am 27.07.2020 16:54
@t.w. schrieb:Bei allem Ärger: Ich glaube nicht, dass die Banken/Broker hier absichtlich "Spielchen treiben".
Ich denke doch, dass es so ist. Sie haben soweit ich weiß per Gesetz 6 Wochen Zeit, um auf ein zwei Buttons zu klicken! Anscheinend ist das bei allen Banken sehr ähnlich katastrophal.
Ich will meine Depots gerade von der ING-DiBa zur comdirect übertragen. Zuvor hatte ich eine Übertragung zu Interactive Brokers beauftragt. Sie waren schon fleißig dabei das Vorhaben zu vereiteln. Alle beteiligten Broker hatten offenbar 0 Interesse den Vorgang umzusetzen.
Die Banken stehen ALLE kurz vor der Insolvenz und haben nur ca. 5 % Eigenkapital. Da kann man sich denken, dass dort nur noch pure Panik regiert und die Kunden komplett ignoriert werden.
Hast Du noch Tipps oder Erfolgsmeldungen?
Ich würde versuchen eine Beschwerde bei der BaFin einzureichen. Es ist echt pervers, dass die Banken 6 Wochen Zeit haben, um auf einen Knopf zu drücken.
Liebe Grüße
Stefan
am 27.07.2020 17:10
Kann nur sagen, dass mein Depotübertrag von der comdirect weg sehr schnell geklappt hat - was auch nach 7 oder 8 Wochen nicht geklappt hat, ist der Übertrag der Einstandskurse, hier bastelt man immer noch herum. Im Gegensatz zum Kundenservice des Zielbrokers hat man aber hier zumindest das Gefühl, dass einem versucht wird zu helfen (was mich mittlerweile den Depotübertrag bereuen lässt).
Flatex ist eine andere Geschichte, das hat ja meines Wissens auch schon die Bafin auf den Plan gerufen.
am 27.07.2020 19:11
@Joerg78 schrieb:Kann nur sagen, dass mein Depotübertrag von der comdirect weg sehr schnell geklappt hat - was auch nach 7 oder 8 Wochen nicht geklappt hat, ist der Übertrag der Einstandskurse, hier bastelt man immer noch herum. Im Gegensatz zum Kundenservice des Zielbrokers hat man aber hier zumindest das Gefühl, dass einem versucht wird zu helfen (was mich mittlerweile den Depotübertrag bereuen lässt).
Flatex ist eine andere Geschichte, das hat ja meines Wissens auch schon die Bafin auf den Plan gerufen.
Kann das Vergessen der Einstandskurse nicht vorteilhaft für den Aktieninhaber sein? Wenn kein Wert, dann keine Steuer oder?
am 27.07.2020 19:14
@stebarg schrieb:Kann das Vergessen der Einstandskurse nicht vorteilhaft für den Aktieninhaber sein? Wenn kein Wert, dann keine Steuer oder?
Wenn kein Einstandskurs vorhanden dann greift die Pauschalbesteuerung:
Der Gewinn wird mit 30% des Verkaufserlöses angenommen. Diese 30% werden dann besteuert.
Gruß Crazyalex
am 27.07.2020 19:35
@Crazyalex schrieb:
@stebarg schrieb:Kann das Vergessen der Einstandskurse nicht vorteilhaft für den Aktieninhaber sein? Wenn kein Wert, dann keine Steuer oder?
Wenn kein Einstandskurs vorhanden dann greift die Pauschalbesteuerung:
Der Gewinn wird mit 30% des Verkaufserlöses angenommen. Diese 30% werden dann besteuert.
Gruß Crazyalex
Bedeutet das, dass ich dann also bei einem Gewinn von über 30% Glück habe und mehr behalte? Bei mir aktuell ca. 100+ %. Kann ich also darauf hoffen, dass dieser Fehler bei mir gemacht wird.😁🤔
am 27.07.2020 19:38
...und wenn die steuerlichen Einstandswerte doch noch beider Bank auftauchen erstellt diese eine korrigierte Bescheinigung, verbucht das und alles ist wieder korrekt ![]()
Gruß Crazyalex
am 29.07.2020 02:04
@stebarg schrieb:Bedeutet das, dass ich dann also bei einem Gewinn von über 30% Glück habe und mehr behalte? Bei mir aktuell ca. 100+ %. Kann ich also darauf hoffen, dass dieser Fehler bei mir gemacht wird.😁🤔
Das kann passieren, dann musst du aber eine Steuererklärung machen und die Steuern nachzahlen.
am 29.07.2020 03:45
@yarp schrieb:
@stebarg schrieb:Bedeutet das, dass ich dann also bei einem Gewinn von über 30% Glück habe und mehr behalte? Bei mir aktuell ca. 100+ %. Kann ich also darauf hoffen, dass dieser Fehler bei mir gemacht wird.😁🤔
Das kann passieren, dann musst du aber eine Steuererklärung machen und die Steuern nachzahlen.
Das klingt unlogisch, da es ja wohl eine Pauschalbesteuerung ist.
am 29.07.2020 06:29
@stebarg schrieb:
@yarp schrieb:Das kann passieren, dann musst du aber eine Steuererklärung machen und die Steuern nachzahlen.
Das klingt unlogisch, da es ja wohl eine Pauschalbesteuerung ist.
Und die Steuern auf den Gewinn anfallen. Wenn der Gewinn nicht ermittelbar ist und der Gewinn Pauschal mit 30% angenommen wird ändert sich auch in der Steuererklärung nichts. Steuern auf 30% Gewinn bleiben Steuern auf 30% Gewinn. Kann dir auch nicht ganz folgen @yarp
am 29.07.2020 08:04
@Crazyalex schrieb:
@stebarg schrieb:Kann das Vergessen der Einstandskurse nicht vorteilhaft für den Aktieninhaber sein? Wenn kein Wert, dann keine Steuer oder?
Wenn kein Einstandskurs vorhanden dann greift die Pauschalbesteuerung:
Der Gewinn wird mit 30% des Verkaufserlöses angenommen. Diese 30% werden dann besteuert.
Ich bin keine Steuerfachmann aber meiner Meinung nach ist das so nicht richtig.
Die einzige Pauschalbesteuerung die mir bekannt ist stammt jedenfalls aus dem InvStG und ist daher nur auf Fonds, nicht aber auf Aktien anzuwenden.
Gewinne auf vor 2009 gekaufte Aktien sind ohnehin steuerfrei. Für später gekaufte Aktien sind die Banken verpflichtet die zur Steuerermittlung benötigten Daten zu speichern.
Selbst wenn diese nicht korrekt übertragen wurden besteht für den Aktionär die Möglichkeit Belege anzufordern und diese im Rahmen einer, in diesem Fall verpflichtenden, Steuererklärung vorzulegen.