26.02.2021 14:59 - bearbeitet 26.02.2021 15:00
Sollte die Hausbank pleite gehen, greift die deutsche Einlagensicherung
bei Sparguthaben bis zu 100.000 Euro.
Wertpapierdepots allerdings zählen dagegen zum Sondervermögen der
Bank und sollten eigentlich von einer Bankpleite nicht betroffen sein.
Doch das gilt nicht immer.
So kann es vorkommen, dass Aktien, die sich faktisch im Depot eines Privatanlegers
befinden sollten, trotzdem von der Bank im Insolvenzfall nicht zurück
gegeben werden können, da diese z.B. an Leerverkäufer verliehen wurden.
Anders als das Sparkonto ist ein Wertpapierdepot in solchen Fällen nur
bis zu einer Summe von 20.000 Euro gesetzlich abgesichert. Die entsprechende
Regelung stammt aus dem Jahr 1998.
Eine deutsche Grossbank weist ihre Kunden bei der Depoteröffnung schriftlich
auf diese Grenze von 20.000 Euro hin, und dass für einen "Entschädigungsfall“
die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH einstehen müsste.
Bei Sparkassen und Volksbanken sei ein solcher Fall ausgeschlossen, wie deren
Verbände der FAZ erklärten.
Wie sieht es bei unseren Direktbanken aus? Teilweise geben diese in ihren
Kontobedingungen an, dass die Aktien in den Depots der Kunden auch für
Leihgeschäfte genutzt werden könnten, andere Direktbanken hingegen schliessen
diese Möglichkeit explizit aus.
Frage an unsere Forenbetreuer hier, wie ist dies bei unserer comdirectbank
geregelt ?
am 26.02.2021 15:03
Das SMT hat vor nicht allzu langer Zeit mal verlautbaren lassen, dass die Comdirect keine Wertpapierleihe betreibt.
Gruß Crazyalex
26.02.2021 15:57 - bearbeitet 26.02.2021 17:03
Ich empfehle dir dazu auf jeden Fall dieses Video ab Minute 3:33 zu dem Thema. Ich musste da direkt dran denken als ich deinen Post gesehen habe. Der Nils erklärt das da ganz gut.
PS: Als Anmerkung für die Comdirect: Es wäre ganz schön wenn man Videos in Forenposts einbetten könnte ... geht trotz HTML-Code ja leider nicht ..