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Jahressteuerbescheinigung 2021

DannyS
Autor ★★
43 Beiträge

Hallo zusammen,

 

auf der nachstehenden Website

 

(https://kunde.comdirect.de/faq/jahressteuerbescheid)

 

ist nachzulesen, dass diese voraussichtlich bis Ende März zugestellt wird online.

Ich habe schon bei meinen alten Steuerbescheinigungen geschaut und gesehen, dass das Datum auf den Belegen teilweise bis zu einem Monat vordatiert ist (zb. 08.03 und am 20.03 erst zugestellt per Postbox)

 

Also müssten die Bescheide ja schon vorab erstellt worden sein..

 

Hat jemand schon seine Jahressteuerbescheinigung 2022 erhalten oder wird die zentral an alle erst zu Stichtag X verschickt?

 

Ich würde ja schon gerne die Steuererklärung machen..

 

Liebe Grüße

1.374 ANTWORTEN

Exkunde
Autor ★★
17 Beiträge

@paej 

Für mich ist nicht der technische Fehler das Problem, sondern der Umgang der Bank mit ihrem von ihr verursachten Fehler.

Wenn ein Unternehmen einen Fehler begeht - egal welcher Art - muss man erstens komplett und transparent dazu stehen und noch viel wichtiger, man sollte den Schaden von sich aus kompensieren. Und das frühzeitig und öffentlich!

Hier mussten die Kunden Verlängerungen beantragen und auch noch den Bescheinigungen hinterherrennen.

Kompensation - wie in meinem Fall - erfolgte nur auf Druck vonseiten der BaFin und des Ombudsmannes.

Am Anfang wurde nur beschwichtigt und erklärt, es seien nur wenige Einzelfälle.

Es darf auch bezweifelt werden, dass die Bank genügend Ressourcen eingesetzt hat, um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen.

Ja, sowas nenne ich Schlamperei. Dazu stehe ich.

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

@Exkunde  schrieb:

@paej 

Für mich ist nicht der technische Fehler das Problem, sondern der Umgang der Bank mit ihrem von ihr verursachten Fehler.

Wenn ein Unternehmen einen Fehler begeht - egal welcher Art - muss man erstens komplett und transparent dazu stehen und noch viel wichtiger, man sollte den Schaden von sich aus kompensieren. Und das frühzeitig und öffentlich!

Hier mussten die Kunden Verlängerungen beantragen und auch noch den Bescheinigungen hinterherrennen.

Kompensation - wie in meinem Fall - erfolgte nur auf Druck vonseiten der BaFin und des Ombudsmannes.

Am Anfang wurde nur beschwichtigt und erklärt, es seien nur wenige Einzelfälle.

Es darf auchz bezweifelt werden, dass die Bank genügend Ressourcen eingesetzt hat, um den Schaden schnellstmöglich zu beseitigen.

Ja, sowas nenne ich Schlamperei. Dazu stehe ich.


Der Begriff Schlamperei ist möglicherweise etwas irreführend, Deine Interpretation kann ich aber nachvollziehen.

Für den Sachverhalt, dass die techn. Umsetzung nicht erfolgreich war, gibt es sicher eine Vielzahl von mehr oder weniger nachvollziehbaren Gründen.

Die Kritik an den „Folgeschäden“ und die diesbezüglichen Kommunikation ist sicher berechtigt;

 in der jüngeren Vergangenheit wird dies leider auch zu anderen Themen häufiger bemängelt.

 

 

 

 

GetBetter
Legende
7.867 Beiträge

@Exkunde  schrieb:

Ist es nicht viel mehr so, dass Leute, die sich für "better" halten, unter falscher Flagge segeln und hier Werbung für die Bank machen?


Eigentlich wollte ich dazu nichts mehr schreiben aber wenn sich in nur einem Satz gleich drei Fehler befinden, bleibt mir leider keine andere Wahl:

  1. Gibt der Name "GetBetter" die Interpretation, dessen Nutzer hielte sich für "better" schlicht nicht her. Simples Schulenglisch mit Grundkenntnissen zum Imperativ reichen zur korrekten Deutung.
  2. Niemand segelt hier "unter falscher Flagge", schon gar nicht ich.
  3. Mache ich keine Werbung für die Bank.

Im Übrigens steht die Antwort auf Deine rhetorische Frage bereits in meinem vorangegenen Beitrag und speziell in der ersten Zeile Deines Zitats des desselbigen.

 

 


@Exkunde  schrieb:

Wenn Du meine vorherigen Beiträge gelesen hättest, wüsstest Du sicher, dass mein persönlicher Nickname durchaus berechtigt ist.


Und wenn Du meine früheren Beiträge gelesen hättest, dann wüsstest Du, dass die beiden letztgenannten Vorwürfe mir gegenüber völlig haltlos sind da ich mehrfach (genau wie Du) den Umgang der Bank mit diesem Thema kritisiert habe und diese Meinung auch weiterhin vertrete. Dies vor dem Hintergrund, dass meine JStB auch heute noch ausstehend ist. Also erzähle mir bitte nichts von "Werbung machen".

Exkunde
Autor ★★
17 Beiträge

@GetBetter

"Klingt für mich nach einem der typischen Fälle, in denen es überhaupt keinen Grund gab auf die Jahressteuerbescheinigung zu warten."

