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19.10.2024 23:09 - bearbeitet 19.10.2024 23:10
Hallo liebe Community,
Ich werde zu Beginn des Dezembers meinen Wohnsitz für zunächst 2 Jahre nach Thailand verlegen. Mir sind zwei Sachen nicht ganz klar.
1. Ich habe hier im Forum gelesen, dass die Comdirect die Länder für Steuerausländer stark beschränkt hat. Kann ich mein Depot bei der Comdirect behalten, wenn ich in Thailand lebe?
2. Mir ist klar, dass ich keine Kapitalertragssteuer in D Zahlen muss als beschränkt Steuerpflichtiger und die Comdirect nach entsprechender Mitteilung diese auch nicht mehr einbehält. Wie sieht es denn mit der Quellensteuer aus, die ja auf Dividenden aus deutschen Quellen anfällt. Wird das dennoch durch die Comdirect abgeführt oder muss ich mich darum selber kümmern?
Viele liebe Grüße
Johannes
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 19.10.2024 23:16
Hallo @Jonuss83, herzlich willkommen bei uns in der Krabbelgruppe,
falls sich niemand im Forum findet, der als comdirect-Kunde ebenfalls in Thailand wohnt, empfehle ich einen Anruf bei der immer freundlichen und gut informierten comdirect-Hotline. Vielleicht kann auch @SMTcomdirect sich - wenn sie am Montag wieder am Platz sind - zu diesem Thema äußern.
Grüße und gute Nacht,
Andreas
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20.10.2024 06:46 - bearbeitet 20.10.2024 11:36
Quellensteuer wird immer an der Quelle abgezapft-> sie fällt also weiterhin an und wird von der Codi einbehalten und abgeführt.
Gruß Crazyalex
An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!
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20.10.2024 11:02 - bearbeitet 20.10.2024 11:02
@Jonuss83 schrieb:
Ich werde zu Beginn des Dezembers meinen Wohnsitz für zunächst 2 Jahre nach Thailand verlegen.
Das klingt so, als ob du nicht alle Brücken hinter dir abbrichst, sondern erst einmal 'auf Probe' weggehst.
Falls zu zumindest noch einen Briefkasten in D beibehältst, brauchst du in den ersten zwei Jahren gar nichts zu machen.
Grundsätzlich solltest du vor dem Umzug mit einem qualifizierten Steuerberater sprechen.
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am 20.10.2024 11:11
@dg2210 Das Gespräch habe ich bereits geführt, ich hatte nur nicht geklärt ob die Versteuerung der dt. Quellensteuer weiterhin über das Betriebsstätten FA der Bank abgeführt wird. Vergessen bei all den ganzen wichtigen Baustellen, die ich für die ganze Aktion gerade zu bearbeiten habe 😩
Selbst wenn ich einen Briefkasten habe, muss ich mich bei den Behörden abmelden, weil ich nicht mehr 183 Tage im Land bin. Ich werde ja auch voll und ganz steuerpflichtig mit all meinen Einkünften (inkl. Gehalt aus D) in Thailand. Folglich fällt die Kapitalertragssteuer in D nicht an, also will ich die auch nicht zahlen! Und das muss ich ja der Codi mitteilen.
20.10.2024 12:44 - bearbeitet 20.10.2024 12:47
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20.10.2024 12:44 - bearbeitet 20.10.2024 12:47
@Jonuss83 schrieb:😩
Selbst wenn ich einen Briefkasten habe, muss ich mich bei den Behörden abmelden, weil ich nicht mehr 183 Tage im Land bin.
Diese Aussage ist nicht richtig (auch wenn sie oft in dubiosen Internet-Foren verbreitet wird). Relevant ist §1 EStG. Bitte beachte auch, daß Melderecht und Steuerrecht zwei getrennte Gebiete sind.
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20.10.2024 13:37 - bearbeitet 20.10.2024 13:47
Komisch. Das haben mir mein Steuerberater UND der Finanzbeamte am Freitag beim persönlichen und sogar gemeinsamen Termin genauso gesagt.
Also erzählt das Finanzamt Unsinn und ich darf mit Wohnsitz und polizeilich in D gemeldet bleiben, obwohl ich überhaupt nicht im Land bin? Wo sollte ich mich nach Aufgabe meiner Wohnung melden?
Melde ich mich ab bei meiner Kommune erhält u.a. das für mich zuständige FA eine Mitteilung. Aussage des Finanzamtes.
Die Abmeldebescheinigung legt mein Arbeitgeber dann bei seinem Betriebsstätten FA vor, woraufhin diese meinen Lohn ja auch nicht mehr besteuern werden. Aussage des Finanzamtes.
Das habe ich genauso am Freitag mit dem für mich bei meinem Finanzamt zuständigen Beamten gemeinsam mit meinem Steuerberater besprochen - es war sogar jemand aus der Gehaltsabrechnung dabei. Und die reden alle Unsinn?
Da hast du dann wohl recht mit deiner Aussage, dass falsche Infos oft in dubiosen Foren verbreitet werden. Ich werde wohl eher dem Finanzamt glauben!
20.10.2024 13:59 - bearbeitet 20.10.2024 14:01
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20.10.2024 13:59 - bearbeitet 20.10.2024 14:01
@Jonuss83 schrieb:
Komisch. Das haben mir mein Steuerberater UND der Finanzbeamte am Freitag beim persönlichen und sogar gemeinsamen Termin genauso gesagt.
Es gibt einen feinen Unterschied, zwischen dem, was Leute sagen und dem, was Andere hören...
Ich kann naturgemäß nicht prüfen, was in dem Gespräch gesagt wurde, aber jeder(!) kann elektronisch jederzeit auf das EStG und die AO zugreifen. Falls das angeblich Gesagte dem Gesetz widerspricht, würde ich mich tendenziell eher am Gesetz orientieren.
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am 20.10.2024 14:07
Danke, ich habe zwei gesunde Ohren und der Steuerberater wohl auch, zwei Augen zum Lesen haben wir auch. Wie gesagt, mein Steuerberater war ja extra dabei, weil es auch für ihn nicht in Gänze klar war, ebenso für meinen Arbeitgeber. Es wurde uns ja sogar im Nachhinein durch das FA so per Mail bestätigt, damit jeder weiß, was er jetzt zu tun hat. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass sich ein MDAX-Unternehmen darauf einlassen würde, wenn das nicht so korrekt wäre.
Aber meine Steuerpflicht und eine Exkursion ins deutsche Melderecht waren hier ja auch gar nicht Thema. Denn das ist ja wie gesagt mit den betreffenden Stellen entsprechend geklärt. Aber danke für den Hinweis, dass ich einen Steuerberater konsultieren soll.
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am 20.10.2024 14:12
Zur ursprünglichen Frage: Ja, du kannst dein Depot nach dem Umzug in das Ausland mindestens 6 Wochen lang nutzen. So lange ist die Frist nach 19(3) in den Geschäftsbedingungen. Falls sich die Geschäftspolitik der Bank ändert, wirst du informiert.
