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Änderung bei der Verwahrung bestimmter ausländischer Wertpapiere

microsparer
Experte ★★★
659 Beiträge

Aus meiner Postbox:

 

Die Clearstream Europe AG (CEU) agiert als Zentralverwahrer für von deutschen Banken gehandelte Wertpapiere. Diese stellt die Verwahrung bestimmter ausländischer Wertpapiere, die an inländischen Handelsplätzen gehandelt werden, um.

Davon betroffen sind ab Juni 2026 Wertpapiere aus:

- den USA
- Kanada
- Schweiz

Für diese Wertpapiere ändert sich die Verwahrart in Ihrem Depot:

- von Girosammelverwahrung
- auf Gutschrift in Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift)

Die Umstellung erfolgt durch CEU und hat Auswirkungen auf die technische und rechtliche Art der Verwahrung. Auf diese Änderung haben wir keinen Einfluss.

 

27 ANTWORTEN

SMT_Chris
Community Manager
Community Manager
3.456 Beiträge

Hallo @Silver_Wolf,

 

Die alte Verkaufsorder bleibt hier trotzdem gültig und wird funktionieren?

Wenn das Clearing trotzdem funktioniert wäre es ja gut.

 

Freu dich doch, dass es bei uns anders ist, denn wie ich schon geschrieben habe, werden keine Orders gestrichen. Das Schreiben findest du in der PostBox und einen Auszug in meinem vorherigen Post. 

 

VG

Christoph

RS1977
Autor
1 Beiträge

Ich habe mal die Gemini KI befragt und eine für mich beunruhigende Antwort erhalten. Kann den Inhalt jemand bestätigen oder hat sich die KI das ausgedacht?

 

"Der grundlegende Unterschied liegt im Besitzrecht und der Haftung: Bei der Girosammelverwahrung sind Sie rechtlicher Miteigentümer der Wertpapiere, während Sie bei der Wertpapierrechnung (WR) lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch (Buchanspruch) gegen einen Treuhänder im Ausland haben. 
Die genauen Unterschiede im Detail:
 
1. Girosammelverwahrung
  • Eigentum: Sie erwerben echtes (Mit-)Eigentum an den Wertpapieren. Die Bestände werden meist zentral bei Gesellschaften wie Clearstream gebündelt.
  • Rechtsstellung: Die Wertpapiere sind als Ihr Sondervermögen geschützt. Geht Ihre Depotbank in die Insolvenz, fallen diese Papiere nicht in die Insolvenzmasse, und Sie können sie zu einer anderen Bank übertragen. 
  • Typischer Einsatz: Der Standard für fast alle inländischen Wertpapiere (z. B. deutsche Aktien) sowie viele europäische Standardwerte. 
 
2. Wertpapierrechnung (WR-Gutschrift)
  • Eigentum: Die Papiere werden von einem ausländischen Zwischenverwahrer gehalten. Sie sind nicht mehr rechtlicher Eigentümer, sondern "wirtschaftlicher Eigentümer". 
  • Rechtsstellung: Sie halten einen schuldrechtlichen Herausgabe- oder Auslieferungsanspruch. Sie partizipieren an allen Kursgewinnen und Dividenden, tragen jedoch anteilig das Risiko, falls der ausländische Verwahrer pleitegeht oder es im Lagerland (z. B. USA, Kanada) zu rechtlichen Eingriffen kommt. 
  • Typischer Einsatz: Häufig bei bestimmten ausländischen Wertpapieren (z. B. Aktien aus den USA, Kanada oder der Schweiz), insbesondere wenn die Papiere über inländische Handelsplätze abgewickelt werden."
 
 

Crazyalex
Legende
9.989 Beiträge

Hallo und herzlich willkommen @RS1977 

 

Im Grunde richtig - aber meiner Ansicht nach eher akademischer Natur als praktisches Problem: Solange die USA noch halbwegs ein Rechtsstaat sind und der Kapitalismus dort das Sagen hat, wird es da nicht zu (unangekündigten) Problemen kommen.

