Alle Fragen und Antworten zum Tagesgeld PLUS-Konto mit Aktionszins
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am 01.11.2024 12:25
@schippchen schrieb:Und warum kommt dann bei höheren Überweisung von mir an Ayvens von Comdirect eine separate Nachricht, dass ich diese Überweisung melden muss?
Es ist ein Standardhinweis mit der Bitte um Prüfung (nicht Meldung). Siehe auch Antwort von @baha oben.
Und warum hat sich der Mitarbeiter bei der Bundesbank für den Anruf bedankt und mich nicht darauf hingewiesen, wenn ich ihn gar nicht anrufen muss?
Keine Ahnung. Ich konnte noch nicht mit ihm sprechen.
Bist Du Dir zu 100% sicher mit Deinem Hinweis?
Ja.
Das steht doch auch alles in den entsprechenden Gesetzestexten. Meldepflichtig nach § 67 AWV sind Zahlungen, die Inländer von Ausländern entgegennehmen oder an Ausländer leisten. Da es sich bei einem reinen Übertrag auf ein eigenes Konto logischerweise um eine Zahlung an dieselbe Person handelt, und diese Person nicht Inländer und Ausländer zugleich sein kann, kann es hier auch zu keiner Meldepflicht kommen. Logisch, oder?
Für alle, die keine Lust haben einen Gesetzestext zu lesen, oder sich schwer damit tun, den Text zu interpretieren, hat die Bundesbank ein FAQ bereitgestellt. Hier wird unter Punkt 5 nochmals explizit klargestellt, dass reine Kontoüberträge nicht meldepflichtig sind.
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01.11.2024 14:56 - bearbeitet 01.11.2024 17:34
siehe auch Handelsblatt etc.
Zitat: Für ausländische Festgeldkonten gilt also: Eine Überweisung, die 12.500 Euro übersteigt, muss nur gemeldet werden, wenn eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten ohne die Option einer vorzeitigen Kündigung festgelegt wurde. Bei Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten ist auch hier keine Meldung erforderlich, selbst wenn der überwiesene Betrag 12.500 Euro übersteigt.
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am 01.11.2024 15:01
bei Finanztip steht u.a.
"Transaktionen mit Wertpapieren - Hast Du ein Depot im Ausland, ist das Überweisen auf das Verrechnungskonto dort zunächst eine einfache Übertragung zwischen Deinen Konten. Nutzt Du das Geld dann aber, um es anzulegen – also Wertpapiere zu handeln –, wirst Du abhängig von der Summe meldepflichtig."
https://www.finanztip.de/awv-meldepflicht/
Jetzt kann man ja noch rumspekulieren, was eine Fest- bzw. Tagesgeldanlage ist.
Und solange mir die Mitarbeiter bei der Bundesbank nicht mitteilen, das ich nicht anrufen muss, mache ich das einfach.
Viel Freude bei Lesen und Interpretieren von Gesetzestexten 🤣
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01.11.2024 15:05 - bearbeitet 01.11.2024 15:25
Fest- und Tagesgeldanlage ist natürlich keine Transaktion mit Wertpapieren.
Weiterhin frohes Telefonieren 🍿
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am 01.11.2024 15:14
Ich würde mal vermuten das Tages und Festgeld in die Kategorie "Einlagen" fällt und damit, wenn länger als 12 Monate im Ausland, meldepflichtig ist.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
01.11.2024 15:29 - bearbeitet 01.11.2024 17:04
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01.11.2024 15:29 - bearbeitet 01.11.2024 17:04
DANKE für den guten Hinweis 👍 Das kann es sein, 2 x Festgeld für 2 bzw. 3 Jahre !
Und mein Tagesgeld - Überweisungen gehen übrigens superschnell - teilweise taggleich.
Das ist es auch:
Siehe auch im Handelblatt:
handelsblatt: festgeld-ausland-meldepflicht
Zitat: "Für ausländische Festgeldkonten gilt also: Eine Überweisung, die 12.500 Euro übersteigt, muss nur gemeldet werden, wenn eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten ohne die Option einer vorzeitigen Kündigung festgelegt wurde.""
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am 01.11.2024 15:57
genauso ist es:
https://www.handelsblatt.com/festgeld-vergleich/festgeld-ausland-meldepflicht/
Zitat: "
"Welche Auslandsüberweisungen sind nicht meldepflichtig?
Für ausländische Festgeldkonten gilt also: Eine Überweisung, die 12.500 Euro übersteigt, muss nur gemeldet werden, wenn eine Laufzeit von mehr als 12 Monaten ohne die Option einer vorzeitigen Kündigung festgelegt wurde. Bei Laufzeiten von bis zu zwölf Monaten ist auch hier keine Meldung erforderlich, selbst wenn der überwiesene Betrag 12.500 Euro übersteigt."
kommt übrigens bei Google auch sofort:
Zitat: "Sie müssen Finanztransaktionen mit ausländischen Banken erst ab einem Betrag von 12 500 Euro melden. Geldanlagen auf ein Festgeldkonto müssen Sie nur angeben, wenn der Vertrag länger als zwölf Monate läuft. 16.10.2024"
Dann kann ja jetzt das Spekulieren endlich aufhören.
PS. Und wie ich schon schrieb: Die Mitarbeiter der Bundesbank haben ja auch besseres zu tun als unnötige Anrufe freundlichst aufzunehmen.
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am 01.11.2024 16:15
@schippchen schrieb:bei Finanztip steht u.a.
"Transaktionen mit Wertpapieren - Hast Du ein Depot im Ausland, ist das Überweisen auf das Verrechnungskonto dort zunächst eine einfache Übertragung zwischen Deinen Konten. Nutzt Du das Geld dann aber, um es anzulegen – also Wertpapiere zu handeln –, wirst Du abhängig von der Summe meldepflichtig."
https://www.finanztip.de/awv-meldepflicht/
Jetzt kann man ja noch rumspekulieren, was eine Fest- bzw. Tagesgeldanlage ist.
Und solange mir die Mitarbeiter bei der Bundesbank nicht mitteilen, das ich nicht anrufen muss, mache ich das einfach.
Viel Freude bei Lesen und Interpretieren von Gesetzestexten 🤣
Hallo @schippchen
ich habe lange überlegt zum Thema etwas zu Schreiben.
Unsere Familie hat mehrere Konten in Italien, und ja, wir überweisen auch Summen über die hier oft angesprochenen 12.500.-
und wir handeln dort auch Wertpapiere.
Drei von uns haben die doppelte Staatsangehörigkeit.
Und nein <glaube es, oder auch nicht> wir haben bis dato, nichts gemeldet,
und leben immer noch auf freiem Fuß 😉
So ist es eben mal 😇
Grüße
Daniel
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am 01.11.2024 18:33
Tagesgeld muss man nie melden, da die ursprüngliche Laufzeit (nicht die Dauer wie lange der Zins garantiert wird) immer 1 Tag ist. Auch wenn der Zins für 24 Monate gelten sollte und das Geld dann 120 Monate da liegt, ist es nicht meldepflichtig.
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am 05.11.2024 15:29
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