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19.10.2024 23:09 - bearbeitet 19.10.2024 23:10
Hallo liebe Community,
Ich werde zu Beginn des Dezembers meinen Wohnsitz für zunächst 2 Jahre nach Thailand verlegen. Mir sind zwei Sachen nicht ganz klar.
1. Ich habe hier im Forum gelesen, dass die Comdirect die Länder für Steuerausländer stark beschränkt hat. Kann ich mein Depot bei der Comdirect behalten, wenn ich in Thailand lebe?
2. Mir ist klar, dass ich keine Kapitalertragssteuer in D Zahlen muss als beschränkt Steuerpflichtiger und die Comdirect nach entsprechender Mitteilung diese auch nicht mehr einbehält. Wie sieht es denn mit der Quellensteuer aus, die ja auf Dividenden aus deutschen Quellen anfällt. Wird das dennoch durch die Comdirect abgeführt oder muss ich mich darum selber kümmern?
Viele liebe Grüße
Johannes
Gelöst! Gzum hilfreichen Beitrag.
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am 20.10.2024 15:05
@dg2210 schrieb:
@Jonuss83 schrieb:
Ich werde zu Beginn des Dezembers meinen Wohnsitz für zunächst 2 Jahre nach Thailand verlegen.
Das klingt so, als ob du nicht alle Brücken hinter dir abbrichst, sondern erst einmal 'auf Probe' weggehst.
Falls zu zumindest noch einen Briefkasten in D beibehältst, brauchst du in den ersten zwei Jahren gar nichts zu machen.
Grundsätzlich solltest du vor dem Umzug mit einem qualifizierten Steuerberater sprechen.
DIES, ist dass A & O in der gesamten heutigen Finanzwelt ☝️
Pitter
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am 22.10.2024 16:43
ein Fall für goodbye matrix 😉 mal googeln
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22.10.2024 17:04 - bearbeitet 22.10.2024 17:44
Wie gesagt, die Gespräche mit Steuerberater und Finanzamt wurden geführt und alle Baustellen geklärt. Lediglich die beiden eingangs gestellten Fragen waren noch unklar, weil sie u.a nur die Codi direkt betreffen. Ich wüsste jetzt keine Konstellation, in der mir ein Steuerberater die Frage beantworten könnte, ob das Depot weiterbestehen kann bei der Codi oder ob die Bank kündigt - außer er ist selber zufällig Kunde und hätte dies mal geklärt.
Wie hier jemand darauf kommt, dass das “auf Probe ist” weiß ich auch nicht. Jedenfalls ist es das nicht und war ja auch gar nicht Thema.
Abmelden musst du dich immer, wenn du das Land längerfristig verlässt, weil du sonst gegen das Meldegesetz verstößt. Auch die Codi will ja diese Abmeldung sehen, damit sie von einer beschränkten Steuerpflicht ausgehen kann. Letztendlich ist eine Abmeldebescheinigung ein Beleg dafür, dass ich mich nicht mehr in Deutschland aufhalte, auch wenn am Ende des Tages das Melderecht für die Steuerpflicht nahezu unbedeutend ist und danach entschieden wird, wo man sich wirklich aufhält. Aber auch das war nicht das Thema und auch nicht, ob ich genügend vorbereitet bin. Letztendlich ist es dann auch hier im Forum so wie überall: Du bekommst ungewollt Ratschläge, nach denen man überhaupt nicht gefragt hat. Ich habe von den letzten 10 Jahren 7 im Ausland außerhalb der EU verbracht und weiß ziemlich genau, worauf ich mich einlasse.
Warum sonst sollte die Codi die Bescheinigung im entsprechenden Formular zu Ummeldung des Wohnsitzes einfordern?
„Bei Umzug aus Deutschland:
Sofern Sie in Deutschland nicht mehr unbeschränkt Steuerpflichtig sind, reichen Sie uns bitte zusätzlich eine schriftliche, beweiskräftige Unterlage ein. Dies ist eine Abmeldebescheinigung des Landeseinwohneramtes oder von einer ausländischen Finanzbehörde ausgestellte Wohnsitz—/Ansässigkeitsbescheinigung.“
Die fordert ja sogar das Betriebsstätten-Finanzamt meines AGs ein!
Als nächstes kommt wahrscheinlich der Hinweis, dass ich als deutscher Staatsbürger eine Arbeitserlaubnis brauche in Thailand. 🤣🤣🤣 Um dem vorweg zu greifen: Nein, brauche ich in Thailand nicht!
23.10.2024 04:17 - bearbeitet 23.10.2024 04:24
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23.10.2024 04:17 - bearbeitet 23.10.2024 04:24
@Jonuss83 schrieb:
Wie hier jemand darauf kommt, dass das “auf Probe ist” weiß ich auch nicht. Jedenfalls ist es das nicht und war ja auch gar nicht Thema.
Genauer gesagt: das war ich.
Und ich habe das geschrieben, weil es die wahrscheinlichste Interpretation deines ursprünglichen Beitrags war.
