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Verlustvortrag/ Verlustbescheinigung/ Verlustverrechnungstöpfe

JORE
Autor
1 Beiträge

Hallo zusammen,

 

ich habe in 2020 Wirecard Aktien mit Verlust verkauft. Diese tauchen in meiner Jahressteuerbescheinigung von 2020 nicht auf und wurden (automatisch?) in das Jahr 2021 vorgetragen. In der Jahressteuerbescheinigung 2021 erscheint der Verlust jedoch als "Nicht ausgeglichener Verlust aus der Veräußerung von Aktien" gemäß Zeile 13 Anlage KAP. Ich habe jedoch im Jahr 2021 keine Gewinne realisiert, sodass ich den Verlust lieber weiter in die Zukunft vorgetragen hätte.+

 

1) Woran liegt es, dass der Verlustverrechnungstopf geleert wurde? Habe ich eine Verlustbescheinigung  beantragt?

 

2) Normalerweise wird der Verlust von der comdirect automatisch in die Zukunft vorgetragen oder?

 

3) Gibt es noch einen Weg, die Verluste trotzdem in zukünftige Steuerjahre vorzutragen?

 

Vielen Dank für eure Hilfe

18 ANTWORTEN

dg2210
Legende
6.211 Beiträge

@JORE  schrieb:

 

 

1) Woran liegt es, dass der Verlustverrechnungstopf geleert wurde? Habe ich eine Verlustbescheinigung  beantragt?

 

 


Willkommen in dieser Kunden-Community. Niemand hier kann in dein Konto schauen und diese Frage beantworten. Dafür gibt es den  Kundenservice.

 

Allgemeine Informationen zum Thema: https://www.lohnsteuer-kompakt.de/steuerwissen/aktienverluste-neue-falle-bei-ausgebuchten-oder-wertl...

paej
Mentor ★★
1.800 Beiträge

@JORE  schrieb:

 

 

1) Woran liegt es, dass der Verlustverrechnungstopf geleert wurde? Habe ich eine Verlustbescheinigung  beantragt?

 

2) Normalerweise wird der Verlust von der comdirect automatisch in die Zukunft vorgetragen oder?

 

3) Gibt es noch einen Weg, die Verluste trotzdem in zukünftige Steuerjahre vorzutragen?

 


1)  kann dir nur die Comdirect beantworten.

 

2 ) korrekt.

Deshalb vermute ich bei 1) , dass Du evtl. versehentlich eine Verlustbescheinigung beantragt hast ohne zu wissen welche Folgen das hat.

 

3) Man kann bei den Steuererklärungen der Folgejahre natürlich nicht „ verbrauchte“ Verluste aus der Verlustbescheinigung geltend machen. Gewinne aus Aktiengeschäften sind dafür aber Voraussetzung. Eine direkte unterjährige bankseitige Verrechnung ist nicht mehr möglich.

 

 

CurtisNewton
Mentor ★★★
2.860 Beiträge

Normalerweise steht in Zeile 13 (oder 12) nur was drin wenn Du eine Verlustbescheinigung beantragt hast, oder aus welchen Gründen auch immer, eine bekommen hast ohne sie zu beantragen.

 

Falls Du für 2021 die Anlage KAP ausgefüllt hast in der Steuererklärung wird der Verlusttopf dann beim Finanzamt weiter geführt, das wird dann verrechnet wenn Du in Zukunft auch die KAP ausfüllst.

 

Wenn Du keine Steuererklärung abgegeben hast oder die KAP nicht ausgefüllt hast solltest Du zeitnah einen Steuerberater konsultieren und prüfen lassen ob da noch was zu retten ist. Man kann meines Wissens  für 2022 keine Verlustbescheinigung von 2021 mehr einreichen.

 

 

 

 

 

 

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"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo

SebW
Autor ★
3 Beiträge

Ich habe zu dem Thema auch eine Frage und hänge mich einfach mal "dran". Ich hoffe, das ist okay.

 

Ich habe verstanden, dass ich mir bei einer Depotauflösung eine Verlustbescheinigung ausstellen kann, die a) meine Töpfe bei der Bank nullt, und b) bei der nächsten Einkommenssteuererklärung an das Finanzamt gegeben werden kann, damit etwaige Aktiengewinne dagegen verrechnet werden. So weit, so gut. Was ist, wenn in dem betreffenden Jahr die Verluste höher sind als die Gewinne? Führt das FA die Töpfe dann weiter?

