist aufgrund der spärlichen Informationen schwer abzuschätzen. Wie lange kaufen die Sparpläne mit welcher durchschnittlichen Sparrate? Und sind die Kinder 3, 4 und 5 Jahre alt (mit noch vielen Gelegenheiten das im ersten Satz formulierte Ziel umzusetzen) oder 15, 16 und 17 mit schon oder baldigen eigenen Einkünften?
Ohne ein paar Eckwerte zu kennen ist es schwierig einen konkreten Rat zu geben.
am 05.12.2025 19:49
Hallo,
danke für eure Rückmeldungen! Machen wir es konkreter:
Meine Tochter (8 Jahre) hat ein Depot mit 2 ETFs (thesaurierend), das Depot läuft nun 8 Jahre. Dort steht bereits ein Gewinn von 5k drin. Bisher habe ich hier nichts gemacht. Bisher wurde auch nie etwas bei der Steuer angegeben (ich hoffe, dass war ok. Es gab aber auch kein Formular dafür. Freibetrag 1000 Euro ist eingestellt. Bisher wurde dieser kaum ausgenutzt. Dieses Jahr sind es 93 Euro (wieso auch immer?!). Auf dem Depot wurde nur via Sparplan gekauft. Wieso ist dort überhaupt Freibetrag genutzt worden? Wie würdet ihr bezogen auf diesen Fall vorgehen?
Die Lösungen mit NV Bescheinigung usw. kannte ich nicht, wie gesagt: Bisher habe ich bei der Steuer garnichts dazu gesagt.
am 05.12.2025 19:53
Anderes Thema dazu, weil es passt: Ich habe ein Depot und meine Frau auch. Ich arbeite viel mit Aktien usw., bei ihr ist es auch nur ein Sparplan. Ich habe nun bei meinem Depot 2000 Euro Freibetrag hinterlegt. Bei ihr sind es auch 1000. Eigentlich ist das so ja nicht in Ordnung, weil wir gemeinsam nur 2000 Euro haben. Ist das letztlich überhaupt relevant? Am Ende wird das bei der Steuererklärung doch eh geprüft, oder? Man kann ja nicht genau wissen welchen Freibetrag welches Depot am Ende nutzt? Oder bin ich hier auf dem Holzweg? Es wäre ja super ärgerlich, wenn ich z.B. 2000 Euro einstelle, am Ende 1600 Euro verbrauche und meine Frau wegen 80 Euro Gewinn keinen Freibetrag hat. In Summe kämen wir ja trotzdem nur auf 1680 Euro.
Ich hoffe man versteht was ich meine..
am 05.12.2025 21:12
@wullewuu schrieb:Hallo,
danke für eure Rückmeldungen! Machen wir es konkreter:
Meine Tochter (8 Jahre) hat ein Depot mit 2 ETFs (thesaurierend), das Depot läuft nun 8 Jahre. Dort steht bereits ein Gewinn von 5k drin. Bisher habe ich hier nichts gemacht. Bisher wurde auch nie etwas bei der Steuer angegeben (ich hoffe, dass war ok. Es gab aber auch kein Formular dafür. Freibetrag 1000 Euro ist eingestellt. Bisher wurde dieser kaum ausgenutzt. Dieses Jahr sind es 93 Euro (wieso auch immer?!). Auf dem Depot wurde nur via Sparplan gekauft. Wieso ist dort überhaupt Freibetrag genutzt worden? Wie würdet ihr bezogen auf diesen Fall vorgehen?
Die Lösungen mit NV Bescheinigung usw. kannte ich nicht, wie gesagt: Bisher habe ich bei der Steuer garnichts dazu gesagt.
Mit dem vorhandenen Freistellungsauftrag allein wird Steueroptimierung von 5.000 Euro längeres Flickwerk.
Das würde ich ( aus Bequemlichkeit) lassen.
Ich würde aber die Sparpläne von thesaurierend auf ausschüttend umstellen.
am 05.12.2025 21:15
@wullewuu schrieb:Anderes Thema dazu, weil es passt: Ich habe ein Depot und meine Frau auch. Ich arbeite viel mit Aktien usw., bei ihr ist es auch nur ein Sparplan. Ich habe nun bei meinem Depot 2000 Euro Freibetrag hinterlegt. Bei ihr sind es auch 1000. Eigentlich ist das so ja nicht in Ordnung, weil wir gemeinsam nur 2000 Euro haben. Ist das letztlich überhaupt relevant? Am Ende wird das bei der Steuererklärung doch eh geprüft, oder? Man kann ja nicht genau wissen welchen Freibetrag welches Depot am Ende nutzt? Oder bin ich hier auf dem Holzweg? Es wäre ja super ärgerlich, wenn ich z.B. 2000 Euro einstelle, am Ende 1600 Euro verbrauche und meine Frau wegen 80 Euro Gewinn keinen Freibetrag hat. In Summe kämen wir ja trotzdem nur auf 1680 Euro.
