am 04.10.2026 12:53
Dieses mal Stockholm! Genau wie bereits voher in Amsterdam, Brüssel, Stockholm und Luxemburg wurde die Comdirect VISA Kreditkarte auch in Stockholm wieder im Öffentlichen Nahverkehr zurückgewiesen (ebenso bei meiner Frau). Ich habe 2 Karten von 2 verschiedenen Comdirect-Konten probiert, welche beide voll funktionsfähig sind, das Konto ist gedeckt und die selben Karten funktionieren im Hotel im gleichen Land für Zahlungen. Aber NICHT im NAHVERKEHR. Dann heißt es mal wieder Schwarz fahren, denn Bargeld wurde ja in diesen Ländern ohnehin schon (effekitv) abgeschafft, wie in der ganzen EU dank der lieben Frauen Lagarde und von der Leyen passieren soll (nein, die Bargeldannahmepflicht der neuen Richtlinie gilt eben gerade NICHT für Automaten, wo man sie bräuchte!)
Ich erwarte endlich eine technisch und kommerziell präzise Erklärung, was die Comdirect bei Ihrer VISA hier unterschlägt, dass ich ständig auf Dienstreisen schwar fahren muss! Und nein, ich akzeptiere nicht, das die Haftung für die Fehlfunktion der Karte von dem Zahlungsdienstleister auf mich als Passagier verschoben werden soll! Auf dem Automaten ist ein VISA Logo und auf meiner Karte auch, also hat das gefälligst zu funktionieren!
Vielen Dank für Eure Kommentare. 🙂
am 07.10.2026 11:41
@Dennis_B schrieb:Für die Comdirect ist der aktuelle Zustand gewollt oder aus Kostengründen akzeptiert. Daraus habe ich meine Schlüsse gezogen und für mich ist das Thema beendet.
Das ist die einzig vernünftige Schlussfolgerung im Umgang mit Comdirect Karten; für einen zuverlässigen Einsatz sind die (vermutlich wegen des unzuverlässigen Partners den die codi dafür hernimmt) schlicht unbrauchbar.
Was nutzt es einem, wenn man es einfach und "alles aus einer Hand" hat, wenn man im ungünstigsten Fall fern der Heimat im Regen steht?!
Ein weiterer Grund sind noch die Gebühren, die die codi beim nicht-EUR Einsatz aufruft, von den Commerzbank Phantasiekursen bei der Umrechnung ganz zu schweigen.
Das hier sind meine persönlichen Favoriten, die mich bisher auch in den entlegensten Ecken der Welt noch nie im Stich gelassen haben:
- Debit Karte der DKB.
Ist mit geringem Aufwand kostenlos zu haben, keine Gebühren im Ausland und extrem guter, minutengenauer, VISA Wechselkurs.
- Debit Karten von Revolut
Kostenlos, an Wochentagen und bis 1000 EUR im Monat keine Wechselgebühren, am Wochenende und über 1000 EUR/Monat 1%
Ausserdem kann man sich kostenlos mehrere physische Karten mit dem Konto verbinden. Das macht sie als "Strandkarte" attraktiv, sowie um diverse Karten als Backup im Reisegepäck zu verteilen.
Umrechnungskurs ist auch sehr gut, aber immer etwas schlechter (ca. 0,5%) als bei der DKB.
Was sie aber in Ländern die agressiv DCC einsetzen (z.B. Polen) sehr angenehm macht ist, daß Revolut es irgendwie schafft die DCC Abfragen zu unterdrücken und automatisch in Landeswährung abrechnet. Das ist eine echte Erleichterung.
Fazit: Für alle alltäglichen Ausgaben auf Reisen ist die Debitkarte der DKB meine erste Wahl, weil sie immer und bedingungslos den besten Kurs bietet.
In DCC Ländern und als Backup ist Revolut aber auch eine sehr gute Wahl.
Beide gemeinsam haben sie, daß sie offenbar absolut schmerzfrei sind. Haben sie grade erst wieder in Afrika unter Beweis gestellt.
Für alle "richtigen" Ausgaben (Mietwagen, Hotel) ist aber natürlich eine Kreditkarte unerlässlich.
Aber auch hier bietet die DKB ein sehr gutes und günstiges Produkt (das ich aber selbst nicht mehr habe).
Ich kann aber aus früheren Erfahrungen mit Kreditkarten der DKB sagen, daß auch die (zumindest bei mir) immer funktioniert haben.