 

Beispiel: Verlusttopf ist 1.000 EUR. Depot wird aufgelöst und eine Verlustbescheinigung beantragt. Bei einer anderen Bank gibt es Aktiengewinne in Höhe von 300 EUR. Die Verlustbescheinigung wird bei der Steuererklärung mit eingereicht. Folglich werden die 300 EUR gegen die 1000 EUR Verlust verrechnet. Bleiben dann noch 700 EUR für die Folgejahre bestehen?


Danke und viele Grüße

 

Silver_Wolf
Mentor ★★★
3.144 Beiträge

Verbleibende Verluste werden gesondert festgestellt und dann automatisch vorgetragen.

Die können dann in den Folgejahren verrechnet werden.

Das bedeutet aber du musst immer eine Erklärung mit KAP machen bis dieser Verlust aufgebraucht ist.

 

Mir erscheint es sinnvoller keine Verlustbescheinigung zu beantragen und die Verluste zu einer anderen Bank zu übertragen. Dann kann man die gleich verwenden und braucht das FA nicht.

paej
Mentor ★★
1.800 Beiträge

@Silver_Wolf  schrieb:

 

Mir erscheint es sinnvoller keine Verlustbescheinigung zu beantragen und die Verluste zu einer anderen Bank zu übertragen. Dann kann man die gleich verwenden und braucht das FA nicht.


@SebW 

 

Im Klartext :  keine Depotauflösung sondern eine Depotübertragung auf eine andere Bank MIT  Übertrag der Steuer-/Verlusttöpfe.

 (Es reicht  1 beliebige Wertpapierposition, also auch theoretisch 1 Aktie oder 1 ETF o.ä.)

 

Dann braucht man sich nicht um den Verlustvortag und die Erklärung beim Finanzamt kümmern, das wird bankseitig einfach weiter geführt.

 

Ansonsten musst du jedes Jahr bis auf Weiteres den „ unverbrauchten“ Verlust jedes Mal neu belegen;

Soweit mir bekannt macht das Finanzamt das nämlich nicht automatisch.

 

 

Thorsten_
Legende
3.747 Beiträge

@paej  schrieb:


Im Klartext :  keine Depotauflösung sondern eine Depotübertragung auf eine andere Bank MIT  Übertrag der Steuer-/Verlusttöpfe.

 (Es reicht  1 beliebige Wertpapierposition, also auch theoretisch 1 Aktie oder 1 ETF o.ä.)


Diese Aussage gilt nur, wenn nur eine Position im Depot ist, dieses muss danach nämlich leer sein (d. h. es muss das gesamte Depot übertragen werden, egal wie viele Positionen es enthält).

Heißt bei der Comdirect dann so: "Bitte beachten Sie, dass ein Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen nur vorgenommen werden kann, sofern sämtliche auf Ihren Namen lautende Depots keine Bestände an Wertpapieren mehr ausweisen."

paej
Mentor ★★
1.800 Beiträge

@Thorsten_  schrieb:

@paej  schrieb:


Im Klartext :  keine Depotauflösung sondern eine Depotübertragung auf eine andere Bank MIT  Übertrag der Steuer-/Verlusttöpfe.

 (Es reicht  1 beliebige Wertpapierposition, also auch theoretisch 1 Aktie oder 1 ETF o.ä.)


Diese Aussage gilt nur, wenn nur eine Position im Depot ist, dieses muss danach nämlich leer sein (d. h. es muss das gesamte Depot übertragen werden, egal wie viele Positionen es enthält).

Heißt bei der Comdirect dann so: "Bitte beachten Sie, dass ein Übertrag von Verlustverrechnungstöpfen nur vorgenommen werden kann, sofern sämtliche auf Ihren Namen lautende Depots keine Bestände an Wertpapieren mehr ausweisen."


Das war eine logische Voraussetzung, da sich die Ursprungsfrage auf eine "Löschung" bezog.

Dann darf man wohl davon ausgehen, dass das Depot anschliessend leer sein soll 😉

 

Falls das Depot schon leer ist, kann es nicht mehr "übertragen" werden.

Deshalb mein Hinweis;

entweder nicht alle Positionen verkaufen oder 1 kleine Position neu kaufen und mit den Steuertöpfen übertragen.

 

 

 

SebW
Autor ★
3 Beiträge

Ich danke euch allen für die klaren Antworten. Die Variante mit dem Kauf 1 kleinen Position, um den Übertrag zu ermöglichen, hatte ich bereits gelesen. Ich wollte zusätzlich wissen, wie es mit dem Finanzamt laufen würde. Das habt ihr ja klar gesagt, nur mit jährlichem Aufwand. Daher werde ich mir 1 Position besorgen und dann einen Übertrag versuchen, solange das Depot noch offen ist. (Mir wurde von OnVista gekündigt. Ich *vermute*, weil ich seit 3 Jahren keine Transaktion getätigt habe.)