am 31.12.2025 10:31
Ich würde weder das Eine noch das Andere für die Zukunft ausschließen.
Das ist wie bei der dritten Bremsleuchte am Auto: früher verboten (da mussten, wenn dann zwei zusätzliche Bremsleuchten - und selbstverständlich symmetrisch zur Mitte (was eine dritte in der Mitte ja auch ist...) angebracht werden) und dann später vorgeschrieben 😉
Gruß Crazyalex
am 31.12.2025 12:15
@Carmay schrieb:Ob dem Empfänger auch die IBAN des Absenders angezeigt wird, entscheidet offensichtlich die Bank des Empfängers eigenständig. Dabei stellt die Anzeige keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar
Und das weißt Du weil...?
Das ganze Thema wird ja nur deswegen immer wieder diskutiert, weil genau zu dieser Frage unterschiedliche Ansichten existieren. Wenn Du hier also gesicherte Erkenntnisse hast, dann gerne her damit.
am 31.12.2025 12:18
bloße Behauptung oder es kommt ein Anschein-Beweis.
'n BGH-Urteil diesbezüglich wäre hilfreich...
Gruß Crazyalex
am 31.12.2025 14:39
@GetBetter schrieb:
@Carmay schrieb:Ob dem Empfänger auch die IBAN des Absenders angezeigt wird, entscheidet offensichtlich die Bank des Empfängers eigenständig. Dabei stellt die Anzeige keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar
Und das weißt Du weil...?
Das ganze Thema wird ja nur deswegen immer wieder diskutiert, weil genau zu dieser Frage unterschiedliche Ansichten existieren. Wenn Du hier also gesicherte Erkenntnisse hast, dann gerne her damit.
Kein Gesetz, kein Urteil, eine „Empfehlung“:
https://datenschutz-agentur.de/blog/darf-man-kontodaten-weitergeben/
am 01.01.2026 23:00
Also, erst einmal ein gutes neues Jahr an alle!
Findet ihr nicht auch, dass die anfängliche Frage, warum eine Absender-IBAN nicht angezeigt wird, jetzt hier zu sehr "aufgeblasen" wird? Ich denke schon.
Es ist nun mal so, dass comdirect dies seit Jahren nicht macht und ich glaube nicht, dass sich daran absehbar etwas ändern wird. Aus meiner Sicht hat das interne Gründe, die durch den Kundenservice nicht mitgeteilt werden (können). Daher wird man mit dem Hinweis auf den Datenschutz bedient. So wird's wohl auch bleiben - mir bringt es daher auch nichts, nach diesem Beitrag weiter darüber zu diskutieren.
Alles Gute für 2026
p.s.: Letztlich noch eine Antwort:
@GetBetter schrieb:
@Carmay schrieb:Ob dem Empfänger auch die IBAN des Absenders angezeigt wird, entscheidet offensichtlich die Bank des Empfängers eigenständig. Dabei stellt die Anzeige keinen datenschutzrechtlichen Verstoß dar
Und das weißt Du weil...?
... ich
a) mich seit einigen Jahren mit einem - aus meiner Sicht - falschen bzw. überzogenen Datenschutzverständnis auseinandersetze und mich über manche Umsetzungen ärgere. Anhalte dafür begegnen uns immer wieder - von Behinderungen/Einschränkungen bei Ermittlungen in Strafsachen über nicht erteilte Auskünfte bis hin zur Aufrechterhaltung der Anonymität in Foren/Blogs und
b) den Art.4 der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) in Verbindung mit Art. 5, 6 und 9 der DSGVO so verstehe. Zugegeben - ich bin weder Jurist, noch gebe ich eine gerichtsverwertbare Auskunft. So eine belastbare Information konnte ich auch beim besten Willen bislang nicht finden bzw. recherchieren. Auch die Empfehlung der "datenschutz-agentur.de" (s. Beitrag von Inkognito) ist eine Aussage eines Unternehmens und keine öffentlich-rechtliche.
Die IBAN gehört zu personenbezogenen Daten, jedoch nicht in die Kategorien der besonders schützenswerten personenbezogenen Daten. Eine Verarbeitung ist für die Geldinstitute rechtmäßig, zweckmäßig und angemessen. Und darum geht es dann auch bei der Anzeige und damit Übermittlung (Angabe) der Absender-IBAN an den Empfänger: Benötigt ("verarbeitet") der Empfänger denn auch diese IBAN und geht er damit rechtmäßig, zweckmäßig und angemessen um? Mit dem Ausblenden der IBAN beantwortet das jeweilige Geldinstitut diese Frage(n) für den Kunden bereits negativ und unterstellt, dass kein berechtigtes Interesse beim Kunden vorliegt. Comdirect nimmt ihm somit die eigenverantwortliche Antwort ab - ohne Nachfrage, ohne Hinweis! Daher habe ich in meinem ersten post ja den Vorschlag gemacht, zumindest für einen nachvollziehbaren und gesetzeskonformen Verarbeitungsprozess (z.B. Rücküberweisung) einen Button einzubauen, der den legitimen Datenverarbeitungsprozess des Kunden ohne weiteres ermöglicht - auch ohne die Absender-IBAN zu kennen.
Außerdem sagt mir mein (hoffentlich) gesunder Menschenverstand, dass "Anstalten des öffentlichen Rechts" wie z.B. Sparkassen wohl kaum seit langer Zeit und anhaltend die Absender-IBAN anzeigen würden, wenn dies ein identifizierter Rechtsverstoß wäre. Hier hätte es schon längst Aufruhr gegeben!