Das schließt das offline Land Frankreich ein.
am 07.10.2026 15:50
Kann ich bestätigen. Beide Karten funktionieren selten. In Brüssel, an Autobahntankstellen und Peage in Frankreich habe ich die gleichen
Erfahrungen gemacht.
am 10.10.2026 16:38
Danke für die zahlreichen Rückmeldungen in diesem Thread. Da sind einige interessante Details dabei.
Hierzu möchte ich nich Stellung nehmen: "Welche zugesicherte Eigenschaften?"
Ganz einfach, die zugesichert Eigenschaft lautet "Zahlen mit VISA Karte". Was denn sonst?
Solange die Comdirect als Kartenanbieter nirgends - im Angebot und/oder den AGB - konkret (!) einschränkt, welche Funktionen im Einzelnen zugesichert oder ausgeschlossen werden, lautet die zugesichert Eigenschaft ganz einfach: Überall dort, wo ich ein VISA-Markenzeichen antreffe, kann ich mit der VISA-Karte der Comdirect bezahlen.
Funktioniert das nicht, muss nicht ich (!) als Kunde rätseln oder wilde Spekulationen anstellen, welche Bits da jetzt möglicherweise unter welchen ominösen Umständen ihr Ziel nicht gefunden hätten. Es liegt eine Fehlfunktion von Karte und/oder Terminal vor und das muss behoben werden. Punkt!
Sollte es tatsächlih formale Einschränkung irgendwelcher VISA-Bezahlfunktionen geben, bitte ich hier um eine entsprechende Verlinkung.
Besten dank. 😊
am 10.10.2026 17:03
ich kann deine Erwartung grundsätzlich nachvollziehen: Wenn ich eine VISA-Karte habe, möchte ich damit dort bezahlen können, wo VISA akzeptiert wird. Und wenn das nicht funktioniert, darf man vom Kartenanbieter eine nachvollziehbare Erklärung erwarten.
Ganz so einfach ist es mit dem VISA-Zeichen allerdings nicht. Es bedeutet zunächst, dass der Händler bzw. das Terminal VISA-Zahlungen unterstützt. Es ist aber keine Garantie dafür, dass jede VISA-Karte bei jeder Transaktion und unter allen technischen Rahmenbedingungen funktioniert. Gerade im öffentlichen Nahverkehr gibt es teilweise besondere Verfahren, etwa bei der Autorisierung und der späteren Abrechnung kontaktloser Zahlungen. Ob das hier tatsächlich die Ursache ist, wäre allerdings erst einmal zu klären.
Insofern ist die
@gromit5 schrieb:
[...]die zugesichert Eigenschaft lautet "Zahlen mit VISA Karte". 😊
[...]
ja tatsächlich auch erfüllt. Wie ich aber früher auchshcon geschrieben habe: Eben nicht überall. Und für "überall" habe ich noch keine "zugesicherte Eigenschaft" seitensder Bank gesehen.
Es ist eben so, dass diese Karte im Visa-Netzwerk verwendet werden kann. Das bedeutet aber trotzdem nicht immer und überall.
Damit ist auch noch nicht gesagt, dass die Comdirect aus der Verantwortung ist. Eine technische Besonderheit erklärt vielleicht, warum eine Zahlung scheitert – sie beantwortet aber noch nicht die Frage, ob das Problem vermeidbar wäre und wer es beheben muss.
Ich würde deshalb zwischen einer vertraglichen Einschränkung und einer technischen Fehlfunktion unterscheiden. Nicht jede technische Inkompatibilität muss ausdrücklich in den AGB aufgeführt sein. Umgekehrt sollte sich die Bank bei wiederkehrenden Problemen auch nicht mit dem Hinweis auf technische Komplexität begnügen.
Entscheidend wäre für mich daher, dass die Ursache geklärt wird und die Comdirect transparent kommuniziert, ob es sich um ein bekanntes Problem handelt und was zur Behebung unternommen wird.
Gruß Crazyalex
am 10.10.2026 21:46
@Crazyalex schrieb:
ich kann deine Erwartung grundsätzlich nachvollziehen: Wenn ich eine VISA-Karte habe, möchte ich damit dort bezahlen können, wo VISA akzeptiert wird. Und wenn das nicht funktioniert, darf man vom Kartenanbieter eine nachvollziehbare Erklärung erwarten.
Mehr möchte ich dazu auch nicht wissen. Ich möchte damit bezahlen können, und das klappt weitaus weniger zuverlässig als mit meinen anderen Karten.