Ich hoffe man versteht was ich meine..
https://www.beatvest.com/blog/was-passiert-wenn-ich-zu-viele-freistellungsauftraege-erteilt-habe
Wer mehr Freistellungsaufträge erteilt als erlaubt, überschreitet den gesetzlichen Sparerpauschbetrag und muss die zu viel freigestellten Kapitalerträge nachversteuern. Die Banken melden die genutzten Beträge ans Bundeszentralamt, das automatisch ans Finanzamt weitergibt, wenn die Summe zu hoch ist. Bei einem Versehen bleibt es bei einer Nachzahlung – bei Vorsatz kann ein Bußgeld oder sogar ein Strafverfahren folgen
am 05.12.2025 21:23
Hm.. längeres Flickwerk, weil es Jahre dauernd? Was wäre dann die Alternative? Auch ausschüttende ETF erwirtschaften ja Gewinne neben der Ausschüttung, wenn man sie verkauft. Würde nun ungern den thesaurierenden ETF liegen lassen und einen dritten ETF besparen.
bzgl Freibetrag: der Fall war ja bisher nie relevant, aber wir managed ihr das dann?
am 06.12.2025 00:34
@wullewuu schrieb:Meine Tochter (8 Jahre) hat ein Depot mit 2 ETFs (thesaurierend), das Depot läuft nun 8 Jahre. Dort steht bereits ein Gewinn von 5k drin. Bisher habe ich hier nichts gemacht. Bisher wurde auch nie etwas bei der Steuer angegeben (ich hoffe, dass war ok. Es gab aber auch kein Formular dafür. Freibetrag 1000 Euro ist eingestellt.
Ja, das war ok. Es handelt sich um eine Abgeltungssteuer, d.h. mit der automatisch von der Bank abgeführten Steuer ist die Schuld abgegolten und es besteht keine Pflicht einer zusätzlichen Meldung. Das gilt auch, wenn keine Steuer abgeführt werden müsste, weil sich die Sache im Rahmen des Freibetrages abgespielt hat.
Sollte es doch mal einen Grund für ein Formular geben: es wäre die Anlage KAP bei der Steuererklärung auszufüllen.
@wullewuu schrieb:Bisher wurde dieser kaum ausgenutzt. Dieses Jahr sind es 93 Euro (wieso auch immer?!). Auf dem Depot wurde nur via Sparplan gekauft. Wieso ist dort überhaupt Freibetrag genutzt worden?
Das ist die Vorabpauschale - ein fiktiver Gewinn, der insbesondere bei thesaurierenden Fonds zum Tragen kommt und zu versteuern ist, selbst wenn während des Jahres keine Gewinne realisiert oder Ausschüttungen vereinnahmt wurden.
@wullewuu schrieb:Wie würdet ihr bezogen auf diesen Fall vorgehen?
Die Lösungen mit NV Bescheinigung usw. kannte ich nicht, wie gesagt: Bisher habe ich bei der Steuer garnichts dazu gesagt.
Im Gegensatz zu @Inkognito würde ich nicht auf Ausschütter umstellen. Der Rat geht ja auf die Idee zurück durch die Ausschüttungen regelmäßig steuerpflichtige Gewinne zu erzielen und so den Freibetrag auszunutzen. Aufgrund der Vorabpauschale gelingt das allerdings mit Thesaurierern mittlerweile genau so gut.
Ich würde beim FA eine Nichtveranlagungsbescheinigung beantragen, die ETFs verkaufen und sofort zurückkaufen. Durch die NV braucht keine Steuer gezahlt werden und die 5k sind mit einem Schlag auf die sichere Seite geholt.
Alternativ geht das auch ohne NV, dann aber in kleineren Positionen, da jährlich nur 1.000 € Freibetrag zur Verfügung stehen (entspricht aber wegen der Teilfreistellung ca. 1.430 € Gewinn). Dann ist das eine Sache von da. 4 Jahresabschlüssen.
Vorteil: Man muss keine NV beim FA beantragen und zur Bank schicken.
Nachteil: man muss vor Jahreswechsel immer berechnen, wie viele Anteile verkauft werden müssen, um den Freibetrag bestmöglich auszunutzen.