 

Als kleiner Privatanleger macht man sich da m.E. viel zu große und nutzlose Sorgen: Wenn's da irgendwie "ungemütlich" werden sollte, dann muss man nur auf die großen Fondsgesellschaften schauen wie die sich mit ihren ETFs verhalten: da geht es nicht nur um unwesentlich mehr Geld als Max Mustermann privat in Fa. XY gesteckt hat, sondern die haben auch das Ohr am Puls und Rechtsabteilungen die das dann stets prüfen.

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
ETF-Anfänger: Bitte intensiv durcharbeiten... ETF-FAQ. .................Danke!

Crazyalex
Legende
9.989 Beiträge

Das ist z.B. auch nicht direkt gleichzusetzen (aber natürlich trotzdem vergleichbar - denn man kann immer alles vergleichen; die Frage ist nur: gibt der Vergleich Sinn?) mit den ADRs auf russische Papiere: Da haben wir eine ganz andere Konstellation - sowohl in der Verwahrkette (wobei das tatsächlich nicht so groß/wichtig ist) als auch im Rechtssystem des den Firmen zugrundeliegenden Staates - was den viel bedeutenderen Punkt darstellt, da geopolitischer Natur.

Und da hat es tatsächlich einige "Aktienbesitzer" (die "nur" eine ADR hatten) getroffen. Das kam aber m.E. nicht ohne Ansage - eher im Gegenteil.
Und diejenigen die da heute ein Problem mit haben, weil sie die Papiere zu lange gehalten haben (oder gar noch "rechtzeitig" welche gekauft haben), scheinen, zumindest aus meinem Blickwinkel, eher gierig als vorausschauend gehandelt zu haben.

 

Aber wie geschrieben: unterschiedliche Probleme, unterschiedliche Grundlagen, unterschiedliche Wahrscheinlichkeiten...

 

Gruß Crazyalex


An alle Neueinsteiger: Appell an alle Neueinsteiger und Interessenten.
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CurtisNewton
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5.596 Beiträge

@RS1977  schrieb:
  • Rechtsstellung: Die Wertpapiere sind als Ihr Sondervermögen geschützt. Geht Ihre Depotbank in die Insolvenz, fallen diese Papiere nicht in die Insolvenzmasse, und Sie können sie zu einer anderen Bank übertragen. 
 

Das ist mal wieder in Klassiker für AI gone wild. Den Begriff Sondervermögen gibt es überhaupt nur in Verbindung mit Kapitalverwaltenden Gesellschaften (KVG), also Fonds, ETF usw., das ist im Investmentgesetz (KAGB) geregelt

 

Bezgl. Depot geht es um treuhänderische Verwahrung, das ist z.B. im Depotgesetz (DepotG) geregelt und als Aussonderrungsrecht im Insolvenzrecht.

 

Wertpapiere im Depot sind explizit kein Sondervermögen.

 

 

 

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"Video meliora proboque, deteriora sequor"

Silver_Wolf
Legende
5.738 Beiträge

@CurtisNewton  schrieb:

Wertpapiere im Depot sind explizit kein Sondervermögen.

 


Natürlich sind Wertpapiere im Depot - nicht nur ETF - Sondervermögen.

 

Wenn die Bank oder die Verwahrstelle pleite geht hast du einen Anspruch auf Herausgabe.

Davon fällt nichts in die Insolvenzmasse.

 

 

CurtisNewton
Legende
5.596 Beiträge

Na dann lies nochmals was ich geschrieben habe - der Begriff Sondervermögen ist juristisch exakt abgegrenzt  und Depots fallen nicht darunter.

 

Das es nicht in die Insolvenzmasse fällt liegt am Aussonderungsrecht und an der treuhänderischen Verwahrung, aber nicht am Sondervermögen 

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"Video meliora proboque, deteriora sequor"

Silver_Wolf
Legende
5.738 Beiträge

Das ist doch nur eine begriffliche Korinthenkackerei.  😞

 

https://extraetf.com/de/wissen/was-ist-ein-sondervermoegen