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Eingegangene Überweisung zurückbuchen – Absender-IBAN wird nicht angezeigt + 60 Min Warteschleife

Drecksbank
Autor
5 Beiträge

Hallo zusammen, hallo comdirect-Team,

ich bin wirklich kurz davor, mein komplettes Depot und Girokonto abzuziehen.

Heute ist eine Überweisung bei mir eingegangen, die ich sofort zurückbuchen möchte.

Im Online-Banking und in der App wird mir die Absender-IBAN aber partout nicht angezeigt – weder bei den Umsatzdetails noch irgendwo sonst. Das ist doch eigentlich eine absolute Standard-Information?!

Hotline angerufen → nach über 2 Stunden in der Warteschleife aufgegeben.

Den Live-Chat gibt’s heute offenbar auch nicht.

 

Wenn das wieder tagelang dauert oder ich weiter in der Warteschleife verrotte, sehe ich mich gezwungen, den Vorgang bei der BaFin zu melden und parallel eine Bewertung bei Trustpilot und Co. zu hinterlassen – was ich eigentlich vermeiden wollte.

24 ANTWORTEN

Drecksbank
Autor
5 Beiträge

Als Mentor hätte ich erwartet, dass eine hilfreiche Antwort von dir kommt. Aber scheinbar bist du nicht dazu in der Lage?

Joerg78
Mentor ★★★
3.207 Beiträge

Ums kurz zu machen: Die Bank zeigt aus Datenschutzgründen die Absender-IBAN nicht an. Das macht jede Bank anders, die Commerzbank und somit auch die comdirect haben sich fürs "Verstecken" entschieden. Da wird dir auch die Hotline (wenn du sie dann irgendwann mal erreicht hast) nicht weiterhelfen können.

Von daher kann auch ich dir nur den Rat geben: Abwarten. Derjenige, der dir das Geld überwiesen hat, wird sich schon über Kleinanzeigen bei dir melden.

Übrigens: Eine Kartensperrung kannst du auch online (Webseite oder App) veranlassen.

 

Viele Grüße,

Jörg

GetBetter
Legende
8.145 Beiträge

@Drecksbank  schrieb:

Als Mentor hätte ich erwartet, dass eine hilfreiche Antwort von dir kommt. 


Wieso erwartest Du eine Antwort? Du hast ja nichtmal eine Frage gestellt. 

 

Wer hier mit dem offensichtlichen Vorhaben reinschneit nur mal Dampf abzulassen und das obendrein auch durch eine entsprechende Wahl des Nickname unterstreicht, der sollte sich nicht wundern, wenn er in seinem Plan bestärkt wird.

Drecksbank

🥱🥱

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.114 Beiträge

Hallo @Drecksbank,

 

herzlich willkommen in unserer Community. 

 

Die Community ist unsere online Plattform, auf der man sich freundlich und respektvoll über Finanzthemen unterhalten kann. Was wir uns darunter vorstellen, kannst du in unserer Community-Regeln nachlesen. 

 

Bitte halte dich daran! Solltest du es aber vorziehen, weiterhin die Mitglieder, die du hier um Rat gefragt hast oder uns anzupöbeln, legen wir dir nahe, dein Community-Konto zu löschen. 

 

Btw. trotz deinem äußerst unflätigem Verhalten haben @ehemaliger Nutzer und @Joerg78 dir netterweise die passende Antwort auf dein Anliegen geben. 

 

VG

Christoph

Carmay
Autor ★
3 Beiträge

Hallo zusammen und vor allem an die/den Community Manager(in)!

Ich finde es gut und richtig, dass jemand klar in seine Schranken verwiesen wird, wenn er sich respektlos verhält, pöbelt oder einfach nur nörgelt. Hier ist kein Ventil-Forum, sondern es sollte hier um Austausch von Problem, Lösungen, Anregungen oder Informationen gehen, die man bislang einfach noch nicht gefunden hatte. Also - danke dafür.

 

Allerdings bleibt das anfänglich angesprochene Problem wie ein "Elefant im Raum" stehen oder wird - so meine Meinung - mit nicht wirklich stimmigen Erklärungen seit einigen Jahren in vielen Foren-Diskussionen abgewiegelt:

Auf einem comdirect Konto geht ein Geldbetrag ein; die Absender-IBAN ist nicht zu erkennen und kann auch nicht angezeigt werden.

 

Es spielt keine Rolle, warum und weshalb man als Konto-Inhaber die IBAN des Absenders sehen möchte. Deshalb habe ich auch nur wenig Verständnis, dass einige Diskussionen sich an diesem "warum möchte ich das" fest beißen. Es geht einfach darum zu wissen, "warum darf ich das nicht". Fast ausnahmslos wurden dazu Datenschutz-Gründe aufgeführt. Diese wurden oft falsch referiert, falsch zitiert oder auf die teilweise eigenständige Entscheidung des zuständigen Datenschutzbeauftragten bei der Bank zurückgeführt. Das ist für mich schwer zu glauben oder nachzuvollziehen. Dafür ein Beispiel:

 

Ich überweise von meinem eigenen Fremd-Konto gleichermaßen auf mein comdirect-Konto und auf ein drittes Konto. Es gelten also die identischen datenschutzrechtlichen Bestimmungen bei den beiden Überweisungs-Vorgängen; auf dem comdirect-Konto wird die IBAN unterdrückt, auf dem Dritt-Konto hingegen angezeigt.