 

Ich finde diese Aussage jedenfalls überheblich. Vor allem hier von "typischen" Fällen zu sprechen.

 

Noch überheblicher fand ich diese Aussage:

"Es wäre damit dann aber auch nichts weiter als die Gegenposition zu solchen Communauten, die hier ohne echten Beitrag zum eigentlichen Thema vor allem aufwiegeln wollen und dies bereits durch die Wahl des persönlichen Nicks zum Ausdruck bringen."

 

Zu behaupten ich wolle nur aufwiegeln zeigt klar auf, dass Du hier nur provozieren möchtest und dass Dein Herz eigentlich für die Bank schlägt.

 

"Simples Schulenglisch mit Grundkenntnissen zum Imperativ reichen zur korrekten Deutung".

Wie gesagt, Überheblichkeit durch und durch. Da kann man nur hoffen, dass die Übersetzung deines kompletten Nicknamens tatsächlich irgendwann fruchtet. Ich hatte zumindest ursprünglich nur einen Teil davon zitiert, nämlich "better".

Bald Ex Com.
Autor ★★
11 Beiträge

[gelöscht durch Moderator wegen Verstoß gegen die Community-Regeln]

 

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

@Silver_Wolf  schrieb:



Die automatische Korrektur erschließt sich mir auch nicht.

 


 

Es ist durchaus möglich eineSteuererklärung abzugeben - auch um evtl. Fristen einzuhalten - mit den Unterlagen und Daten, die man hat.

In der Regel gibt es dann auch irgendwann einen Steuerbescheid. Der ist dann aber für den Steuerpflichtigen meist nicht optimal, da eben einige wesentliche Eckpunkte zu Ungunsten des Steuerpflichtigen bewertet werden.

Die nachfolgende Jahresbescheinigung der Bank geht online ans Finanzamt und an das E-Postfach des steuerpflichtigen Kunden.

 

Ein korrigierter Steuerbescheid sollte automatisch erfolgen; in jedem Fall kann man aber nochmals beim FA nachfragen.

 

Dieses o.g. Vorgehen wird beim FA nicht gerne gesehen, weil es doppelt Arbeit macht, ist aber möglich.

 

In anderen Fällen - z.B. bei geschlossenen Immofonds - gibt es das relativ häufig, da mehrere FA beteiligt sind.

Ich hatte schon Fälle, da hatte ich einen Steuerbescheid und über die nächsten 3 Jahre zusammen 6 Korrekture/Ergänzungen !

 

Ging alles automatisch ( sowohl zu meinen Gunsten als auch zu meinen Ungunsten)

 

 

 

 

Exkunde
Autor ★★
17 Beiträge

@paej: Mir wurde hingegen vom Finanzamt aber erklärt das ein einmal bestandskräftiger Jahressteuerbescheid von dort geändert werden kann - aber nicht automatisch muss. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet zu prüfen ob die Steuerbescheinigung stimmig ist.

 

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

@Exkunde  schrieb:

@paej: Mir wurde hingegen vom Finanzamt aber erklärt das ein einmal bestandskräftiger Jahressteuerbescheid von dort geändert werden kann - aber nicht automatisch muss. Der Steuerpflichtige ist verpflichtet zu prüfen ob die Steuerbescheinigung stimmig ist.

 


ja, Kontrolle ist notwendig !

 

 

WENN die Steuererklärung mit dem Hinweis auf unvollständige Daten abgegeben wird, dann MÜSSTE der Steuerbescheid auch den Vermerk „ bezüglich Punkt x,y,z vorläufig“ beinhalten.

Das ist aber eigentlich nicht entscheidend.

 

Konkret auf das Problem der zeitlich stark verzögerten Bankbestätigungen bezogen würde ich bei Erhalt der Bank-Bestätigung den zuständigen FA Mitarbeiter kontaktieren und klären, ob noch weitere Informationen benötigt werden, damit eine Korrektur des Steuerbescheids erfolgen kann. An dieser Stelle setzt dann auch wieder ein „Automatismus“ ein.

 

 

 

joulb
Experte
105 Beiträge

einfach falsch!

 

Die korrigierte JSB wird nicht ans Finanzamt übermittelt.

Der Steuerpflichtige ist in der Pflicht diese zu übermitteln und sich den Fragen des FA zu stellen!

 

Gruß

paej
Mentor ★★★
3.159 Beiträge

@joulb  schrieb:

einfach falsch!

 

Die korrigierte JSB wird nicht ans Finanzamt übermittelt.

Der Steuerpflichtige ist in der Pflicht diese zu übermitteln und sich den Fragen des FA zu stellen!

 

Gruß


 

Meinen Beitrag hast Du vermutlich falsch verstanden.

Ich habe nicht geschrieben, dass eine evtl. korrigierte JSB an das Finanzamt übermittelt wird.

 

Die Bank ist verpflichtet eine / die ursprüngliche / richtige Jahressteuerbescheinigung online direkt an das FA zu übermitteln.

Um die geht es. Die lag ja bei der Steuererklärung bzw. gegebenenfalls dem ( ersten) Steuerbescheid überhaupt noch nicht vor.

 

 

 

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