Leider ist es schon fast eine Tradition, daß in online-Communities nicht die volle Wahrheit gesagt wird. Dann sind Nachfragen zwangsläufig.
Hättest du von Anfang an die Situation klar beschrieben ("Ich werde ab Dezember in Thailand sein und weder Wohnsitz noch gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben") statt "Ich bin dann 'mal für 2 Jahre weg" wäre die Diskussion zielführender verlaufen.
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23.10.2024 10:48 - bearbeitet 23.10.2024 12:00
Nö, eigentlich nicht.
Ich hatte zwei ganz klare und einfache Fragen gestellt, die ja auch zum Teil eingangs von anderen ganz präzise mit einem Satz beantwortet wurden.
1. Kann ich das Depot halten, wenn ich in Thailand lebw? Dass ich nicht in D bin, habe ich klar geschrieben, und ob ich 365, 730 oder 3650 Tage weg und nicht im Land bin, ist für das Melderecht unerheblich und für das EstG ebenfalls. Für das Finanzamt zählt nämlich das Steuerjahr.
Und 2.: Führt die Codi Quellensteuer in D ab für beschränkt Steuerpflichtige?
Warum du noch mehr Infos brauchtest, spekulierst und du die Diskussion mit unnötigen und schwachsinnigen Ratschlägen so hast ausschweifen lassen, weißt wohl nur du. Du hast mir ja sogar indirekt dazu geraten, gegen die AGBs der Codi und das Melderecht zu verstoßen!
Ich denke, du dachtest: Ha, hier hab ich mal einen Deppen, der vom Leben keine Ahnung hat. Den kann ich hier schön vorführen. Leider auch eine Unart in den Foren heutzutage. Aber von anderen „Mitmenschen“ kannste halt auch nix anderes mehr erwarten in der heutigen Zeit.
Und, warum ich keine weiterführenden Infos zu meinem Vorhaben geliefert habe: Die Infos sind nicht notwendig zur Beantwortung der Frage und gehen schlicht und ergreifend niemanden etwas an.
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am 23.10.2024 11:06
@Jonuss83 schrieb:Nö, eigentlich nicht.
Ich hatte zwei ganz klare und einfache Fragen gestellt, die ja auch zum Teil eingangs von anderen ganz präzise mit einem Satz beantwortet wurden.
1. Kann ich das Depot halten, wenn ich in Thailand lebw? Dass ich nicht in D bin, habe ich klar geschrieben, und ob ich 365, 730 oder 3650 Tage weg und nicht im Land bin, ist für das Melderecht unerheblich und für das EstG ebenfalls. Es zählt ja das Steuerjahr.
Nach meinem letzten Kenntnisstand: ja. Die mittlerweile sehr starken Beschränkungen für "Ausländer" bei der comdirect gelten meines Wissens nach nur für Neukunden. Bestandskunden können ihre Kundenbeziehung dagegen auch im Ausland weiterführen. Du musst deinen Umzug der Bank allerdings rechtzeitig mitteilen.
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am 23.10.2024 11:19
Danke für den Hinweis @Marin . Die Abmeldebescheinigung kann ich ja frühestens 7 Tage vor Ausreise oder im Laufe der 14 Tage danach vorlegen, vorher darf die Abmeldung bei der Kommune nicht erfolgen, wenn ich D verlasse.
Aber sicher, mitteilen kann man das ja schon vorher und das Dokument nachreichen. Für 2024 zählt es eh nicht mehr!
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am 23.10.2024 11:39
Da bei der comdirect selbst Standardprozesse oft sehr lange dauern können, würde ich jetzt schon einmal so gut wie möglich vorarbeiten. Ich würde eine E-Mail an den Kundenservice schreiben und alle bekannten Details schildern (Wohin? Wann? Welche steuerlichen Rahmendaten stehen schon fest? Welche Leistungen behalten werden?). Anschließend die Frage formulieren, welche weitere Informationen und Dokumente dafür wann benötigt werden. Und falls nichts weiter benötigt wird, soll bitte bestätigt werden, dass alles komplett ist und das Depot wie gewünscht weitergeführt werden kann.
Zu der noch offenen Frage bzgl. der Quellensteuer würde ich eine separate Anfrage per Mail stellen. Zwei Themen in einer Support-Anfrage zu stellen kann den Prozess oft verlängern.
Von der Hotline würde ich in diesem Fall absehen. Erstens, weil du momentan sicherlich besseres zu tun hast, als eine Stunden in der Warteschleife zu hängen. Zum anderen, weil ich in solchen Fällen die Antworten lieber verbindlich schriftlich hätte und bei solchen komplexeren Themen die Qualität der Hotline-Antworten sehr schwankend ist...
Viele Grüße
Marin
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am 30.10.2024 11:27
Hallo @Jonuss83,
ich kann die Aussage von @Marin bestätigen.
Als Bestandskunde musst du uns lediglich ein kleines Formular ausfüllen und rechtzeitig zuschicken: https://www.comdirect.de/faq/umzug-ins-ausland
VG
Christoph
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