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Keine Teilfreistellungen bei swap-basierten ETF?

jojo66
Autor ★★★
76 Beiträge
Werte Anlageexperten, ich habe heute in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gelesen, dass swap-basierte ETF nicht von den Teilfreistellungen profitieren werden. Diese gelten nach dem neuen Investmentsteuergesetz nicht mehr als Aktienfonds (Aussage eines Steuerrechtlers der KPMG). Könnt Ihr das bestätigen?
32 ANTWORTEN

paba
Mentor
889 Beiträge

jojo66 schrieb:
Werte Anlageexperten, ich habe heute in der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung gelesen, dass swap-basierte ETF nicht von den Teilfreistellungen profitieren werden. Diese gelten nach dem neuen Investmentsteuergesetz nicht mehr als Aktienfonds (Aussage eines Steuerrechtlers der KPMG). Könnt Ihr das bestätigen?

Hallo @jojo66,

 

das ist allerdings interessant. Vielleicht kannst du mal einen Link auf den Artikel posten, ich habe ihn nicht gefunden. Ich würde es jedenfalls für rechtswidrig halten, wenn das so stimmt: Swap-basierte Aktien-ETFs investieren in aller Regel in Aktien, wenn auch nicht genau in die, die im Index enthalten sind (siehe z.B. hier für den Lyxor World Water unter „Fondszusammensetzung). Der Swap ist ja nur ein kleiner Anteil am Fondsvermögen (unter 10%, meist aber sogar nur 2% bis 3%).

 

Gruß paba

paba
Mentor
889 Beiträge

… den Artikel in der FAZ habe ich zwar nicht gefunden, aber in der OnStage der Commerzbank wird eine gegenteilige Ansicht vertreten:

 

https://www.onstage-magazin.de/2017/onstage-etf-q3/titelthema/

 

Dem Gesetzeswortlaut nach sind Fonds dann als Aktienfonds qualifiziert, wenn sie physisch auch in Aktien investieren. Swap-basierte (synthetische oder indirekt abgebildete) Fonds, die ein Aktienträgerportfolio nutzen, werden somit auch von der entsprechenden Qualifikation als Aktienfonds oder Mischfonds erfasst. Dies würde bedeuten, dass Anleger auch von der entsprechenden Teilfreistellung profitieren könnten.

 

Gruß paba

jojo66
Autor ★★★
76 Beiträge

Hallo @paba,

leider kann ich keinen Link hinzufügen, da ich den Artikel in der Printausgabe gelesen habe.

 

Aber vielleicht kann das SMT-Team zu dieser Thematik etwas sagen.

 

 

jojo66
Autor ★★★
76 Beiträge

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @jojo66,  

 

ich frage gerne einmal bei unserer Steuerabteilung nach, ob die Kollegen etwas dazu sagen können.  

 

Beste Grüße

Jan-Ove

SMT_Jan-Ove
ehemaliger Mitarbeiter
4.279 Beiträge

Hallo @jojo66,  

 

da bin ich schon wieder.  

 

Auch unsere Steuerabteilung geht davon aus, dass swap-basierte ETFs nicht von der Teilfreistellung profitieren. Bitte habe jedoch Verständnis, dass dies keine verbindliche Aussage ist, denn alle unsere Erkenntnisse beziehen sich lediglich auf einen Gesetzentwurf.  

 

Beste Grüße

Jan-Ove

eckhardschnell
Experte ★★★
663 Beiträge

Hallo @SMT_Jan-Ove,

auch wenn Ihr nicht die Commerzbank seit aber im Magazin comstage 

Ausgabe Q3/2017, Seite 13

steht folgendes:
"Swap-basierte (synthetische oder indirekt abgebildete) Fonds, die ein Aktienträgerportfolio nutzen, werden somit auch von der entsprechenden Qualifikation als Aktienfonds oder Mischfonds erfasst. Dies würde bedeuten, dass Anleger auch von der entsprechenden Teilfreistellung profitieren könnten. "

 

Oh je was, für ein durcheinander.


Heißt das  bis 1.1.2019 warten müssen um da schlauer zu werden.
Oder wer kann uns bei einem bestimmten Fond dazu was sagen? Ihr als Bank müsstet doch ab 1.1.2018 eine genaue Übersicht haben oder?
Vielleicht kann man im Finanzreport 12.2017 dem Kunden ja zu seinen Fonds eine Info beifügen, damit dieser weiß was passieren wird.

 

Das ganze kann doch bitte schön nicht knapp 7 Wochen vor Jahresende noch so unverbindlich sein.


Mit freundlichen Grüßen
Eckhard Schnell

Joerg78
Mentor ★★★
2.728 Beiträge

Das Bundesfinanzministerium schreibt dazu:

 

Demgegenüber erfüllen Investmentfonds, die nach den Anlagebedingungen die Wertentwicklung von Kapitalbeteiligungen (auch) synthetisch mittels Finanzderivaten (z. B. Aktien-Swaps) abbilden können, nicht die Voraussetzungen des § 2 Absatz 6 oder 7 InvStG, es sei denn, die Anlagebedingungen sehen (ergänzend) eine Mindestbeteiligungsquote von 51 Prozent unmittelbar in Kapitalbeteiligungen vor.

 

Comstage nutzt ein Trägerportfolio aus Aktien. Da der Swap-Anteil 10% nicht überschreiten darf, müssten also die 51% erreicht werden.

 

Korrigiert mich bitte, wenn ich da falsch liege...

 

Viele Grüße,

Jörg

 

jojo66
Autor ★★★
76 Beiträge

Hallo @Joerg78,

kannst Du mir etwas über db x-trackers sagen? Nutzen Sie auch ein Trägerportfolio? Insbesondere interessiert mich der Global Select Dividend 100.

 

Danke und viele Grüße.