Überweisung Dauer

am 28.02.2024 17:30
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am 28.02.2024 17:30
Gibt es eigentlich Vorschriften, in welchem Zeitraum eine Bank eine Überweisung ausführen muss? Habe gestern eine angewiesen, die aber immer noch nicht ausgeführt wurde. Ein Anruf (25 Min. Wartezeit – danke Comdirekt!) ergab, dass erst noch eine Sicherheitsüberprüfung stattfinde: Warum wird das nicht mitgeteilt??? Dann hieß es, die Überweisung werde ausgeführt – aber auf dem Konto tut sich nix...
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Girokonto
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28.02.2024 17:48 - bearbeitet 28.02.2024 18:16
Eine SEPA-Überweisung in Euro innerhalb des EWRs darf maximal 1 Tag dauern (§675s Abs. 1 BGB); im BGB selbst habe ich auch keine abweichenden Regelungen gefunden (§675e BGB erläutert das näher) und auch im Geldwäschegesetz nicht. Bin allerdings kein Anwalt - aber ich würde sagen: Theoretisch kannst du auf 1 Tag bestehen.
Informativ ist auch diese Seite der BaFin ; hier hast du entsprechende Rechte (letzter Absatz).
Wie die comdirect auf solche Forderungen reagiert und ob du als "unliebsamer Kunde" dann perspektivisch die Kündigung erhältst - das steht auf einem anderen Blatt.
Viele Grüße,
Jörg
Edit: @CurtisNewton hat mich auf §§ 43 und 46 GwG hingewiesen - also ja, bei entsprechendem Verdacht darf eine Überweisung wohl länger dauern.
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28.02.2024 18:07 - bearbeitet 28.02.2024 18:08
Die digital eingereichte SEPA-Überweisung darf einen Bankarbeitstag dauern, was praktisch bis zu zwei Kalenderndertagen Mo-Fr (zzgl. We/Feiertage etc.) bedeutet.
Eine Echtzeitüberweisung hingegen darf sich bis zu 10 Sekunden Zeit lassen...
Gruß Crazyalex
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am 28.02.2024 18:10
@ehemaliger Nutzer schrieb:Gibt es eigentlich Vorschriften, in welchem Zeitraum eine Bank eine Überweisung ausführen muss? Habe gestern eine angewiesen, die aber immer noch nicht ausgeführt wurde. Ein Anruf (25 Min. Wartezeit – danke Comdirekt!) ergab, dass erst noch eine Sicherheitsüberprüfung stattfinde: Warum wird das nicht mitgeteilt??? Dann hieß es, die Überweisung werde ausgeführt – aber auf dem Konto tut sich nix...
@ehemaliger Nutzer
Darf man fragen wohin (konkreter: an welches empfangende Insitut) die Überweisung ging?
Ggf. auf ein eigenes Konto oder Fremdempfänger?
Innerhalb der Euro-Zone?
etc.
Gruß Crazyalex
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am 28.02.2024 18:17
Habe meine Antwort oben angepasst, das GwG gibt da doch was her 😉
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am 28.02.2024 18:26
@Joerg78 schrieb:Edit: @CurtisNewton hat mich auf §§ 43 und 46 GwG hingewiesen - also ja, bei entsprechendem Verdacht darf eine Überweisung wohl länger dauern.
Wobei es sicherlich auch da Grenzen gibt: Es sollte m.E. schon irgendeine Art von begründetem Verdacht (wird dem Kunden gegenüber natürlich nicht kommuniziert - darf die Bank ja nicht) vorliegen. Ansonsten könnte die Comdirect ja pauschal jede Überweisung hinsichtlich eines Geldwäscheverdachts nach Gutsherrenart behandeln wie sie wollte.
Die Gerichte fangen ja inzw. schon an, diesbezüglich den Banken Hilfestellung zu geben dahingehend, dass den Banken erklärt wird was künftig alles nicht mehr geht 😉
Gruß Crazyalex
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am 28.02.2024 18:31
Danke für die Info! Es handelte sich um eine Überweisung innerhalb Deutschlands. Eine Bank, die etwas auf Kundenservice hält – was man der Comdirect kaum unterstellen kann – würde in solchen Fällen bestimmt einen Hinweis schicken, dass man prüfen müsse und deshalb später überweise. Dafür hätte ich sogar Verständnis. Aber Comdirect hat das wohl nicht nötig (genauso wie einen funktionierenden Telefonservice, bei dem man nicht 20 Minuten und mehr in der Warteschleife hängt).
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am 28.02.2024 18:34
@ehemaliger Nutzer schrieb:Danke für die Info! Es handelte sich um eine Überweisung innerhalb Deutschlands. Eine Bank, die etwas auf Kundenservice hält – was man der Comdirect kaum unterstellen kann – würde in solchen Fällen bestimmt einen Hinweis schicken, dass man prüfen müsse und deshalb später überweise. Dafür hätte ich sogar Verständnis. Aber Comdirect hat das wohl nicht nötig (genauso wie einen funktionierenden Telefonservice, bei dem man nicht 20 Minuten und mehr in der Warteschleife hängt).
@ehemaliger Nutzer
Im Falle eines Geldwäscheverdachts darf die Bank sich nicht äußern.
Gruß Crazyalex
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am 28.02.2024 19:21
Das Problem, sofern es tatsächlich im Raum des GWG verortet ist, dürfte sich an diesen drei Merkmalen festmachen lassen
- Kunde darf nicht proaktiv informiert werden
- der Geldwäschebeauftragte ist persönlich haftbar wenn die Justiz später der Meinung ist dieser habe geschlampt
- die Institute sind, zumindest in der aktuellen Auslegung der Dinge, nicht haftbar zu machen.
Dies kann natürlich zu Situationen führen in denen man, getreu dem Motto "melden macht frei", erst mal die nächst höhere Instanz anruft.
Laut einer Statistik in der Fachpresse führen lediglich 1% der von den Banken gemeldeten Verdachtsfälle später zu einer Verurteilung, heißt also es wird viel Staub aufgewirbelt ohne viele Steinchen zu finden. Das erinnert ein bisschen an den Laubbläser der Probleme von der einen auf die andere Straßenseite verlagert ohne sie zu lösen.
Aber wie andere hier ja schon schruben, sowohl die Justiz wie auch die Bafin sind inzwischen auf dieses Problem aufmerksam geworden und werden auf die eine oder andere Art und Weise Richtlinien vorgeben.
"Die Zukunft hat viele Namen: Für Schwache ist sie das Unerreichbare, für die Furchtsamen das Unbekannte, für die Mutigen die Chance." - Victor Hugo
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29.02.2024 07:41 - bearbeitet 29.02.2024 07:44
Halten wir also fest: Überweisungsfrist wurde vom Kunden nicht abgewartet, er ruft die Bank an (einer dieser Anrufe, der zu Warteschleife führt, weil Anruf nicht notwendig ist - siehe Kapitel "Kundenservice/Wartezeit comdirect") und wundert sich dann, dass ihm keine Mittleilung gemacht wurde ??!!! Wenn bei diesem automatischen Prozess noch jeder Kunde gesondert informiert werden müsste, dann gute Nacht.
Halten wir weiterhin fest, die Gerichte wollen den Banken quasi eine Handlungsempfehlung geben, aber gleichzeitig erwarten sie Sorgfaltspflichten, die, wenn nicht eingehalten, zu massiven Strafen führen. Also sollte sich unsere Justiz mal überlegen, was genau sie jetzt will.