Es dürfte doch hier nur identische Anzeigen (IBAN wird in beiden Fällen gezeigt oder nicht gezeigt) geben und ich würde gern wissen, welchen Grund comdirect zur Beschränkung denn nun wirklich sieht. Dabei wünsche ich mir Ehrlichkeit und Aufrichtigkeit. Schließlich könnte man doch auch eine Angabe akzeptieren, die mit finanziellen/wirtschaftlichen Gründen oder Einsparungen im Datentransfer aus IT-Sicht zu tun hat - Hauptsache ehrlich!

 

Ich kann auch kaum glauben, dass die comdirect datenschutzrechtliche Gründe nur beherzigt, wenn es um einen Geldeingang auf mein comdirect-Konto geht, aber mich als Kunde anders behandelt, sofern ich Geld überweise. Auch hierzu ein Beispiel:

Ich überweise regelmäßig Rechnungsbeträge oder bediene einen Dauerauftrag von meinem comdirect-Konto auf das externe Girokonto meiner Mutter. Dort habe ich Konto-Zugriff und sehe bei jedem dieser Vorgänge meine IBAN. Hoppla?!

 

Die Übermittlung der IBAN ist mit Sicherheit zwingende Voraussetzung für den Zahlungsverkehr. Ob dem Empfänger auch die IBAN des Absenders angezeigt wird, entscheidet offensichtlich die Bank des Empfängers eigenständig. Dabei stellt die Anzeige keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar; es gibt aber zugleich keine Pflicht zur Darstellung. Was sind also die Gründe, die IBAN nicht anzuzeigen? Tja, rein spekulativ; vielleicht hilft ein Blick ins Preis-/Leistungsverzeichnis?

Wäre es denn möglich, im online-Banking (und in der App) bei einem Zahlungseingang einen Button "einzubauen", der eine (Rück-)Überweisung an den Absender ermöglicht? Die IBAN könnte dabei ja weiterhin unterdrückt werden und der seit kurzem vorgeschriebene Prozess des Verification of Payee wäre systemtechnisch dann ja wohl problemlos möglich und erfolgreich. Würde mich freuen, dazu ein feedback zu erleben.

Beste Grüße und alles Gute für's Neue Jahr 2026
Carsten

Joerg78
Mentor ★★★
3.207 Beiträge

Hallo Carsten @Carmay ,

 

damit dein Verbesserungsvorschlag auch ankommt, vertagge ich mal @SMT_Service (dann lesen sie den Beitrag garantiert).

 

Zum Thema Anzeige der IBAN: Das handelt jede Bank anders, weil sie Gesetze anders interpretiert (mal etwas großzügiger, mal etwas genauer). Die comdirect (und meines Wissens auch die ING) zeigen die IBAN nicht an, andere zeigen sie an. Ist wohl eine "geschäftspolitische Entscheidung"; im PLV wirst du dazu aber nichts finden.

 

Viele Grüße und ebenfalls alles Gute für 2026,

Jörg

Crazyalex
Legende
9.533 Beiträge

Es ist genau so wie der @Joerg78 es schreibt.

Zudem ist die Comdirect -eine Marke der Commerzbank AG dafür bekannt, Gesetzestexte im Zweifelsfall lieber zu restriktiv als zu locker auszulegen -> die Commerzbank zeigt da ihre Wirkung.

Aus Sicht der Commerzbank bleibt abzuwägen: was ist schlimmer? Ein DSGVO-Verstoß oder ein paar meckernde Kunden?

...ich kenne die Entscheidung - sie wurde ja bereits getroffen 😉

 

Solange nicht ein Grundsatzurteil gefällt wird, in dem die IBAN bei eingehenden Überweisungen anzuzeigen ist, wird es vorerst wohl so bleiben wie es ist. Alles andere würde mich überraschen.

 

Gruß Crazyalex

 


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

__dpk
Mentor ★
1.416 Beiträge

Selbst im Lager der Volks- und Raiffeisenbanken ist man sich nicht einig, da gibt es welche, die die Absender IBAN anzeigen, andere tun es nicht.

Wenn die Menschen nur über das sprächen, was sie begreifen, dann würde es sehr still auf der Welt sein.
- Albert Einstein -

Joerg78
Mentor ★★★
3.207 Beiträge

@Crazyalex  schrieb:

Solange nicht ein Grundsatzurteil gefällt wird, in dem die IBAN bei eingehenden Überweisungen anzuzeigen ist, wird es vorerst wohl so bleiben wie es ist. Alles andere würde mich überraschen.

 


Es wird garantiert kein Urteil geben, dass eine IBAN angezeigt werden muss. Wenn überhaupt, wird es ein Urteil geben, ob es erlaubt ist, die Absender-IBAN beim Empfänger anzuzeigen. Dafür müsste es erstmal eine Klage geben... aber ok, wir leben in Deutschland, da wird gefühlt ja ständig gegen irgendwas geklagt.

 

VG,

Jörg