am 05.06.2022 12:41
Hallo zusammen,
ich habe bis heute immer noch keine Jahressteuerbescheinigung für das Jahr 2021 erhalten.
Nach telefonischer Rückfrage, wurde mir gesagt, dass ich es wahrscheinlich spätestens Ende Juli bekommen würde.
Ich brauche diese aber dringend jetzt um meine Steuererklärung für 2021 fertigstellen zu können.
Habt ihr vielleicht einen Ratschlag wie ich damit umgehen kann? Kann ich es irgendwie lösen? Ich kann doch nicht monatelang auf ein Dokument warten. Ich muss wirklich dringend meine Steuererklärung abgeben, da ich das Geld brauche.
Vielen Dank für eure Rückmeldungen!
am 11.07.2022 15:30
Keine Frage, die Zuverlässigkeit der Auskünfte der comdirect ist derzeit jenseits von Gut und Böse. Da gibt es nichts zu beschönigen.
Insofern gibt es auch an Deinem ersten Absatz nichts auszusetzen.
Danach hagelt es allerdings Ungenauigkeiten:
am 11.07.2022 17:29
Danke für deine nette und ausführliche Antwort.
zu 1. Wenn die Bescheinigung jeder bekommt, weshalb gibt es unter "Verwaltung" einen Bestellservcie extra für Jahressteuerbescheinigung?
zu 2. Sollte nicht jeder in der Anlage KAP Zinsen, Erträge oder Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen z.B. Dividenden eintragen?
zu 3. Habe gegoogelt und du hast recht, für diese Fehlinformation mein ganz großes SORRY.
am 11.07.2022 17:41
Zu 1.) Gilt doch nur für den Postweg.
am 11.07.2022 17:55
@By schrieb:zu 1. Wenn die Bescheinigung jeder bekommt, weshalb gibt es unter "Verwaltung" einen Bestellservcie extra für Jahressteuerbescheinigung?
Damit kann man sich die Jahressteuerbescheinigung per Post zuschicken lassen. Das war bis vor ein paar Jahren noch relevant als das Finanzamt noch auf Originalbescheinigungen bestanden hat. Mittlerweile wird auch die selbstausgedruckte Bescheinigung akzeptiert, so dass der Service eigentlich nicht mehr nötig ist.
@By schrieb:zu 2. Sollte nicht jeder in der Anlage KAP Zinsen, Erträge oder Sonstige Einkünfte aus Kapitalvermögen z.B. Dividenden eintragen?
Nein, das ist nicht nötig. Die Bank zieht Dir die Steuern automatisch ab, Deine Steuerschuld ist damit abgegolten (daher der Name Abgeltungssteuer). Eine weitere Betrachtung im Rahmen der Steuererklärung ist damit überflüssig.
Relevant ist die JStB nur dann, wenn Du während des Steuerjahres einen Fehler mit Deinen Freistellungsaufträgen gemacht hast, so dass Dir Kapitalertragssteuer abgezogen wurde obwohl Deine gesamten Erträge unterhalb des Spararpauschbetrages lagen.
Das kann beispielsweise passieren, falls Du einen zu geringen Freistellungsauftrag eingereicht hattest. Oder Du hattest bei unterschiedlichen Banken mehrere solcher Aufträge eingereicht, dabei die Beträge aber ungünstig verteilt, so dass Dir bei einer Bank was abgezogen wurde während bei der anderen ein Teil des Freibetrages ungenutzt blieb.
Die dann zuviel abgeführte Steuer kannst Du durch EInreichung der Anlage KAP zurückholen.
Falls Du aber alles sinnvoll verteilt hattest, dann interessiert sich niemand für die Anlage KAP und Du brauchst folglich auch keine JStB.
@By schrieb:zu 3. Habe gegoogelt und du hast recht, für diese Fehlinformation mein ganz großes SORRY.
Kein Problem.
am 11.07.2022 18:22
Die WiWo hat sich wieder diesem Thema angenommen.
PS >>Betroffen gewesen seien „einige Kunden mit mehreren Kundennummern“.<< wird die comdirect zitiert,
Also ich habe nur 1 Kundennummer und noch keinen JStB erhalten.
am 11.07.2022 19:08
Moin!
Abgegolten ja, aber falls der persönliche Steuersatz unter dem der Kapitalertragssteuer liegt, lohnt es sich doch trotzdem, die JSt einzureichen, oder?
Viele Grüße
Stefan
am 11.07.2022 20:56
Ja, Du hast Recht. Das wäre ein weiterer Fall bei dem eine JStB benötigt wird und den ich in meiner Aufzählung nicht erwähnt hatte.
Damit sollte die Liste jetzt aber auch tatsächlich vollständig sein.
In Summe sollten die Kunden, auf die einer dieser 3 Fälle zutrifft, aber trotz allem deutlich in der Minderheit sein.
am 11.07.2022 21:21
Aus finanztip.de
Liegt Dein persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent (genauer gesagt: Dein Grenzsteuersatz), solltest Du die „Günstigerprüfung“ beantragen (Anlage KAP, Zeile 4). Das ist der Fall, wenn Du zusammen mit Deinen Kapitalerträgen auf ein zu versteuerndes Einkommen von höchstens 16.950 Euro kommst; für zusammenveranlagte Eheleute gilt der doppelte Betrag. Dann kannst Du Dir mit der Steuererklärung die Differenz zur bereits abgeführten höheren Abgeltungssteuer zurückholen. Eheleute müssen in der Regel zwei Anlagen KAP ausfüllen.
Steuerzahler, die vor dem 2. Januar 1956 geboren wurden, können mit ihren Kapitalerträgen zusätzlich vom Altersentlastungsbetrag profitieren. Das Finanzamt berücksichtigt diesen Freibetrag nur, wenn Du die Günstigerprüfung beantragst.
Übrigens: Die Günstigerprüfung ist für Dich ohne Risiko. Das Finanzamt berechnet, welche Variante für Dich vorteilhafter ist, und wendet diese an.
am 12.07.2022 09:36
Ganz lieben Dank LWoelfel, deine tollen Tipps werde ich gleich mal für meinen Fall prüfen, wie ich sie bei mir anwenden kann. Mit deiner hilfreichen Antwort hast du bestimmt auch vielen anderen, auch stillen Mitlesern, in der Community helfen können. Natürlich auch ein Dankeschön an Sigmund, Stefan und Getbetter (es kann nur besser werden), die sich dem Thema angenommen haben 🙂 Viele Grüße By
am 12.07.2022 11:19
Hallo zusammen,
da sich über das Thema "Jahressteuerbescheinigung" in mehreren Threads ausgetauscht wird, haben wir beschlossen, diesen Thread für weitere Beiträge zu sperren.
Bitte nutzt alternativ jetzt diesen Thread.
Danke & Gruß
Erik & Team