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Freibetrag bei 2 unterschiedlichen Depots

James_Nrw
Autor
1 Beiträge
Guten Morgen,

 

eine Frage an die Steuerexperten:

 

Ich habe bei der „Bank ETF“ ein ETF Depot im Wert von 100.000€ zur Altersvorsorge.

Anlagezeitraum: 27 Jahre

Hier liegen ausschließlich Thesaurierer.

Bei dieser Bank ETF habe ich momentan den vollen Freistellungsauftrag von 801€ eingetragen.

 

Nun möchte ich gerne bei „Bank Aktie“ ein zweites Depot mit 5.000€ nur mit Aktien eröffnen, um eine Trennung von der Altersvorsorge zu erreichen. Quasi ein kleines Depot mit „Spielgeld“. Hier werden hoffentlich häufiger Dividenden und Erlöse anfallen.

 

Kann ich nun ohne Bedenken bei Bank Aktie den vollen Sparerpauschbetrag angeben und den bei Bank ETF wiederum auf 0 setzen? Oder fällt mir das Ganze auf die Füße, wenn ich in 27 Jahren mein ETF Depot verkaufen will und dort über all die Jahre keinen Sparerpauschbetrag eingetragen hatte?

Ich verstehe zwar prinzipiell das System von Thesaurierern, aber ich weiß nicht, wie sich das mit dem tatsächlichen Freibetrag über 27 Jahre verhält.

 

Ich hoffe, dass ihr versteht, was meine Sorge ist.

 

Ich freue mich auf eure Ratschläge. 

 

Gruß aus NRW

5 ANTWORTEN

HaBe
Mentor ★
1.152 Beiträge

Der Freibetrag gilt immer für ein Jahr und verfällt am Jahresende. Deine Aufteilung für 2021 hat also keine Bedeutung für die Steuern in 27 Jahren.

 

Du kannst für die ETFs einen kleinen Freibetrag einrichten (Vorabpauschale) und den Hauptanteil für die Aktien vorsehen. In Summe nicht mehr als 801 Euro verteilen. Die Verteilung kann auch jedes Jahr neu an den Bedarf angepasst werden.

Crazyalex
Legende
9.375 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen @James_Nrw!

 

Kleiner Hinweis: Der Freibetrag bringt nur was wenn man ihn auch nutzt Smiley (zwinkernd)

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

baha
Mentor ★★★
2.834 Beiträge

Wenn du den Freibetrag bei "Bank ETF" lässt, dann verfällt er jedes Jahr fast vollständig, weil es bei Thesaurieren außer beim Verkauf fast nichts zu versteuern gibt. Das Finanzamt freut sich dann in 27 Jahren den maximal möglichen Steueranteil kassieren zu können.

 

An deiner Stelle würde ich, wenn es unbedingt Thesaurierer sein müssen, jährlich durch einen manuellen Ver- und Rückkauf den Freibetrag ausnutzen (sofern genügend Kursgewinne verzeichnet wurden).

GetBetter
Legende
8.088 Beiträge

Hallo @James_Nrw  und herzlich willkommen.

 

Eigentlich ist es ganz einfach:

Im ersten Schritt prüfst Du welchen Freibetrag Du bei den jeweiligen Banken unbedingt haben solltest.

  • Bank ETF: Zur Deckung der Vorabpauschale.
    Der Wert ändert sich jährlich. Für 2020 (FSA 2021) sind pro 100.000 € in Aktien-ETFs 49 € erforderlich. Für 2021 (FSA 2022) wird es 0 € sein.
  • Bank Aktien: Entsprechend der Höhe erhaltener Dividenden und ggf. unter Berücksichtigung üblicher Gewinnrealisierungen durch Verkauf.

Im zweiten Schritt verteilst Du den noch verbliebenen Freibetrag auf die beiden Banken auf, so dass Du zum Jahresende den tatsächlich noch nicht verbrauchten Freibetrag durch absichtlichen Verkauf und Rückkauf von Anteilen bestmöglich ausnutzt. Details dazu stehen hier.

Thorsten_
Legende
4.658 Beiträge

Und sollte bei der einen Bank ungenutzter Freistellungsauftrag übrig bleiben und bei der anderen Bank Steuern anfallen, so lässt sich das immer noch mit der Einkommenssteuererklärung (Anlage KAP) verrechnen.