am 26.10.2024 11:09
Hallo zusammen!
Meine Frau und ich sind bei der Comdirect und sehr zufrieden. Dort haben wir auch für meine mittlerweile elfjährige Tochter ein Girokonto und Depot eröffnet. Unser Sohn (7) soll dort nun ebenfalls ein Girokonto bekommen, nachdem wir ihm bereits ein Depot eröffnet haben. Er ist also eigentlich auch kein Neukunde mehr für die Bank.
Nun haben wir ein Schreiben der Bank erhalten, dass sie zur Kontoeröffnung die Geburtsurkunde im Original (!) benötigen, um das Girokonto zu eröffnen. Irgendwie sträubt sich etwas in mir dagegen, die originale Geburtsurkunde mit der Post zu versenden. Ich verstehe auch den Sinn dahinter nicht. Natürlich soll ich die zurückbekommen, aber was, wenn sie auf dem Postweg verloren geht? Generell stört mich diese in meinen Augen unnötige Hürde, immerhin ist mein Sohn bereits Kunde der Comdirect. Für das Depot war auch keine Geburtsurkunde nötig.
Was sagst ihr dazu? Würdet ihr ein Original-Dokument per Post versenden oder lieber bei einer anderen Bank nach einem Girokonto schauen?
am 26.10.2024 13:49
@huhuhu schrieb:
Absolut richtig, so ist es , Punkt
Grüße
Daniel
Leider ist es nicht immer so einfach!
Wer nicht das Glück hatte hierzulande oder einem anderen zivilisiertem Staat mit funktionierenden Behörden geboren zu sein, der überlegt es sich dreimal ob er (m,w,d) die schwer ergatterte Geburtsurkunde aus den Händen gibt.
Betrifft dann wohl eine nur sehr geringe Randgruppe und auf diese Paar Einzelfälle kann man halt auch verzichten
gruss ae
am 31.10.2024 18:52
Ja, wenn die Kinder in Deutschland geboren wurden und die Geburtsurkunde bei einem eventuellen Verlust ohne große Probleme neu beantragt werden kann, kann man es riskieren, das Original per Post zu versenden.
Anderenfalls besser nicht.