am 08.04.2024 15:30
Hallo Zusammen.
Hatte am 3.3. meine NV-Bescheingung per Mail der Comdirect gesendet. Bis heute nichts erfasst...
Sind solche langen Bearbeitungszeiten bei dieser Bank hier normal oder was ist das los ?
Bei keiner meiner anderen Banken die ich die letzten 30 Jahre hatte dauerte das so lange..
Danke.
Gruß
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
am 09.04.2024 09:56
@Krügerrand schrieb:Das BMF Schreiben vom 19.05.2022 erlaubt wohl auch eine Kopie:
EStH 2022 - Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (bundesfinanzministerium.de)
256
Es bestehen keine Bedenken, neben dem Original der NV-Bescheinigung auch eine Kopie für steuerliche Zwecke anzuerkennen. Wird die NV-Bescheinigung vom Finanzamt zurückgefordert und hatte der zum Steuerabzug Verpflichtete das Original der NV-Bescheinigung zuvor eingescannt und anschließend vernichtet, ist es ausreichend, wenn die Löschung der Abstandnahme vom zum Steuerabzug Verpflichteten bestätigt wird.
Vielleicht ist es untergegangen, aber ich denke das BMF-Schreiben, das ich gefunden habe, dürfte offiziell genug sein.
am 09.04.2024 09:58
@Krügerrand schrieb:
@Krügerrand schrieb:Das BMF Schreiben vom 19.05.2022 erlaubt wohl auch eine Kopie:
EStH 2022 - Einzelfragen zur Abgeltungsteuer (bundesfinanzministerium.de)
256
Es bestehen keine Bedenken, neben dem Original der NV-Bescheinigung auch eine Kopie für steuerliche Zwecke anzuerkennen. Wird die NV-Bescheinigung vom Finanzamt zurückgefordert und hatte der zum Steuerabzug Verpflichtete das Original der NV-Bescheinigung zuvor eingescannt und anschließend vernichtet, ist es ausreichend, wenn die Löschung der Abstandnahme vom zum Steuerabzug Verpflichteten bestätigt wird.
Vielleicht ist es untergegangen, aber ich denke das BMF-Schreiben, das ich gefunden habe, dürfte offiziell genug sein.
M.E. bezieht sich der Text auf die Rückgabe der Bescheinigung an das Finanzamt und nicht auf die Möglichkeit, eine Kopie an die Bank zu geben.
(nur meine Meinung bzw. mein Verständnis des Textes)
am 09.04.2024 10:37
Der/die "zum Steuerabzug Verpflichtete" ist aber die Bank und nicht der Empfänger der Erträge. Der zweite Satz bezieht sich also darauf, wie eine Bank mit den eingereichten NV-Bescheinigungen umgehen kann.
Daher war Antwort 256 wohl eher auf die Frage bezogen, muss eine Bank die Originale vorhalten oder kann sie das auch digitalisieren.
Ich habe nochmal das Schreiben durchsucht und bin auf eine passendere Stelle gekommen:
4. Ausstellung von Bescheinigungen und Verwendung von Kopien
303
Der Gläubiger der Kapitalerträge hat einen Anspruch auf Ausstellung der von ihm benötigten Anzahl von NV-Bescheinigungen sowie auf die Beglaubigung von Kopien des zuletzt erteilten Freistellungsbescheides, des Feststellungsbescheides nach § 60a AO oder der Bescheinigung über die Steuerbefreiung für den steuerbefreiten Bereich.
304
Es bestehen keine Bedenken, neben dem Original der Bescheinigungen oder Bescheide auch eine Kopie für steuerliche Zwecke anzuerkennen.
09.04.2024 10:45 - bearbeitet 09.04.2024 11:20
09.04.2024 10:45 - bearbeitet 09.04.2024 11:20
Eine Quelle, die deine These stützen würde…
Das Datum dazu konnte ich nicht ermitteln.
gelöscht, der Beitrag hat 2 Themen vermischt und war "Blödsinn" 🙄
Ich steige mal aus und warte auf einen Kommentar von SMT....
am 09.04.2024 11:27
Hallo in die Runde,
die NV-Bescheinigung reicht uns als Kopie bzw. kann man sie uns als Mail schicken, wie es auch in unseren FAQ steht.
VG
Christoph
am 09.04.2024 13:03
Also ich bin ja neu hier. Aber schon erstaunt wie wenig Ahnung hier einige von der Materie haben..
am 09.04.2024 13:08
Danke für die klärende Antwort.
Allerdings ging es darum überhaupt gar nicht in meiner Fragestellung....
Noch einmal :
Wann wird meine NV-Bescheinigung jetzt erfasst ( liegt seit 3.3. vor ) bzw. sind diese langen Bearbeitungszeiten bei der Comdirect normal ?
Es geht um Zinsen fürs Tagesgeldkonto was jetzt Ende Mai ausläuft bzw. die 6 Monatige Zinsgarantie endet ( Konto wird dann gekündigt ) . Darum ist es schon etwas eilig und hat nicht Zeit bis Jahresende.
am 09.04.2024 13:26
@Bartlett schrieb:Es geht um Zinsen fürs Tagesgeldkonto was jetzt Ende Mai ausläuft bzw. die 6 Monatige Zinsgarantie endet ( Konto wird dann gekündigt ) . Darum ist es schon etwas eilig und hat nicht Zeit bis Jahresende.
Man kann sich nur wünschen, viel mehr Leute würden derart klar kommunizieren und sowohl die comdirect wie auch sämtliche andere Banken, Versicherungen, Telekommunikationsdienstleister, Versorger etc. würden endlich daraus lernen und die blödsinnigen Anreize für derartige Aktionen endlich einstellen.
Und in umgekehrter Richtung würde ich sagen:
Doch, ich wünsche mir, dass es bis Jahresende dauert und die vermeintliche Dringlichkeit wirklich niemanden interessiert.
Denn wenn es schon die Firmen und deren Marketingabteilungen nicht verstehen, dann gäbe es ja noch die Möglichkeit, dass solche nomadenhafte Kunden ihres Tuns ob der Lästigkeit und Aufwendigkeit irgendwann überdrüssig werden.
Vermutlich wird es Wunschdenken bleiben, aber wird ja noch träumen dürfen.
am 09.04.2024 13:33
@Bartlett schrieb:Danke für die klärende Antwort.
Allerdings ging es darum überhaupt gar nicht in meiner Fragestellung....
Ja, wie in vielen Foren werden auch hier gerne Grundsatzdiskussionen geführt...
am 09.04.2024 13:37
@Bartlett Leider kann ihr dir hierzu keine konkrete Antwort geben, da ich nicht in dein Konto schauen kann. Bitte kontaktiere die Kollegen per Kontaktformular aus dem persönlichen Bereich.
VG
Christoph